(Rom) Kurienerzbischof Gerhard Ludwig Müller, der Präfekt der römischen Glaubenskongregation, hat erneut die geltende kirchliche Lehre zur Unauflöslichkeit der Ehe bekräftigt. Er ließ dazu in der Vatikanzeitung Osservatore Romano den bereits im Juni dieses Jahres in der Tagespost erschienenen Beitrag (siehe eigenen Bericht) veröffentlichen. Damit erhalten seine Ausführungen nicht nur für den deutschen Sprachraum Bedeutung, sondern für die Weltkirche.
Erzbischof Müller führt darin aus, daß es keinerlei Möglichkeit der Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu den Sakramenten gibt. In dieser Frage könne es keine Ausnahmen geben, auch könne man die Entscheidung darüber nicht einer Gewissensentscheidung der Betroffenen überlassen oder mit Verweis auf „Barmherzigkeit“ rechtfertigen.
Aussagen von Papst Franziskus, der Ende Juli auf dem Rückflug vom Weltjugendtag in Hinblick auf wiederverheiratete Katholiken von einer „Zeit der Gnade“ gesprochen hatte, was vielfach als bevorstehender Kurswechsel der Kirche in dieser Fragen interpretiert worden war, sowie das Freiburger Vorpreschen (siehe eigenen Bericht) hatten für Unruhe und Verwirrung innerhalb der katholischen Kirche gesorgt. Mit seiner ausführlichen Stellungnahme bezieht der Präfekt der Glaubenskongregation mit Klarheit Stellung und bekräftigt die katholische Lehre über das Ehesakrament. Der Aufsatz ist eine offensichtliche Antwort auf die Freiburger Handreichung und vor allem auf in der deutschen Kirche lautgewordene Wünsche und Forderungen nach „flexiblen“ Lösungen, die der Glaubensüberlieferung wiedersprechen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Sacri Palazzi
Und mit welcher Konsequenz haben die Verantwortlichen für die antikatholische Freiburger Handreichung zu rechnen? Oder wurde das gültige Kirchenrecht von Franziskus außer Kraft gesetzt??
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Kann mich erinnern, wie kreuz.net über den damaligen Regensburger Bischof Müller gelästert hat, da er das jungfräuliche Gebären Mariens sowie das Dogma vom Altarsakrament und die Auferstehung Christi geleugnet oder nahezu geleugnet hat. Nun, das mag alles richtig sein. Aber, wenn einer zum Großinquisitor berufen wird – und er wurde berufen, weil er sich gegen derzeitige Ketzer-Bischöfe was zu sagen traut -, dann verteidigt er eben auch die Lehre. Dann ist die Vergangenheit (Müller hatte ja bei Lehmann habilitiert) wurscht. Ich hatte deshalb damals bereits behauptet, dass es keinen Grund zur Aufregung gibt.
Es setzte übrigens auch Kaiserin Theodora, die Frau Kaiser Justinians, Papst Vigilius durch, da er wie sie ein Anhänger des Monotheletismus war. Doch kaum war Vigilius Papst, war er sich dessen bewusst, änderte seine Meinung und verteidigte den Dyotheletismus. Nun, ich bezog das damals auf Erzbischof Müller. Bei Papst Franziskus ist mir da aber tatsächlich etwas bange. Nicht, weil er die Lehre änderen könnte (kann er nicht), sondern weil er mittels seiner seltsamen Ansprachen, vielleicht sogar durch Anordnung einer liberalen Pastoral, zu deren Verwässerung beitragen kann. Da ist es gut, dass EB Müller ab und zu Klartext redet.
»> Dann ist die Vergangenheit (Müller hatte ja bei Lehmann habilitiert) wurscht.
So wurscht ist die Vergangenheit nicht, wenn diese fragwürdigen Thesen weiterhin unverändert aufgelegt und nicht korrigiert werden. Dabei wäre es doch ein Leichtes, missverständliche Aussagen zu erläutern oder gegebenenfalls zurückzunehmen.
