Geschichte eines fatalen Irrtums – Euthanasie eines „todkranken“ Oberstaatsanwalts


Ärzte fatale Diagnose Selbstmord in Basel(Basel) Er woll­te Selbst­mord bege­hen, aber wenn schon “zivi­li­siert“ und des­halb durch Eutha­na­sie, heu­te auch „akti­ve Ster­be­hil­fe“ oder „sanf­ter Tod“ genannt. Als Dienst­lei­ster such­te er sich eine Kli­nik in Basel aus, weil in der Schweiz eben­so „men­schen­freund­lich“ wie geschäfts­tüch­tig der Tötungs­ser­vice gegen bare Mün­ze erlaubt ist. Als sei­ne Stun­de „gekom­men“ war, setz­te er sich ins Auto und fuhr 1500 Kilo­me­ter bis nach Basel. Allein.

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Er war der ita­lie­ni­sche Ober­staats­an­walt Pie­tro D’Amico, 62 Jah­re, aus Pis­co­pio in Kalabrien,von 1995 bis 2010 an der Ober­staats­an­walt­schaft von Catanza­ro tätig, ver­hei­ra­tet, ein Kind.

2010 hat­te er sei­nen Dienst quit­tiert. Eini­ge ita­lie­ni­sche Ärz­te hat­ten eine „unheil­ba­re Krank­heit“ an ihm fest­ge­stellt. Eine Dia­gno­se, die von „eini­gen Schwei­zer Ärz­ten bestä­tigt wur­de“, so Miche­le Roc­cis­a­no, Freund des Toten und Rechts­bei­stand von des­sen Witwe.

D’Amico nahm sich das Leben, weil er glaub­te, „unheil­bar“ krank zu sein. Die Aut­op­sie ergab jedoch das Gegen­teil. Am ehe­ma­li­gen Ober­staats­an­walt konn­te kei­ne schwe­re Krank­heit fest­ge­stellt wer­den. Das Gut­ach­ten des rechts­me­di­zi­ni­schen Insti­tuts der Uni­ver­si­tät Basel spricht eine kla­re Spra­che. D’Amico wur­de das Opfer eines „fata­len Irr­tums“. Er hat­te sei­ne Selbst­mord­ent­schei­dung auf der Grund­la­ge einer „fal­schen Dia­gno­se“ getrof­fen, so der Rechtsanwalt.

Die­ser strebt nun Ermitt­lun­gen durch die ita­lie­ni­sche und die Schwei­zer Justiz an. Es gel­te zu klä­ren, wel­che Ver­ant­wor­tung die unter­su­chen­den Ärz­te trifft, die dem Ober­staats­an­walt eine „fal­sche Dia­gno­se“ stell­ten, die ihn zu nicht mehr rück­gän­gig mach­ba­ren Ent­schei­dun­gen ver­an­laß­te. Des­halb sei auch zu klä­ren, so der Rechts­an­walt, inwie­weit die ita­lie­ni­schen und Schwei­zer Ärz­te für den Tod D’Amicos ver­ant­wort­lich sei­en. War es ein medi­zi­ni­scher Irr­tum? Nach­lä­ßig­keit? Schlam­pe­rei? Rechts­an­walt Roc­cis­a­no meint, die Ärz­te hät­ten sei­nen Freund wei­te­ren Unter­su­chun­gen unter­zie­hen müs­sen, wie es das medi­zi­ni­sche Pro­to­koll vor­se­he, was aber nie gesche­hen sei.

Seit der Ober­staats­an­walt erfah­ren hat­te, an einer unheil­ba­ren Krank­heit zu lei­den, war er gebro­chen und ver­fiel einer schwe­ren Depres­si­on, wie die Fami­lie sagt. „Der Dia­gno­se­feh­ler führ­te ihn dazu, in Basel die akti­ve Ster­be­hil­fe zu suchen. Ganz allein“, so der Rechts­an­walt. Die Dia­gno­se der ita­lie­ni­schen Ärz­te hät­te auch Schwei­zer Ärz­te in die irre­ge­führt. Eine eigen­stän­di­ge Über­prü­fung hät­ten sie nicht für not­wen­dig erach­tet. Eine mög­li­che Mit­ver­ant­wor­tung sei daher auch in ihrem Fall zu klä­ren, so Roccisano.

