Mythos und Wirklichkeit der Zweitehe bei den Orthodoxen


Orthodoxe Hochzeit gemeinsamer Weinbecher aber keine Kommunion(Rom/​Konstantinopel) Es ist ver­brei­te­te Mei­nung, daß die Ost­kir­chen nach der Schei­dung eine neue Ehe­schlie­ßung zulas­sen und den wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen auch die Kom­mu­ni­on spen­den. Doch dem ist nicht so, sagt der bekann­ter Lit­ur­gi­ker Don Nico­la Bux. Nur die erste Ehe wird als wirk­li­ches Sakra­ment gefeiert.

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Auf dem Rück­flug aus dem Hei­li­gen Land stell­te sich Papst Fran­zis­kus den Fra­gen der Jour­na­li­sten. Eine Fra­ge lau­te­te im Zusam­men­hang mit ver­hei­ra­te­ten Prie­stern und der Zweit­ehe für Geschie­de­ne, „ob die Katho­li­sche Kir­che etwas von den ortho­do­xen Kir­chen ler­nen könnte“.

Auf die eine wie auf die ande­re Fra­ge ant­wor­te­te Papst Fran­zis­kus aus­wei­chend. Alle erin­nern sich dar­an, was er im Zusam­men­hang mit der Wie­der­ver­hei­ra­tung in einem vor­he­ri­gen Pres­se­ge­spräch auf dem Rück­flug vom Welt­ju­gend­tag in Rio de Janei­ro auf die Fra­ge des Jour­na­li­sten Gian­gui­do Vec­chi vom Cor­rie­re del­la Sera geant­wor­tet hatte:

„Klam­mer auf: Die Ortho­do­xen fol­gen der Theo­lo­gie der Oiko­no­mia, wie sie sie nen­nen, und geben eine zwei­te Mög­lich­keit [der Ehe­schlie­ßung], sie erlau­ben es. Ich glau­be, daß die­ses Pro­blem – und damit schlie­ße ich die Klam­mer – im Rah­men der Ehe­pa­sto­ral geprüft wer­den sollte.“

Rückflug von Rio und die unterschlagene Papst-Aussage in der deutschen Übersetzung

Viel­leicht ist die Stel­le zumin­dest im deut­schen Sprach­raum nicht so bekannt, weil der Vati­kan die­se Pas­sa­ge in der offi­zi­el­len deut­schen Über­set­zung aus­ge­las­sen hat, wäh­rend sie sich im ita­lie­ni­schen Ori­gi­nal findet.

Auf die­se ost­kirch­li­che Pra­xis bezog sich auch Kar­di­nal Wal­ter Kas­per in sei­nem Ein­füh­rungs­vor­trag beim Kar­di­nals­kon­si­sto­ri­um im ver­gan­ge­nen Febru­ar. Papst Fran­zis­kus beklag­te sich, daß die gesam­te Dis­kus­si­on um den Kas­per Vor­trag sich nur um die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen dre­he. Tat­säch­lich aber war es Kas­per, der mit sei­nem Vor­trag die Bischofs­syn­ode über die Fami­lie auf die­ses The­ma zu fixie­ren ver­such­te und dar­in Kern und Stoß­rich­tung sei­ner Aus­füh­run­gen sah und – wie Inter­views und Vor­trä­ge seit­her bele­gen – bis heu­te sieht.

