(Oslo) Es genügte Siv Kristin Sà¦llmann nicht, eine der beliebtesten und anerkanntesten Journalistinnen Norwegens zu sein. Sie beging einen „unverzeihlichen“ Fehler. Sie trug während einer Nachrichtensendung im öffentlich-rechtlichen Fernsehsender NRK an einer Halskette ein kleines Kreuz. Das genügte, um sie sofort zu rügen und ein Verbot auszusprechen.
Laut Angaben der Direktion des Senders, hätten einige Zuschauer, vor allem einige Vertreter einer islamischen Organisation, protestiert: „Dieses Kreuzchen beleidigt den Islam“, „Dieses Symbol garantiert nicht, daß der Sender unparteiisch ist“.
Es heißt hinter den Kulissen, daß es nur eine Handvoll Protestanrufe gab, doch die Entscheidung der Führungsspitz des Senders kam dennoch sofort: Der Journalistin wurde verboten, sich noch einmal mit diesem kleinen Kreuz von 1,4 Zentimetern Größe im Bild zu zeigen, wie Siv Kristin Sà¦llmann selbst bekanntgab.
Der Fall erinnert an Nadia Eweida, eine Hosteß von British Airways, der ebenso das Tragen eines kleinen Kreuzes an einer Halskette verboten worden war. Die Frau klagte gegen ihren Arbeitgeber und bekam nach einem sieben Jahre dauernden Rechtstreit recht. Im vergangenen Januar wurde ihr zuerkannt, daß das Verbot ihres Arbeitsgebers am Arbeitsplatz die Halskette mit dem Kreuz tragen zu dürfen, eine Diskrimination war.
Im Urteil zum Fall Nadia Eweida betonte Straßburg die „Bedeutung der Religionsfreiheit als grundlegendes Element der Identität der Gläubigen“ und daß es sich dabei um „einen Grundsatz der pluralistischen demokratischen Gesellschaften“ handelt. Allerdings warnte der Gerichtshof gleichzeitig vor Fällen, wo die „religiöse Praxis die Rechte anderer berührt“. In solchen Fällen könne die Religionsfreiheit „eingeschränkt“ werden. Wer weiß, ob die Kette von Siv Kristin Sà¦llmann für die Richter der einen oder der anderen Möglichkeit zugehört.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider