(Rom) Ein halbes Jahrhundert nach der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium wurden erstmals alle Vorbereitungstexte der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das ermöglicht einen direkten Vergleich und auch eine neue Form der kritischen Gegenüberstellung zwischen der Konstitution und dem, wie sie in der Nachkonzilszeit umgesetzt wurde.
Vor genau 50 Jahren stimmte das Zweite Vatikanische Konzil dem ersten von insgesamt 16 Konzilsdokumenten zu. Es handelte sich dabei um die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (siehe eigenen Bericht „Bruch im grundlegenden liturgischen Bewußtsein“ – 50 Jahre Sacrosanctum Concilium).
Auf den Tag genau fünfzig Jahre danach wurde die neue Internetseite FONTES Commissionis Liturgicae veröffentlicht. Sie veröffentlicht alle Dokumente, die in Vorbereitung des Konzils und während des Konzils bis zur Verabschiedung der Liturgiekonstitution mit dieser in Zusammenhang stehen.
Die Tatsache, daß das Konzil seine Arbeiten ausgerechnet zum Schema De liturgia begann, hing damit zusammen, daß den Konzilsväter der Text am meisten ausgereift und am wenigsten umstritten schien. Schon bald sprachen jedoch gewichtige Stimmen davon, daß es sich dabei um einen Akt der Vorsehung handelte. Indem beim Thema der Liturgie begonnen wurde, bekräftigte man unmißverständlich den Primat Gottes, seinen absoluten Vorrang vor und über alle anderen Themen, die das Zweite Vatikanische Konzil behandeln sollte, wie Joseph Ratzinger, selbst als junger Theologe Peritus des Konzils, anmerken sollte.
In der Schlußabstimmung erhielt Sacrosanctum Concilium 2158 Stimmen. Lediglich 19 Konzilsväter stimmten dagegen. Dennoch schwoll der Widerstand nach dem Konzil an. Vor allem wegen der Art und Weise, wie die Konstitution und ihre Richtlinien vom Consilium ad exsequendam Constitutionem de sacra liturgia umgesetzt wurden. Der Liturgierat war im Januar 1964 von Papst Paul VI. eingesetzt worden. Erster Präsident wurde Giacomo Kardinal Lercaro, erster Sekretär und Faktotum der Liturgiker Annibale Bugnini (siehe eigenen Bericht Franz von Assisi statt Annibale Bugnini – Benedikt XVI. mahnt Bischöfe Liturgie zu respektieren).
Die Internetseite wurde vom renommierten Liturgiker Don Nicola Bux vorgestellt. Der Priester der Diözese Bari ist Consultor der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Bis vor kurzem war er auch Consultor des Amtes für die päpstlichen Zelebrationen. Papst Franziskus ersetzte im September sämtliche unter Papst Benedikt XVI. ernannte Consultoren und neue, die seiner liturgischen Sensibilität näher sind (siehe eigenen Bericht Sandro Magister: Wende und Bruch von Papst Franziskus – Distanz zu Johannes Paul II. und Benedikt XVI.).
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Für eine Reform der Reform
von Don Nicola Bux
50 Jahre nach dem 4. Dezember 1963, als die Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanums promulgiert wurde, kommt einem die Feststellung eines Gelehrten in den Sinn, der jenes Konzil erforschte: „Die Konzilsväter wollen keine ‚liturgische Revolution‘“.
Wie kann man das belegen? Eine neue Internetseite kommt uns dabei entgegen. Sie sammelt und veröffentlicht sämtliche Quellen zur Vorbereitung und zur Abfassung der Konstitution Sacrosanctum Concilium bis zur Schlußabstimmung.
Ziel der Internetseite ist es, diese Dokumente zugänglich und bekannt zu machen, um ein vollständiges und ausgewogeneres Bild der Liturgiereform zu gewinnen. Es geht dabei auch um ein authentisches Verständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils in Kontinuität mit allen anderen ökumenischen Konzilen der Kirchengeschichte, wie sie der Kirchenhistoriker Kurienerzbischof Agostino Marchetto in einer Reihe von bemerkenswerten Veröffentlichungen herausgearbeitet hat:
„In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Frage der korrekten Zelebration der Liturgie immer mehr zu einem zentralen Thema der Auseinandersetzung rund um das Zweite Vatikanische Konzil, oder anders gesagt, darüber, wie dieses Konzil bewertet und im Leben der Kirche aufgenommen werden sollte.“
Neue Internetseite macht Dokumente zugänglich
Die neue Internetseite ist kostenlos und macht endlich allen ein kostbares Quellenmaterial zugänglich. Die Seite ist noch nicht ganz fertiggestellt. Auf der Homepage heißt es:
„In den kommenden Wochen wird die vollständige Dokumentation veröffentlicht, die notwendig ist, um zu verstehen, wie die vorbereitende Liturgiekommission vor dem Konzil zur Abfassung des Schemas gelangte, das dem Ökumenischen Zweiten Vatikanischen Konzil vorgelegt wurde und wie dieses Schema während der beiden Konzilssessionen gemäß den Wünschen der Konzilsväter abgeändert wurde.“
Zunächst ist vor allem zwischen verschiedenen Liturgiekommissionen zu unterscheiden, die in verschiedenen Phasen tätig waren und in der Regel miteinander in keiner direkten Verbindung standen. Konkret lassen sich drei Hauptphasen unterscheiden: die Vorbereitungsphase vor dem Konzil, das Konzil selbst und die Nachkonzilszeit.