Die irrige, von Kardinal Kasper geförderte Vorstellung von der orthodoxen Praxis

Die vor­herr­schen­de Mei­nung im Westen lau­tet: in den ortho­do­xen Kir­chen gibt es eine sakra­men­ta­le Zweit- und sogar Dritte­he und den wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen wird auch die Kom­mu­ni­on gespen­det. Die Wirk­lich­keit sieht jedoch ganz anders aus. Die Zulas­sung von Zweit- und Drit­te­hen ist histo­risch gut faß­bar und einem bestimm­ten Kon­text zuzu­ord­nen, in dem die staat­li­che Macht Druck auf die Kir­che aus­üb­te. Die ortho­do­xe Kir­che gab unter die­sem welt­li­chen Druck wegen ihrer natio­nal­kirch­li­chen Abhän­gig­keit zwar nach, bringt jedoch bis heu­te ihre Miß­bil­li­gung zum Aus­druck. Zwi­schen der ersten und sakra­men­ta­len Ehe und der zwei­ten oder drit­ten nicht sakra­men­ta­len Ehe zog die Ost­kir­che immer eine deut­li­che Trenn­li­nie, die sie durch einen unüber­seh­ba­ren Unter­schied in der Lit­ur­gie zum Aus­druck bringt. Der Unter­schied bezieht sich nicht nur auf das Zere­mo­ni­ell, son­dern auch auf die Sub­stanz. So zum Bei­spiel im star­ken Buß­cha­rak­ter, in dem die Zweit­ehe­schlie­ßung gehal­ten ist.

Der Vati­ka­nist San­dro Magi­ster ver­weist in die­sem Zusam­men­hang auf die histo­ri­sche Stu­die des latei­ni­schen Prie­sters grie­chi­scher Abstam­mung Basi­li­us Petrà , der als Ordi­na­ri­us am Päpst­li­chen Ori­en­t­in­sti­tut die Fra­ge der Zweit­ehe in der ortho­do­xen Tra­di­ti­on stu­dier­te (Basi­lio Petrà : Divor­zio e secon­de noz­ze nella tra­di­zio­ne gre­ca. Un’altra via, Assi­si 2014, 212 Sei­ten, 15,90 Euro).

Ehesakrament im Westen reiner bewahrt – Warum also darin dem Osten folgen?

Magi­ster ver­öf­fent­lich­te eine klä­ren­de Dar­stel­lung des bekann­ten Lit­ur­gi­kers Don Nico­la Bux über das, was die Zweit­ehe in der ortho­do­xen Theo­lo­gie und Pra­xis wirk­lich ist und was nicht. Dabei wird erkenn­bar, daß die ortho­do­xe Kir­che sich bewußt ist, mit ihrer Nach­gie­big­keit gegen­über dem welt­li­chen Druck an einem bestimm­ten histo­ri­schen Moment in einen Wider­spruch zum Anspruch des von Chri­stus gestif­te­ten Ehe­sa­kra­ments getre­ten zu sein. Der Zwie­spalt zwi­schen welt­li­chem Begeh­ren und gött­li­chem Anspruch hat­te eine schwie­ri­ge Grat­wan­de­rung zur Fol­ge, die bis heu­te nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen hat, die sich schließ­lich sogar nega­tiv auf den Ritus der Erste­he aus­ge­wirkt haben. Die latei­ni­sche Kir­che, die sich in lan­gem, opfer­rei­chen Kampf weit­ge­hend von staat­li­cher Beein­flus­sung frei­hal­ten konn­te, bewahr­te das Ehe­sa­kra­ment rei­ner. War­um also soll­te sie, ohne Zwang, den Weg in die­sel­be Abschwä­chung und Ver­dun­ke­lung des Sakra­men­tes gehen, das auch das Altar­sa­kra­ment und Buß­sa­kra­ment betrifft?

Bux lehrt an der Theo­lo­gi­schen Fakul­tät von Bari und ist Con­sul­tor der Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on und der Hei­lig­spre­chungs­kon­gre­ga­ti­on. Er nahm 2005 an der Bischofs­syn­ode über die Eucha­ri­stie teil, von der er eine inter­es­san­te Epi­so­de berich­tet, in deren Zusam­men­hang dar­an zu erin­nern ist, daß der bra­si­lia­ni­sche Kar­di­nal Hum­mes der ein­fluß­rei­che Stich­wort­ge­ber für den erwähl­ten Kar­di­nal Jor­ge Mario Berg­o­glio war, sich als Papst den Namen Fran­zis­kus zuzu­le­gen. Es war ein Pri­vi­leg Hum­mes, mit dem neu­en Papst auf die Mit­tel­log­gia des Peters­doms zu tre­ten, als sich die­ser das erste Mal der Welt zeig­te. Bis zum Herbst 2013 war er durch Ernen­nung von Papst Bene­dikt XVI. auch Con­sul­tor des Amtes für die päpst­li­chen Meß­fei­ern. Eine Auf­ga­be, in der Papst Fran­zis­kus kei­nen der von sei­nem Vor­gän­ger ernann­ten lit­ur­gi­schen Con­sul­to­ren bestätigte.