Soviel ich weiß, hat Erzbischof Müller die Irrtümer berichtigt, und sollte man sie ihm deshalb nicht stets von neuem vorhalten. So übrigens auch im Falle der Leugnung des Sühnetodes Christi durch Erzbischof Zollitsch. Er veröffentlichte nach seinem Fehltritt einige einigermaßen akzeptable Richtigstellung in der Bistumszeitung.
Wo soll Erzbischof Müller die Irrtümer berichtigt haben? Seine „Katholische Dogmatik“ wird weiterhin als Lehrbuch für „Studium und Praxis in der Theologie“ verwendet, ohne dass hier eine inhaltliche Klarstellung oder Korrektur erfolgt ist. Die fragwürdigen Passagen bzgl. Jungfrauengeburt etc. wurden an anderer Stelle ausführlich diskutiert.
In Bezug auf Erzbischof Müller scheine ich mich geirrt zu haben (indem ich mich auf eine mündliche Äußerung meines Beichtvaters verließ), jedenfalls konnte ich im Netz nur finden, dass er keinen Korrekturbedarf sieht: http://pius.info/archiv-news/734-beziehungen_zu_rom/6963-bischof-mueller-aeussert-sich-zur-piusbruderschaft
Bei Erzbischof Zollitsch bin ich sicher, weil ich den betreffenden Artikel im „Konradsblatt“ selbst gelesen habe. Er verteidigte darin zwar weiterhin seine Solidaritätstheologie (wie ich es mal nenne), aber gab auch das Sühnopfer zu, das er geleugnet hatte.
Der Originalartikel ist online nicht mehr greifbar, dafür diese Meldung:
http://www.kath.net/news/22811
und dieser Artikel:
http://www.kath-info.de/suehnopfer.html.
Ich finde man vergleicht da Äpfel und Birnen.
Müllers Häresien stehen in seinem Buch, diese zu revidieren wäre eigentlich seine Pflicht.
Seine Äußerungen zur Ehe entsprechen dem Dogma der Kirche, was soll er in seiner Position auch anderes sagen.
Er wird für mich dadurch kein Stück glaubwürdiger.
Im Gegenteil, hätte er die Pflicht, seine deutschen Amtsbrüder die solche Schismen vorbereiten und ja anscheinend auch praktizieren, streng zur Räson zu rufen.
Das er das kann, hat er ja hinreichend bewiesen in der Ausgrenzung der Piusbruderschaft.
Hier ist der werte Herr mit Wort und Tat schnellstens zur Stelle.
Ein paar konservative Sprüche des Herrn Müller, machen eben aus einem Bock noch lange keinen Gärtner.
Der Präfekt der Glaubenskongregation sollte sich auch so schnell als möglich darum kümmern, http://www.augustinerkirche-wuerzburg.de/index.php/themen/items/krankenkommunion.html Oder ist der Leib und das Blut Gottes unseres Herrn nichts mehr wert????
Also ich werde die Glaubenskongregation sicher darüber informieren.
@ Armin
Die heutigen Augustiner „OSA“ hießen bis ins letzte Jahrhundert hinein in ihrer Ordensnamenabkürzung „OESA“. Welcher ihrer verstorbenen Mitbrüder wurde im 16. Jahrhundert in der deutschen Ordensprovinz, und in der Folge darüber hinaus, bekannt durch seinen Ordensaustritt, seine kinderreiche Ehe mit einer gleichfalls ihrem Orden entsprungenen Nonne, seinen sogenannten reformatorischen Meinungen, Ansichten und Taten: der Kreis schließt sich!
Bereits im Jahre 1994 hat die Glaubenskongregation unter dem damaligen Kardinal Ratzinger
keine Schlupflöcher offengelassen:
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KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE
SCHREIBEN AN DIE BISCHÖFE
DER KATHOLISCHEN KIRCHE
ÜBER DEN KOMMUNIONEMPFANG
VON WIEDERVERHEIRATETEN
GESCHIEDENEN GLÄUBIGEN
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7. “Die irrige Überzeugung von wiederverheirateten Geschiedenen, zum eucharistischen Tisch hinzutreten zu dürfen, setzt normalerweise voraus, daß dem persönlichen Gewissen die Macht zugeschrieben wird, in letzter Instanz auf der Grundlage der eigenen Überzeugung(15) über das Bestehen oder Nichtbestehen der vorausgehenden Ehe und über den Wert der neuen Verbindung zu entscheiden“.
