(Straßburg) Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gibt es Genozid und Genozid. Der Genozid an den Armeniern zum Beispiel sei „schwer beweisbar“. Im Namen der Meinungsfreiheit haben die Richter den Rekurs des türkischen Politikers Dogu Perincek angenommen und der Schweiz eine Rüge erteilt, weil Perincek dort wegen Leugnung des Völkermords an den Armeniern verurteilt worden war. Wurde damit das Recht auf freie Meinungsäußerung gestärkt oder ein Messen mit zweierlei Maß noch weiter vertieft?
Die Ermordung der europäischen Juden durch den Nationalsozialismus muß als „Genozid“ bezeichnet werden, die Ermordung der christlichen Armenier durch die Türkei muß geleugnet werden können. Das ist einer der Gründe, weshalb der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Dogu Perincek, dem Vorsitzenden der sozialistischen türkischen Arbeiterpartei (İşçi Partisi) gegen eine Verurteilung durch ein Schweizer Gericht recht gab.
Völkermord an Armeniern „imperialistische Lüge“
Dogu Perincek wurde in den vergangenen zehn Jahren vor allem durch seine Leugnung des Völkermords an den Armeniern bekannt. 2005 leugnete er bei drei Veranstaltungen in der Schweiz den türkischen Genozid an den Armeniern als „internationales Märchen“ und „imperialistische Lüge“. Ein Gericht in Lausanne verurteilte ihn daraufhin wegen Verletzung der Schweizer Rassismus-Strafnorm von 1994, die als Artikel 261bis Teil des schweizerischen Strafgesetzbuches wurde. Besser bekannt ist die Strafnorm als als „Antirassismusgesetz“. Perincek wurde zu 90 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. In Tagsätzen umgerechnet sollte er 3.000 Schweizer Franken Strafgeld zahlen und weitere 1.000 Euro als Akt der „Wiedergutmachung“ an eine armenische Gesellschaft in der Schweiz.
Perincek wandte sich an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof und bekam am vergangenen Dienstag recht. Das Schweizer Gerichtsurteil aufgrund der Rassismus-Strafnorm stellt, so Straßburg, eine Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit dar. Nun bleiben der Schweiz drei Monate Zeit, um Einspruch gegen die Rüge einzulegen.
Mehr als die Hälfte des armenischen Volkes fiel der „Katastrophe“ zum Opfer
Aghet, die „Katastrophe“, wie die Armenier den jungtürkischen Völkermord an ihrem Volk nennen, forderte 1915/1916 zwischen einer Million und anderthalb Millionen Todesopfer. Weniger als die Hälfte aller Armenier überlebten den Genozid durch Flucht und Versteck. Die Schweizer Antirassismusnorm bestraft, wer auf grobe Weise Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschheit herabsetzt oder rechtfertigt.
Laut Europäischem Menschenrechtsgerichtshof verletzt die Verurteilung Perinceks Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und damit die Meinungsfreiheit. Artikel 17 derselben Konvention untersagt zwar den Mißbrauch der Meinungsfreiheit, doch, so die Straßburger Richter, komme Artikel 17 in diesem Fall nicht zur Anwendung, weil Perincek durch die Leugnung der Ereignisse von 1915 als Genozid, „nicht zum Haß gegen das armenische Volk“ angestachelt habe. Deshalb könne er weder der „Aufwiegelung zum Haß“ beschuldigt werden noch des Mißbrauchs des Rechts auf Meinungsfreiheit.
Europäischer Menschenrechtsgerichtshof verteidigt Recht auf freie Meinungsäußerung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verteidigte damit das Recht auf freie Meinungsäußerung. Bereits zum Zeitpunkt der Einführung der Antirassismusnorm gab es in der Schweiz selbst heftige Bedenken dagegen. Entsprechend fand die Strafrechtsänderung bei einer Volksabstimmung nur eine knappe Zustimmung von 54,6 Prozent des Wahlvolkes.