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Die orthodoxe Kirche und die Zweitehe

von Nico­la Bux

Jüngst bezog sich Kar­di­nal Wal­ter Kas­per auf die ortho­do­xe Pra­xis der Zweit­ehe, um die Mei­nung zu ver­tre­ten, auch die wie­der­ver­hei­ra­tet geschie­de­nen Katho­li­ken soll­ten zum Kom­mu­nion­emp­fang zuge­las­sen werden.

Viel­leicht hat er nicht auf die Tat­sa­che geach­tet, daß die Ortho­do­xen im Ritus der Zweit­ehe gar kei­ne Kom­mu­ni­on emp­fan­gen, weil im byzan­ti­ni­sche Ritus der Kom­mu­nion­emp­fang nicht vor­ge­se­hen ist, son­dern in Erin­ne­rung an die Hoch­zeit zu Kana nur der Tausch eines gemein­sa­men Wein­be­chers, der nicht der kon­se­krier­te Kelch ist. Zudem wird unter Katho­li­ken ver­brei­tet, die Ortho­do­xen wür­den die Zweit­ehe erlau­ben, wes­halb sie auch die Schei­dung vom ersten Ehe­part­ner tole­rie­ren würden.

Staatliche Scheidung für orthodoxe Kirchen irrelevant

In Wirk­lich­keit ist dem aber nicht so, weil es nicht um die moder­ne recht­li­che Insti­tu­ti­on geht. Die ortho­do­xe Kir­che ist bereit, die Zweit­ehe von Per­so­nen zu tole­rie­ren, deren Ehe­band von ihr gelöst wur­de, nicht vom Staat. Dies geschieht auf der Grund­la­ge der Voll­macht, die Jesus der Kir­che über­tra­gen hat, „zu lösen und zu bin­den“. Wei­ter gewäh­ren sie in eini­gen Son­der­fäl­len eine zwei­te Mög­lich­keit. In der Regel, wenn der Ehe­part­ner beharr­li­chen Ehe­bruch begeht. Auch in gewis­sen Fäl­len, in denen das Ehe­band nur Schein ist, gilt dasselbe.

In die­sem Sinn ist auch die Mög­lich­keit einer Dritte­he vor­ge­se­hen, wenn davon auch ent­schie­den abge­ra­ten wird. Grund­sätz­lich wird die Mög­lich­keit zu einer Zweit­ehe nach Auf­lö­sung des Ehe­ban­des nur dem unschul­di­gen Ehe­part­ner gewährt.

Erstehe sakramentale Freude – Zweitehe ein Bußritus

Die zwei­te und drit­te Ehe wird im Gegen­satz zur ersten Ehe bei den Ortho­do­xen mit einem Son­der­ri­tus zele­briert. Ein Ritus, der als Buß­ri­tus bezeich­net wird. Da im Ritus der Zweit­we­he seit jeher die Krö­nung der Ehe­leu­te fehlt, den die ortho­do­xe Theo­lo­gie als den essen­ti­el­len Moment der Trau­ung betrach­tet, gilt die Zweit­ehe nicht als wirk­li­ches Sakra­ment, die es den Neu­ver­mähl­ten erlaubt, ihre Ver­bin­dung als wirk­lich von der Kir­che aner­kannt zu betrach­ten. Der Ritus der Zweit­we­he wird auch bei Ehe­leu­ten ange­wandt, die ver­wit­wet sind.

