(New York) Ein Mann verspricht einer Frau, sie zu heiraten. Dann fällt er in ein Wachkoma. Sie möchte ihn dennoch heiraten, auch jetzt und in seinem Zustand. Doch die Richter verbieten es.
Colette Purifoy und John Morris leben seit 30 Jahren zusammen, im selben Haus und mit gemeinsamen Kindern. Das Paar aus dem US-Bundesstaat Illinois hatte sich entschlossen, doch endlich zu heiraten. Doch dann fiel John 2009 nach einem chirurgischen Routineeingriff, der zu einem Gehirnschaden führte, in ein Wachkoma. Seine Lebensgefährtin hofft auf sein Erwachen. Nach einigen Jahren möchte sie ihn nun doch heiraten, auch in diesem Zustand. Das sei ihr gemeinsamer Wunsch gewesen und eine Form, ihm noch näher zu sein.
Fehlender Ehewille
Doch die Sache ist nicht so einfach. Da John nicht sagen kann „Ich will“, fehle der Ehewille. Colette mußte vor Gericht ziehen, um ihren John heiraten zu können. Nach einem längeren Hin und Her entschied ein Richter Anfang Oktober, daß eine Eheschließung nicht möglich ist, obwohl im Gerichtsverfahren, wie der Richter selbst anerkannte, der Nachweis erbracht werden konnte, daß tatsächlich ein gemeinsamer Ehewunsch bestanden hatte.
Den Willen von John respektieren
Die Frau ist nicht imstande, die Beziehung zu John auf eine offizielle und rechtlich anerkannte Grundlage zu stellen. Sie hatten zwar schon seit Jahrzehnten wie Mann und Frau zusammengelebt, aber nie geheiratet. Nun befindet sich John im Wachkoma und Colette hat rechtlich gesehen keinerlei verwandtschaftliche Bindung zu ihm. Nach dem Nein des Gerichts könnte nur mehr der Oberste Gerichtshof Colettes Ehewunsch genehmigen.
In Illinois ist es leider getötet zu werden als zu heiraten
Der Rechtsanwalt der Frau kündigte Berufung an. In seiner Argumentation verweist er auf die Euthanasie. Im Staat Illinois würden Wachkomapatienten euthanasiert, obwohl sie keine Zustimmung erteilen können, wie es das Gesetz verlangt. Oder aber es wird eine Patientenverfügung gelten gelassen, die irgendwann zu einem früheren Zeitpunkt ausgefüllt wurde. Hier heiße es, der Wille des Patienten müsse „respektiert“ werden. Im Fall von John Morris hat das Gericht den vor dem Unglück vorhandenen Ehewunsch festgestellt. Respektiert werde er aber nicht. „Es kann doch nicht sein, daß es in Illinois leichter ist, umgebracht zu werden, als heiraten zu dürfen?“, fragte der Rechtsanwalt von Colette Purifoy auf einer Pressekonferenz.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Tempi