Der armenische Journalist und türkische Staatsbürger, Hrant Dink wurde 2007 in der Türkei ermordet, weil er zuviel öffentlich über den Genozid an den Armeniern sprach. Er hatte allerdings die Schweizer Rechtsnorm als „blödsiniges Gesetz“ bezeichnet. Die Leugnung eines Genozids unter Strafe zu stellen, sei ein Fehler und schade der armenischen Sache, kommentierte er kurz vor seiner Ermordung die Anklageerhebung gegen Perincek in der Schweiz. Der Völkermord an den Armeniern stellt in der Türkei ein Tabu dar, deshlab, so Dink, brauche es vor allem Information. Ein Verbot der Leugnung sei nur eine andere Form der Tabuisierung, wo gerade eine Enttabuisierung notwendig wäre.
Gerichtshof stellt Völkermord an Armeniern in Frage
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof verteidigte jedoch nicht nur das Rechte auf freie Meinungsäußerung. Er ging wesentlich weiter und mischte sich selbst in die Genoziddiskusssion ein. Damit relativierte er selbst seinen eigenen Rechtsspruch. Die Richter stellten zwar fest, daß es nicht ihre Aufgabe sei, den Wahrheitsgehalt der Massaker und der Deportationen zum Schaden des armenischen Volkes im Osmanischen Reich von 1915 und später festzustellen. Doch genau das haben sie dann getan, indem sie erklären, daß es in der internationalen Gemeinschaft keine Übereinstimmung darüber gibt, die Massaker an den Armeniern als „Genozid“ zu bezeichnen. „Genozid“ seine „eine rechtlich schwer beweisbare Definition“.
Laut Gerichtshof haben lediglich 20 von 190 Staaten der Erde den armenischen Genozid offiziell anerkannt. Da die historische Forschung per definitionem zur Diskussion stehe, sei es nicht immer möglich, wie eben auch im konkreten Fall, zu endgültigen Schlußfolgerung zu gelangen und eine objektive und absolute Wahrheit zu finden, so der Gerichtshof.
Im Gegensatz zu den Straßburger Richtern bezeichnet Papst Franziskus den Völkermord an den Armeniern am vergangenen 3. Juni, als er in Rom den Patriarchen der Armenisch-Katholischen Kirche, Nerses Bedros XIX, empfing, als „ersten Genozid des 20. Jahrhunderts“.
Für Straßburg ist nicht jeder Völkermord ein Völkermord
Laut Europäischem Menschenrechtsgerichtshof gibt es also keine Gewißheit, daß die Verfolgung und Ermordung der Armenier ein Völkermord war. Für denselben Gerichtshof darf sich allerdings niemand auf die Meinungsfreiheit berufen, wenn er den Holocaust an den europäischen Juden leugnet. Angesichts der Armenien-Rüge für die Schweiz stellt sich die Frage, womit dem Menschenrecht Meinungsfreiheit mehr gedient ist. Was der internationalen Rechtssetzung, aber auch dem Ansehen des Menschenrechtsgerichtshof schadet, ist ein Messen mit zweierlei Maß. „Aghet“ bezeichnet für die Armenier, was „Schoah“ für die Juden bezeichnet. Gesetzgeber und Richter sollten sich davor hüten, sich Wertungen anzumaßen. Ihnen obliegt im Zweifel in erster Linie die Aufgabe, das Menschenrecht Meinungsfreiheit zu schützen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi/shelbystark.edublogs
Die Dokumentation von Eric Friedler u n b e d i n g t ansehen!!
Aghet – ein Völkermord: http://www.youtube.com/watch?v=UqGe6_BwM2g
In nicht ferner Zeit soll die T. in die EU aufgenommen werden!
Armin T. Wegner – Der Fotograf des Genozids:
http://www.youtube.com/watch?v=8cBoHVQViXM
AGHET
http://www.youtube.com/user/AGHET03?feature=watch
http://www.armenian-genocide.org/photo_wegner.html#photo_collection
Nicht ich bin der Mörder
http://vimeo.com/65835332
Holodomor in der Ukraine wird auch nicht als Genocid angesehen, weil nicht nur Ukrainer zu Tode kamen. So die offizielle Auffassung der russischen Regierung.