(Limburg) Papst Franziskus hat im Fall des Limburger Bischofs eine Entscheidung getroffen. Die Frage ist: Wie genau ist sie zu interpretieren? Nach einem Gesprächsreigen in Rom mit dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, dem Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner und schließlich Bischof Tebartz-van Elst selbst, dazu kamen noch weitere Kontaktnahmen und Gespräche, die hinter den Kulissen stattfanden, war der Papst „umfassend und objektiv informiert“, wie es in der offiziellen Presseerklärung des Heiligen Stuhls heißt.
Von einer „Auszeit“ für den Bischof ist die Rede und daß der Papst dem Limburger Oberhirten den „Rücken gestärkt“ habe. Der Tenor wirkt fast so, als sei die päpstliche Entscheidung „positiv“ für Bischof Tebartz-van Elst ausgefallen.
Die Fakten: Bischof Tebartz-van Elst kann „zum gegenwärtigen Zeitpunkt seinen bischöflichen Dienst nicht ausüben“; der Papst „hält es für angeraten“, den Bischof „eine Zeit außerhalb der Diözese zu gewähren“ und ernennt „während der Abwesenheit des Diözesanbischofs“ den Wiesbadener Stadtdekan Wolfgang Rösch „mit dem heutigen Tag“ zum Generalvikar der Diözese „mit allen damit verbundenen Befugnissen“. In dieser Situation sollen die „Ergebnisse“ der „Prüfung im Hinblick auf den Bau des Bischofssitzes“ abgewartet werden. Die Prüfung soll „Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten“ bringen.
Der Bischof selbst fühlte sich nach einer 20-Minuten-Audienz beim Papst, „ermutigt“. Ihm nahestehende Kirchenvertreter in Rom sprachen davon, die Begegnung sei „gut“ verlaufen.
Was bedeutet die Entscheidung des Papstes aber im Klartext? Daß Papst Franziskus Bischof Tebartz-van Elst de facto suspendiert hat. Und es scheint unwahrscheinlich, interpretiert man die Feinheiten kirchlicher Sprache richtig, daß es für ihn eine Rückkehr in das Bischofsamt geben wird. Vielmehr scheint es ein Rauswurf in Etappen zu werden, mit einer offenen Seitentür, für den man sich in Rom entschieden hat. Der Unterfertigte wäre erfreut, wenn man ihn eines Besseren belehren würde.
Die Wölfe haben geheult und bekamen ihr nächstes Opfer? Dem scheint so. Nichts Neues also unter deutscher Sonne. Ab einem bestimmten Punkt der Eskalation geht es dann nur mehr um das „Image“ und die „Rückgewinnung von Vertrauen“. Mit Bischof Tebartz-van Elst wird die Liste der in den vergangenen 20 Jahren im deutschen Sprachraum abgesetzten Bischöfe wohl um einen weiteren Namen länger. Und sie betreffen ausnahmslos Bischöfe, die im weiteren Sinn des Wortes dem „konservativen“ Teil der Kirche zugerechnet wurden. Eine Schlagseite mit unangenehmem „Gschmäckle“.
Die Geldfrage, die mit Betitelungen wie „Protzbischof“ süffisant in den Vordergrund gespielt wurde, scheint in der ganzen Frage lediglich vorgeschoben. Denn die Geldfrage ist nicht das isolierte Problem einer Person, angeblich des Bischofs von Limburg, sondern wenn schon der deutschen Kirche insgesamt. Das Grab, das die deutsche Kirche sich und dem Glauben in Deutschland schaufelt, ist 6 Milliarden Euro [1]leicht aufgerundete Kirchensteuereinnahmen 2012 schwer und das jährlich. Doch auf diesem Ohr sind die so hellhörigen innerkirchlichen Kritiker von Bischof Tebartz-van Elst plötzlich stocktaub. So taub, wie sie es waren, als Papst Benedikt XVI. die Entweltlichung der deutschen Kirche forderte, um den Weg zu einer Neuevangelisierung Deutschlands freizumachen.
Und hier der vollständige Wortlaut der Presserklärung des Vatikans:
PRESSEMITTEILUNG DES HEILIGEN STUHLS HINSICHTLICH DER DIÖZESE LIMBURG
Der Heilige Vater ist über die Lage in der Diözese Limburg zu jedem Zeitpunkt umfassend und objektiv informiert worden.
In der Diözese ist es zu einer Situation gekommen, in welcher der Bischof, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst, seinen bischöflichen Dienst zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausüben kann.
Nach dem „brüderlichen Besuch“ von S.Em. Giovanni Kardinal Lajolo im vergangenen September hat die Deutsche Bischofskonferenz, gemäβ einer Vereinbarung zwischen dem Bischof und dem Limburger Domkapitel, eine Kommission eingesetzt, um eine eingehende Prüfung im Hinblick auf den Bau des Bischofssitzes vorzunehmen. In Erwartung der Ergebnisse besagter Prüfung und der damit verbundenen Vergewisserung über diesbezügliche Verantwortlichkeiten hält der Heilige Stuhl es für angeraten, S.E. Mons. Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Zeit auβerhalb der Diözese zu gewähren.
Auf Entscheidung des Heiligen Stuhls tritt die durch den Bischof von Limburg zum 1. Januar 2014 ausgesprochene Ernennung des Hw. Herrn Stadtdekan Wolfgang Rösch zum Generalvikar bereits mit dem heutigen Tag in Kraft. Der Hw. Herrn Generalvikar Rösch wird die Diözese Limburg während der Abwesenheit des Diözesanbischofs im Rahmen der mit diesem Amt verbundenen Befugnisse verwalten.
Aus dem Vatikan, 23. Oktober 2013
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
-
↑1 | leicht aufgerundete Kirchensteuereinnahmen 2012 |
---|