Eine solche Auffassung ist jedoch unzulässig(16).
Die Ehe stellt nämlich wesentlich eine öffentliche Wirklichkeit dar, weil sie das Abbild der bräutlichen Vereinigung zwischen Christus und seiner Kirche ist und die Urzelle und einen wichtigen Faktor im Leben der staatlichen Gesellschaft bildet.
8. Es ist gewiß wahr, daß das Urteil, ob die Voraussetzungen für einen Hinzutritt zur Eucharistie gegeben sind, vom richtig geformten Gewissen getroffen werden muß.
Es ist aber ebenso wahr, daß der Konsens, der die Ehe konstituiert, nicht eine bloße Privatentscheidung ist, weil er für jeden Partner und das Ehepaar eine spezifisch kirchliche und soziale Situation konstituiert.
Das Gewissensurteil über die eigene eheliche Situation betrifft daher nicht nur die unmittelbare Beziehung zwischen Mensch und Gott, “als ob man ohne die kirchliche Vermittlung, die auch die im Gewissen verbindlichen kanonischen Normen einschließt, auskommen könnte“.
Diesen wichtigen Aspekt nicht zu beachten, würde bedeuten, die Ehe faktisch als Wirklichkeit der Kirche, das heißt als Sakrament, zu leugnen.
9. Indem das Apostolische Schreiben Famliiaris consortio die Hirten darüber hinaus einlädt, die verschiedenen Situationen der wiederverheirateten Geschiedenen gut zu unterscheiden, erinnert es auch an den Zustand jener, die die subjektive Gewissensüberzeugung haben, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war(17).
Es ist unbedingt auf dem von der Kirche festgelegten Weg des äußeren Bereichs zu prüfen, ob es sich objektiv um eine ungültige Ehe handelt. Während die Disziplin der Kirche die ausschließliche Kompetenz der Ehegerichte bezüglich der Prüfung der Gültigkeit der Ehe von Katholiken bekräftigt, bietet sie auch neue Wege, um die Ungültigkeit einer vorausgehenden Verbindung zu beweisen, und zwar mit dem Ziel, jede Abweichung der Wahrheit, die im prozessualen Weg nachweisbar ist, von der objektiven, vom rechten Gewissen erkannten Wahrheit so weit wie möglich auszuschließen(18).
Das Befolgen des Urteils der Kirche und die Beobachtung der geltenden Disziplin bezüglich der Verbindlichkeit der für eine gültige Ehe unter Katholiken notwendigen kanonischen Form ist das, was dem geistlichen Wohl der betroffenen Gläubigen wahrhaft nützt.
Die Kirche ist nämlich der Leib Christi, und Leben in der kirchlichen Gemeinschaft ist Leben im Leib Christi und Sich-Nähren vom Leib Christi.
Beim Empfang des Sakramentes der Eucharistie kann die Gemeinschaft mit Christus, dem Haupt, niemals von der Gemeinschaft mit seinen Gliedern, d.h. mit seiner Kirche getrennt werden*.
Deshalb ist das Sakrament unserer Vereinigung mit Christus auch das Sakrament der Einheit der Kirche.
Ein Kommunionempfang im Gegensatz zu den Normen der kirchlichen Gemeinschaft ist deshalb ein in sich widersprüchlicher Akt.