Die feh­len­de Sakra­men­ta­li­tät der Zweit­ehe kommt auch im Feh­len der eucha­ri­sti­schen Kom­mu­ni­on in den byzan­ti­ni­schen Trau­ungs­ri­ten zum Aus­druck, die durch einen Wein­be­cher als Sym­bol des gemein­sa­men Lebens ersetzt wurde.

Historischer Widerspruch im orthodoxen Eheverständnis – „Entsakramentalisierung“ als Folge

Das scheint ein Ver­such der „Ent­sa­kra­men­ta­li­sie­rung“ der Ehe zu sein, viel­leicht wegen der wach­sen­den Ver­le­gen­heit, die durch die Zweit- und Drit­te­hen ver­ur­sacht wur­den, wegen der Unauf­lös­lich­keit der sakra­men­ta­len Ehe, die in direk­tem Ver­hält­nis zum Sakra­ment der Ein­heit steht, der Eucharistie.

In die­sem Zusam­men­hang schrieb der ortho­do­xe Theo­lo­ge Alex­an­der Schme­mann, daß gera­de der zum Sym­bol des gemein­sa­men Lebens erho­be­ne Becher „die Ent­sa­kra­men­ta­li­sie­rung der Ehe zeigt, die zu einem natür­li­chen Glück redu­ziert ist. In der Ver­gan­gen­heit wur­de die­ses durch die Kom­mu­ni­on, die gemein­sa­me Eucha­ri­stie als letz­tem Sie­gel der Voll­endung der Ehe in Chri­stus erreicht. Chri­stus soll die wah­re Essenz des gemein­sa­men Lebens sein.“

Kardinal Hummes und die Häresie, daß Messe ohne Kommunionempfang ungültig sei

Wie soll­te die­se „Essenz“ auf­recht blei­ben? Daher han­delt es sich um ein qui pro quo, das im katho­li­schen Bereich auf das man­geln­de oder gänz­lich feh­len­de Ver­ständ­nis für die Glau­bens­leh­re zurück­geht. Des­halb konn­te sich die Mei­nung, bes­ser gesagt, die Häre­sie her­aus­bil­den, daß die Hei­li­ge Mes­se ohne Kom­mu­nion­emp­fang nicht gül­tig sei. Die gan­ze Auf­merk­sam­keit um die Kom­mu­ni­on für die wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen, die nicht mit der ortho­do­xen Sicht­wei­se und Pra­xis zu tun hat, ist eine Fol­ge davon.

Vor zehn Jah­ren, als ich an den Vor­be­rei­tun­gen der Bischofs­syn­ode über die Eucha­ri­stie mit­wirk­te, an der ich 2005 als Exper­te teil­nahm, wur­de die­se „Mei­nung“ von Kar­di­nal Clau­dio Hum­mes, damals Mit­glied des Syn­oden­se­kre­ta­ri­ats vor­ge­bracht. Auf­ge­for­dert von Kar­di­nal Jan Peter Schot­te, dem dama­li­gen Gene­ral­se­kre­tär der Syn­ode, fiel es mir zu, Kar­di­nal Hum­mes dar­an zu erin­nern, daß die Katechu­me­nen und die Büßer – zu denen auch die Diga­men [in zwei­ter Ehe ver­hei­ra­te­ten] gehör­ten – in den ver­schie­de­nen Buß­gra­den an der Zele­bra­ti­on der Hei­li­gen Mes­se oder Tei­len von ihr teil­nah­men, nicht aber an der Kommunion.

