Abtreibungsärztin wird aus der Ärzteliste gestrichen


(Linz) In einer Wie­ner Ordi­na­ti­ons­pra­xis für All­ge­mein­me­di­zin wur­den über Jah­re hin­weg immer wie­der Frau­en bei Abtrei­bun­gen schwer ver­letzt. Die Öster­rei­chi­sche Ärz­te­kam­mer erteil­te der Ärz­tin ein unbe­fri­ste­tes Berufs­ver­bot. Eine Anzei­ge eines Wie­ner Spi­tals als auch die vor­ge­fun­de­nen Rah­men­be­din­gun­gen der dubio­sen Pra­xis haben zu die­sem Ent­schluss geführt.

Praktiken der Abtreibungsärztin seit den 1970er Jahre bekannt

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Die Prak­ti­ken der Ärz­tin im Wie­ner Gemein­de­be­zirk Neu­bau waren schon lan­ge bekannt. Die Ärz­tin hat­te eigens zum Abtrei­ben rumä­ni­sches Per­so­nal ein­ge­stellt. Seit 1970 gab es immer wie­der Schlie­ßun­gen als auch Medi­en­be­rich­te über Gerichts­pro­zes­se der Ärz­tin. Laut Ärz­te­kam­mer ist die Magi­strats­ab­tei­ling 40 (Sozia­les, Sozi­al- und Gesund­heits­recht) für die­se Sach­ver­hal­te zustän­dig. Rena­te Christ, Lei­te­rin der MA40 kom­men­tiert: „Wir kön­nen die Pra­xis nicht für immer, son­dern nur anlass­be­zo­gen schlie­ßen, aller­dings wäre das ein Fall, wo die Ärz­te­kam­mer nach­den­ken könn­te, ob nicht eine dau­ern­de Berufs­aus­übung ver­bo­ten wer­den sollte.“

Wegen Komplikationen für das Leben gezeichnet

Der Ärz­te­kam­mer­spre­cher Mar­tin Stick­ler berich­tet, daß Ver­trau­ens­wür­dig­keit und Pati­en­ten­si­cher­heit nicht mehr gege­ben waren. Jedoch wer­den genaue­re Infor­ma­tio­nen über die Hygie­ne­be­din­gun­gen der Pra­xis sowie fach­spe­zi­fi­sche Qua­li­täts­stan­dards von der Ärz­te­kam­mer nicht ver­öf­fent­licht. Bekannt gewor­den ist, daß in vier Jah­ren 16 Frau­en wegen gefähr­li­chen Kom­pli­ka­tio­nen ins Kran­ken­haus ein­ge­lie­fert wer­den muß­ten. Eine die­ser schwe­ren Kom­pli­ka­tio­nen war der Aus­lö­ser für das Berufs­ver­bot. In die­sem Fall wur­de die Gebär­mut­ter der Schwan­ge­ren durch­sto­ßen, die Fol­ge waren star­ke Blu­tun­gen. Noch in der­sel­ben Nacht wur­de die­se Pati­en­tin not­ope­riert, es muß­ten inne­re Orga­ne ent­nom­men wer­den. Die Frau ist dadurch für ihr Leben gezeichnet.

Text: JfdL-jh

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