Die sakramentale Gemeinschaft mit Christus beinhaltet den Gehorsam gegenüber der Ordnung der kirchlichen Gemeinschaft, auch wenn dies manchmal schwierig sein kann, und setzt diesen voraus; sie kann nicht in rechter und fruchtbarer Weise erfolgen, wenn sich ein Glaubender, der sich Christus direkt nähern möchte, diese Ordnung nicht wahrt.“
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Ja, schön dass Müller das bekräftigt. Aber was folgt daraus? Muss Freiburg die Handreichung zurückziehen? Werden die, die sie verbrochen haben samt dem häretischen Herrn Administrator sofort aus ihren Ämtern entfernt? Nein! All das geschieht nicht. Die Glaubenkongregation produziert papier und damit hta sich’s. Müller geht wieder in sein vatikanischen Bettchen und Robert treibt weiter, was er will. Müller hätte die Kompetenz, die sofortige Rücknahme dieses Schandpapiers zu fordern. Hätte, hätte, könnte, sollte, tja, wenn man nur ernsthaft wollte…
Ja, so geht’s seit Jahrzehnten, ad nauseam.
Aber wie sagt man: der Krug geht zum Brunnen, bis er bricht.
Wie sagte Papst Franziskus: In der von Reflexion y Liberacion veröffentlichen Niederschrift der mitgeschriebenen Notizen forderte der Papst die Ordensleute auf, die „Türen zu öffnen“. Entscheidend sei, daß man „vorwärts gehe“ und „aufrüttle“. Dabei werde man auch Fehler machen. Das sei aber nicht wichtig. Es sei auch nicht wichtig, wenn dann ein Brief der Glaubenskongregation komme mit der Ermahnung, dies gesagt oder jenes gedacht zu haben, denn entscheidend sei „vorwärts“ zu gehen. Es sei ihm lieber eine Kirche, die Fehler macht, als eine, die durch ihre Verschlossenheit krank werde.
https://katholisches.info/2013/06/11/papst-franziskus-uber-homo-lobby-gnosis-und-restaurative-krafte-in-der-kirche/
Rom wird nichts unternehmen, gegen diesen deutschen Alleingang.
Diese Aussage Müllers soll doch nichts berichtigen. Sie soll nur eine scheinbare Ruhe im Kirchenvolk erreichen.
Jetzt im Zeitalter der Harmonisierung, Schönfärberei und Gleichmacherei ist jede Unruhe, sind alle Unterschiede unerwünscht. Eine Bitte oder gar eine Forderung um Rücknahme der Freiburger Vorstöße, brächte doch nur wieder die unerwünschte Unruhe. Müller handelt ganz im Sinne des westlichen Globalismus, ebenso natürlich Rom.
Hat keiner seinen ganzen Text gelesen? Erzbischof Müller eröffnet darin im letzten Absatz ganz klar einen Sonderweg für Ehebrecher, die er im ganzen Text so nicht nennt, um in „Verbindung mit Gott“ zu trennen.
http://de.radiovaticana.va/news/2013/10/22/erzbischof_m%C3%BCller_zur_seelsorge_f%C3%BCr_wiederverheiratete_geschiedene_-/ted-739577
Dass sie sich fürchten , müssen weil sie in fortgesetzter Todsünde leben und sich unbedingt bekehren müssen und zwar sofort, den wenn sie tot umfallen, kommen sie mit ihrem unbereuten Ehebruch in die Hölle, das steht auch nirgends. Ihnen das zu sagen, wäre wahre Barmherzigkeit.
ich bin erschrocken über diese Ansicht des Bischof und damit der Kirche!
Jesus sagte: richtet nicht, auf das ihr nicht gerichtet werdet – hier wird gerichtet und geurteilt: das Urteil lautet – keine Teilnahme am Leib und Blut Jesu und damit keine Teilhabe an ihm
dabei wird jeden Sonntag gebetet: vergib mir, wie auch anderen vergebe. Jeses antwortet auf die Frage des vergebens: 7 x 70 x
Niemandem sollte der Weg zu Gott und zu seinem Sohn versperrt werden – die kath Kirche tut es aber. Mit welchem Recht? das Recht, das die Kirche geschrieben hat?
Ist nicht die vergebeung und Gnade Gottes höher als das Kirchenrecht.
Ich denke, man sollte es jedem selbst überlassen, ob er am Abendmahl teilnehmen – und das urteilen dem überlassen, der gesagt „ich bin der Weg und das Leben – niemnd kommt zum Vater, denn durch mich“ erentscheidet und nicht die Menschen in der Kirche, egal welches Amts sie bekleiden