Selektive Abtreibung von Mädchen in London: eine Straftat, deren Verfolgung aber „nicht im öffentlichen Interesse“ ist


Selektive Abtreibung von Mädchen(Lon­don) Die Abtrei­bungs­ärz­te, die das Gesetz ver­letzt haben, das selek­ti­ve Abtrei­bung nach dem Geschlecht ver­bie­tet, müs­sen den­noch nicht vor Gericht. Für den Crown Pro­se­cu­tor Ser­vice, ver­gleich­bar der Staats­an­walt­schaft auf dem Fest­land, han­delt es sich um ein Baga­tell­de­likt. Pro­test kommt sogar von Abtreibungsbefürwortern.

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Wenn schon nicht die Abtrei­bung, so gilt zumin­dest die selek­ti­ve Abtrei­bung nach dem Geschlecht als „poli­tisch nicht kor­rekt“. Immer­hin leben wir angeb­lich in einer post­fe­mi­ni­sti­schen Gesell­schaft, in der der Mensch so „gleich“ ist, daß bereits die Geschlech­ter „auf­ge­löst“ wer­den sol­len. Jeden­falls hat Frau, zumin­dest im poli­ti­schen Schön­sprech, offi­zi­ell Vor­rang und selek­ti­ve Abtrei­bung rich­tet sich vor­zugs­wei­se gegen Frau­en. Daß die selek­ti­ve Tötung von Mäd­chen den­noch nicht nur in Indi­en und in der Volks­re­pu­blik Chi­na ein weit­ver­brei­te­tes Phä­no­men ist, son­dern auch in Euro­pa statt­fin­det, stellt Groß­bri­tan­ni­en unter Beweis.

Die selek­ti­ve Tötung unge­bo­re­ner Kin­der, weil sie Mäd­chen sind, ist in Groß­bri­tan­ni­en eine Straf­tat. Die Straf­ver­fol­gung des Ver­bre­chens durch die Ein­lei­tung eines Straf­ver­fah­rens sei jedoch „nicht im öffent­li­chen Inter­es­se“. Dies erklär­te die bri­ti­sche Gerichts­bar­keit, die offi­zi­ell bekannt­gab, auf eine Straf­ver­fol­gung von Lon­do­ner Ärz­ten zu ver­zich­ten, die Abtrei­bun­gen auf­grund des Geschlechts vor­ge­nom­men hat­ten. Die Erklä­rung kommt einem Frei­brief für bri­ti­sche Ärz­te gleich und damit einer De-fac­to-Lega­li­sie­rung der gegen das weib­li­che Geschlecht gerich­te­ten selek­ti­ven Abtreibung.

Für den Crown Pro­se­cu­tor Ser­vice han­delt es ledig­lich um ein “unpro­fes­sio­nel­les Ver­hal­ten“ der Ärz­te, das aber nicht zu ahn­den sei.

Das The­ma Selek­ti­ve Abtrei­bung von Mäd­chen wur­de durch Berich­te des Dai­ly Tele­graph bekannt. Die Bewei­se, die den Ermitt­lungs­be­hör­den über­ge­ben wur­den, bele­gen, daß eini­ge Lon­do­ner Ärz­te bereit sind das Gesetz zu bre­chen, um den Wunsch ihrer Kund­schaft zu erfül­len und unge­bo­re­ne Mäd­chen zu töten, weil deren Geschlecht nicht erwünscht ist. Trotz der ein­deu­ti­gen Bewei­se, erhob die Staats­an­walt­schaft kei­ne Ankla­ge. Die Sache wur­de als deon­to­lo­gi­sche Fra­ge her­un­ter­ge­spielt und damit als Baga­tell­de­likt behandelt.

Die ver­gan­ge­ne Woche getrof­fe­ne Ent­schei­dung des Crown Pro­se­cu­tor Ser­vice löste sogar bei Abtrei­bungs­be­für­wor­tern und femi­ni­sti­schen Grup­pen Kri­tik aus. Nicht nur, weil die Staats­an­walt­schaft eine Straf­tat nicht ver­folgt, son­dern weil sich die Straf­tat vor allem gegen Frau­en richtet.

Der bri­ti­sche Pre­mier­mi­ni­ster David Came­ron zeig­te umge­hend Ver­ständ­nis für die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft und for­der­te dazu auf, die­se zu respek­tie­ren. Came­ron beton­te die „Unab­hän­gig­keit“ der bri­ti­schen Justiz. Ganz ande­rer Mei­nung sind 50 Unter­haus­ab­ge­ord­ne­te ver­schie­de­ner Par­tei­en. Sie pro­te­stier­ten in einem Schrei­ben an den Gene­ral­staats­an­walt gegen das Vor­ge­hen der Staats­an­walt­schaft. Mit sei­ner sol­chen Straf­frei­stel­lung wür­den „die Ärz­te über das Gesetz gestellt“. Die Abge­ord­ne­ten erin­nern dar­an, daß selek­ti­ve Abtrei­bung nicht nur eine „pro­fes­sio­nel­le“ Fra­ge der Ärz­te, son­dern „ille­gal“ ist. Die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft, so die 50 Abge­ord­ne­ten, sei daher „ein­deu­tig verfassungswidrig“.

Das bri­ti­sche Abtrei­bungs­ge­setz von 1967 wol­len die Abge­ord­ne­ten auch nicht in Fra­ge stel­len. Sie for­dern aber des­sen Ein­hal­tung: Die Ärz­te ste­hen „nicht über dem Gesetz und das Gene­ral Medi­cal Coun­cil ersetzt nicht nicht die Gerichte“.

Die selek­ti­ve Abtrei­bung von Mäd­chen erfolgt laut Medi­en­be­rich­ten vor allem auf Wunsch von Ein­wan­de­rern mit oder ohne bri­ti­sche Staats­bür­ger­schaft. Aller­dings sei­en auch Eng­län­der darunter.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Population-Research-Institute

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