Atheist will „enttauft“ werden – Verklagte Diözese erhält vor Gericht recht


Atheist wollte "enttauft" werden und verklagte Diözese - erfolglos(Paris) Dem Athe­isten René Lebou­vier reicht nicht sei­ne Frei­heit gott­los sein zu kön­nen. Die Tat­sa­che als Kind getauft wor­den zu sein, läßt ihn miß­trau­isch sein, ob er nicht doch von einem nicht exi­stie­ren­den Gott irgend­wie belä­stigt wer­den könn­te. Daher will sich der 73-Jäh­ri­ge „ent­tau­fen“ las­sen und erstat­te­te Anzei­ge gegen sei­ne Heimatdiözese.

Anzei­ge

René Lebou­vier, 73 Jah­re alt, Athe­ist, gewe­se­ner Katho­lik, aber nun „Frei­den­ker“, erstat­te­te Anzei­ge gegen sei­ne Hei­mat­diö­ze­se Coutances in Frank­reich. Die­se hat­te sich näm­lich gewei­gert, die Tau­fe Lebou­viers aus dem Tauf­re­gi­ster der Pfar­rei zu strei­chen. Der lang­wie­ri­ge Kampf des Man­nes gegen die Kir­che in Frank­reich begann 2001 und ende­te nun mit einem Urteil des Ober­lan­des­ge­richts von Caen, das der Diö­ze­se recht gab.

„Ich will enttauft werden“

Als Lebou­vier 2001 sei­ne Absicht bekannt­gab, sich „ent­tau­fen“ zu las­sen, brach­te die Diö­ze­se im Tauf­re­gi­ster neben dem Ein­trag sei­ner Tau­fe die Ergän­zung an: „Er hat sei­ne Tau­fe ver­leug­net“. Der Athe­ist hat­te erreicht, was er woll­te und zeig­te sich zufrie­den­ge­stellt. 2009 aber ver­lang­te Lebou­vier, weil er wegen „des Ver­hal­tens des Pap­stes in Afri­ka zu Kon­do­men schockiert“ war, von der Diö­ze­se „mei­ne Tau­fe voll­stän­dig zu löschen“. Gemeint war eine von der Abtrei­bungs­lob­by und kir­chen­feind­li­chen Krei­sen insze­nier­te inter­na­tio­na­le Medi­en­kam­pa­gne gegen Papst Bene­dikt XVI., als die­ser den afri­ka­ni­schen Kon­ti­nent besuch­te. Als der Bischof von Coutances die For­de­rung des Athe­isten ablehn­te, weil die Ver­gan­gen­heit nicht aus­ge­löscht wer­den kön­ne und eine Tau­fe ein unwi­der­ruf­li­cher Akt sei, zog Lebou­vier vor Gericht. Ein Urteil erster Instanz dekre­tier­te am 6. Okto­ber 2011, daß der Name und der Ein­trag zum Tauf­akt tat­säch­lich aus den Kir­chen­bü­chern zu löschen sei.

Eine Taufe kann nicht annulliert werden

Die Diö­ze­se leg­te Beru­fung ein, weil – wie Le Figa­ro einen Prie­ster von Sei­ne-et-Mar­ne zitie­rend berich­te­te – „eine Tau­fe kein Ver­trag oder ein Abon­ne­ment ist, das gewis­se Rech­te ein­räumt oder das auf­ge­kün­digt wer­den kann. Gott kommt im Gegen­satz zu den Men­schen sei­nem Ver­spre­chen immer nach“. Eine Tau­fe kann daher nicht annul­liert wer­den, weil selbst dann, wenn es von einem Men­schen ver­leug­net wird, das gött­li­che Sakra­ment unaus­lösch­lich bleibt. Zudem han­delt es sich um einen öffent­li­chen Akt, der vor Zeu­gen erfolgt. Es ist daher nicht mög­lich, so zu tun, als habe er nie statt­ge­fun­den. Da die Kir­che aber zur Kennt­nis nimmt, wenn jemand öffent­lich den katho­li­schen Glau­ben ver­leug­net, erfolg­te der zusätz­li­che Ein­trag im Tauf­re­gi­ster, wie ursprüng­lich von Lebou­vier gewünscht.

Freiheit ist gewahrt

Das Ober­lan­des­ge­richt von Caen folg­te die­ser Argu­men­ta­ti­on und gab der Diö­ze­se Coutances recht. In sei­nem Urteil stell­te es fest, daß „die Frei­heit des Herrn Lebou­vier, nicht der katho­li­schen Reli­gi­on ange­hö­ren zu wol­len, gewahrt ist, auch wenn kei­ne Löschung oder ande­re zusätz­li­che Kor­rek­tur des bean­stan­de­ten Doku­ments [das Tauf­re­gi­ster] erfolgt“. In Frank­reich wer­den jähr­lich rund 300.000 Men­schen getauft. Etwa 1000 stel­len einen Antrag auf Kirchenaustritt.

Text: Tempi/​Giuseppe Nardi
Bild: Tempi

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