Eucharistie kein rituelles Mahl

Heu­te ist unter Kle­ri­kern und Gläu­bi­gen eine irri­ge „Mei­nung“ ver­brei­tet, wie Joseph Ratz­in­ger anmerk­te. Es gel­te sich wie­der viel kla­rer der Tat­sa­che bewußt zu wer­den, daß die eucha­ri­sti­sche Zele­bra­ti­on nicht wert­los ist, für die, die nicht kom­mu­ni­zie­ren. Da die Eucha­ri­stie nicht ein ritu­el­les Mahl ist, son­dern das gemein­schaft­li­che Gebet der Kir­che, in dem der Herr mit uns betet und sich mit uns ver­eint, bleibt sie kost­bar und groß, ein wah­res Geschenk, auch wenn wir nicht kom­mu­ni­zie­ren kön­nen. Wür­de man eine bes­se­re Kennt­nis die­ser Tat­sa­che wie­der­ge­win­nen und die Eucha­ri­stie auf kor­rek­te­re Wei­se sehen, wür­den eine Rei­he von pasto­ra­len Pro­ble­men, wie die Fra­ge der wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen auto­ma­tisch viel von ihrer drücken­den Last ver­lie­ren. Das Beschrie­be­ne ist das Ergeb­nis eines Aus­ein­an­der­fal­lens oder sogar des Gegen­sat­zes zwi­schen Dog­ma und Lit­ur­gie, der ent­stan­den ist.

Der Apo­stel Pau­lus for­der­te jene, die zur Kom­mu­ni­on gehen wol­len auf, sich selbst zu prü­fen, um sich nicht die Ver­damm­nis zu essen und zu trin­ken: „Denn wer davon ißt und trinkt, ohne zu beden­ken, daß es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er ißt und trinkt“ (1 Kor 11,29).

Christentum ohne Androhung des Gerichts ist verfälscht

Das bedeu­tet: Wer das Chri­sten­tum nur als fro­he Ver­kün­di­gung will, in der es kei­ne Andro­hung des Gerichts geben darf, ver­fälscht es, wie Joseph Ratz­in­ger schrieb.

Man fragt sich, wie man an die­sen Punkt gelan­gen konn­te. Ver­schie­de­ne Autoren haben in der zwei­ten Hälf­te des ver­gan­ge­nen Jahr­hun­derts die Theo­rie ver­tre­ten, wie Ratz­in­ger erin­nert, laut der die Eucha­ri­stie sich mehr oder weni­ger aus­schließ­lich von den Mahl­zei­ten her­lei­tet, die Jesus mit den Sün­dern ein­nahm. Dar­aus folgt eine Vor­stel­lung von der Eucha­ri­stie, die nichts mit jener der Urkir­che zu tun hat.

Paulus: Mißbrauch der Eucharistie bedeutet Verfluchung

Obwohl Pau­lus die Kom­mu­ni­on mit einem Ana­the­ma gegen Miß­brauch schützt, wenn er sagt: „Wer den Herrn nicht liebt, sei ver­flucht!“ (1 Kor 16,22), behaup­tet jene Theo­rie, daß es Essenz der Eucha­ri­stie sei, daß sie unter­schieds­los „allen“ ange­bo­ten wer­de, auch den Sün­dern, mehr noch, sogar den Ungläubigen.

Dage­gen setzt Ratz­in­ger ein kla­res Nein. Seit dem Ursprung der Eucha­ri­stie wur­de sie nie als Mahl mit den Sün­dern auf­ge­faßt, son­dern als Hin­ga­be und Ein­heit mit Chri­stus der mit Gott Ver­söhn­ten. Denn für Eucha­ri­stie gab es von Anfang an kla­re Zugangs­be­din­gun­gen und dar­auf wur­de die Kir­che aufgebaut.
Die Eucha­ri­stie ist das Fest­mahl der Ver­söhn­ten, wie die byzan­ti­ni­sche Lit­ur­gie in Erin­ne­rung ruft, wenn sie im Moment der Kom­mu­ni­on die Ein­la­dung aus­spricht: Sanc­ta sanc­tis, die hei­li­gen Din­ge der Heiligen.

Den­noch beein­flußt die fal­sche Theo­rie der Ungül­tig­keit der Mes­se ohne Kom­mu­nion­emp­fang noch immer unse­re heu­ti­ge Liturgie.

Einleitung/​Übersetzung: Set­ti­mo Cielo/​Giuseppe Nardi
Bild: ortox​.ru

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