Die vorbereitende Liturgiekommission hielt drei Tagungen ab, bei denen die Arbeit der Unterkommissionen vorgestellt und diskutiert wurde. Um dieses Material zu präsentieren, wurde deren Unterteilung auch für die Internetseite beibehalten:
- I Conventus
- II Conventus
- III Conventus
Nach dieser Vorbereitungsphase begann das Konzil und damit die eigentlichen Konzilsarbeiten der Commissio Centralis. Die Liturgiekommission des Konzils versammelte sich während der ersten und der zweiten Session der Kirchenversammlung in den Jahren 1962 und 1963 sowie in der Zeit zwischen den beiden Sessionen. Auch für diese Hauptphase wurde die ursprüngliche Unterteilung beibehalten:
- Sessio I
- Sessio II
Fast das gesamte Material ist heute im Geheimarchiv des Vatikans gesammelt. Dort wurden die Dokumente gesichtet und nun auf der Internetseite zugänglich gemacht. Was andere Dokumente anbelangt, von deren Existenz man durch Nennung oder Hinweisen in anderen Dokumente weiß, die sich aber nicht im Geheimarchiv finden, ist man auf der Suche nach ihnen, um die Originale zu erhalten oder originalgetreue Kopien anfertigen zu können.
Dokumente ermöglichen auf neue Weise Vergleich und kritische Überprüfung der Nachkonzilszeit
Da die Originaldokumente veröffentlicht werden, sind die Texte in der jeweiligen Originalsprache gehalten. Für den größten Teil der Dokumente ist das Latein.
Die Konstitution Sacrosanctum Concilium stellt die Liturgie als Fortsetzung des Heilswerkes Christi in jeder Zeit und an jedem Ort dar. Das Geheimnis Christi ist in ihr gegenwärtig und macht so aus ihr den Höhepunkt und die Quelle des gesamten kirchlichen Lebens.
Richtigerweise fand Pamela E. J. Jackson den Schlüssel zur richtigen Lesart des Dokumentes im Paragraph 7, der folgendermaßen endet:
„Infolgedessen ist jede liturgische Feier als Werk Christi, des Priesters, und seines Leibes, der die Kirche ist, in vorzüglichem Sinn heilige Handlung, deren Wirksamkeit kein anderes Tun der Kirche an Rang und Maß erreicht.“
Ebenso stellte sie fest, daß für die Konstitution die Quellen der Theologie der Liturgie die Heilige Schrift und die liturgische, patristische und theologische Tradition sind, interpretiert durch das Lehramt, ganz konkret durch die Enzykliken Mystici Corporis und Mediator Dei, so daß man sagen kann, daß im liturgischen Bereich das Zweite Vatikanische Konzil „das von Pius XII. begonnene Werk vollendete“.
Das stimmt mit dem überein, was Benedikt XVI. bei der Generalaudienz vom 10. Oktober 2012 sagte: „Sacrosanctum Concilium erinnert an die Zentralität des Geheimnisses der Gegenwart Christi“. Ebenso sagte er in seiner Ansprache vom 18. Februar 2013 an den römischen Klerus und im Vorwort zu seinen liturgischen Schriften:
„Die erste, ursprüngliche, einfache – scheinbar einfache – Absicht des Konzils war die Reform der Liturgie, die bereits mit Pius XII. begonnen hatte, der bereits die Karwoche reformiert hatte. […] Jetzt, rückblickend, finde ich, daß es sehr gut war, mit der Liturgie zu beginnen. So erscheint der Primat Gottes, der Primat der Anbetung. ‚Operi Dei nihil praeponatur‘: nichts darf dem Gottesdienst vorgezogen werden. Diese Worte aus der Regel des Heiligen Benedikt, erscheinen so als oberste Regel des Konzils.“
Liturgiekonstitution wurde teils „sakrilegisch verfälscht“
Wenn man schon nicht auf Benedikt XVI. hören möchte, tut man es vielleicht bei Henri De Lubac. Auch für diesen großen Theologen ist die Liturgiekonstitution „oft mißverstanden und teils sogar auf sakrilegische Weise verfälscht worden“. Denn nach dem Konzil machte sich die Überzeugung breit, die Liturgiekonstitution hätte eine Reform im Sinn eines Bruchs mit der Tradition der katholischen Liturgie postuliert. Dies in mindestens vier Punkten: die Eucharistie als Mahl statt als Opfer; die Versammlung als Subjekt der Liturgie statt des Priesters; die participatio actuosa als Alternative zur Anbetung; die zentrale Bedeutung der Gemeinschaft statt der kosmischen Tragweite des eucharistischen Opfers.
Auch deshalb ist es wichtig zu den Quellen zurückzukehren. Die Vorbereitungsdokumente für das Konzil erlauben es, mit größerer Objektivität auf die Konstitution Sacrosanctum Concilium zu blicken und liefern umso wertvollere Hilfsmittel und Maßstäbe um einen Vergleich mit ihrer nachkonziliaren Umsetzung anzustellen und diese einer Prüfung zu unterziehen.
Konzilsväter wollten keine „grundlegende Veränderung der katholischen Liturgie“
Aus den Wortmeldungen der Konzilsväter in der Kirchenversammlung geht ebenso hervor, daß sie wohl ein Rahmengesetz sein sollte, aber keineswegs eine grundlegende Veränderung der katholischen Liturgie wollte. In diesem Sinn sei zu „prüfen“, so Joseph Ratzinger, „wo zu drastische Einschnitte ausgeführt wurden, um auf klare und organische Weise die Verbindung mit der vergangenen Geschichte wiederherzustellen. Ich selbst habe in diesem Sinn von einer „Reform der Reform gesprochen“. Meines Erachtens muß dem aber ein Erziehungsprozeß vorausgehen, der die Tendenz zur Tötung der Liturgie durch persönliche Erfindungen ausschließt“.
Die neue Internetseite mit ihren Dokumenten kann bei diesem Prozeß helfen.
Einleitung/Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Fontis (Screenshot)