Das Schwei­zer Gesetz sieht vor, daß die Ärz­te sich Klar­heit über den Gesund­heits­zu­stand des Selbst­mord­kan­di­da­ten ver­schaf­fen müs­sen. Dabei gehe es dar­um, fest­zu­stel­len, ob der Antrag­stel­ler sich tat­säch­lich im End­sta­di­um einer töd­li­chen Krank­heit befin­det. Sie dür­fen sich dabei nicht allein auf Dia­gno­sen ande­rer Ärz­te stüt­zen. Zudem sieht das Schwei­zer Gesetz vor, daß neben dem betreu­en­den Arzt min­de­stens zwei wei­te­re Schwei­zer Ärz­te unab­hän­gig von­ein­an­der eine Dia­gno­se erstel­len müs­sen. Ein Vor­gang, der bei dem ita­lie­ni­schen Ober­staats­an­walt nicht ein­ge­hal­ten wor­den sei. Einer der bei­den Ärz­te sei die „Todes­ärz­tin“ selbst gewesen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons

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2 Kommentare

  1. In den Nie­der­lan­den gibt es bereits „mobi­le Sterbehilfeteams“.…
    also „Teams“ zur Bei­hil­fe zum Selbst- Mord.…auf “ Wunsch“ fah­ren sie vor; wie ein Kran­ken­wa­gen, brin­gen aber Tod und Verderben.

    In der Schweiz nun fin­det in Basel,
    – wo auch, wie im Arti­kel geschrie­ben, der Kult des Todes sei­ne Bei­hil­fe zum Selbst­mord ‚„gesetz­lich“ hofiert, prak­ti­ziert ( unter der zyni­schen Beti­telung des „Unter­neh­mens“ mit, über­setzt, „ewi­ger Geist“) – all­jähr­lich die „Muster­mes­se“ /„muba“ statt. Die­ses Jahr war­te­te die­se mit einer noch nie dage­we­se­nen „Beson­der­heit“ auf;
    mit einem „Aus­stel­lungs­stand“ der Bei­hil­fe zum Selbst-Mord Orga­ni­sa­ti­on „exit“.
    Die­se teuf­li­sche Orga­ni­sa­ti­on wütet schon län­ger in der Schweiz.
    Der Vater der Lüge, Satan, darf also in der Schweiz nun auch öffent­lich für sei­ne „Dienst­lei­stun­gen“ werben.
    Wie nach­träg­lich zu erfah­ren war, erwies sich die „Wer­bung“ als „erfolg­reich“. Tau­sen­de „Neu­mit­glie­der“ sind ins teuf­li­sche Netz gegangen.
    Hin­füh­rung und Bei­hil­fe zum Selbst-Mord als „Pro­dukt“ wie jedes andere ?
    Unfass­bar, aber schau­der­haf­te Rea­li­tät einer wahr­heits­fer­nen spass- und aus­le­be­ent­stell­ten Gesell­schafts­ord­nung“, die in der sata­ni­schen Umklam­me­rung vom Mord an unge­bo­re­nen beseel­ten Kin­dern und Bei­hil­fe zum Selbst-Mord ein auch noch vari­an­ten­rei­ches „gesetz­lich“ hofier­tes Unzuchts-Aus­le­be­da­sein fri­stet; bis zum kör­per­li­chen und see­li­schen Zerfall.

    Aus der Enzy­kli­ka „Evan­ge­li­um vitae“ des sel. Papst Johan­nes Paul II.:

    „Unse­re Auf­merk­sam­keit will sich aber im beson­de­ren auf eine ande­re Art von Angrif­fen kon­zen­trie­ren, die das wer­den­de und das zu Ende gehen­de Leben betref­fen,  Angrif­fe, die „im Ver­gleich zur Ver­gan­gen­heit neue Merk­ma­le auf­wei­sen und unge­wöhn­lich ern­ste Pro­ble­me aufwerfen:„deshalb, weil die Ten­denz besteht, daß sie im Bewußt­sein der Öffent­lich­keit den »Ver­bre­chens­cha­rak­ter« ver­lie­ren und para­do­xer­wei­se »Rechts­cha­rak­ter« anneh­men, so daß eine regelrechte„gesetzliche Aner­ken­nung durch den Staat und die dar­auf fol­gen­de Durch­füh­rung mit­tels des kosten­lo­sen Ein­griffs durch das im Gesund­heits­we­sen täti­ge Personal„verlangt wird
    [.…]
    Das Recht auf Abtrei­bung, Kin­destö­tung und Eutha­na­sie zu for­dern und es gesetz­lich anzu­er­ken­nen heißt der mensch­li­chen Frei­heit eine „per­ver­se, abscheu­li­che Bedeu­tung „zuzu­schrei­ben: näm­lich die einer„absoluten Macht über die ande­ren und gegen die ande­ren. „Aber das ist der Tod der wah­ren Frei­heit: »Amen, amen, das sage ich euch: Wer die Sün­de tut, ist Skla­ve der Sünde[/« („Joh„8, 34).

    „»Ich muß mich vor dei­nem Ange­sicht ver­ber­gen“« („Gen „4, 14): „die Ver­fin­ste­rung des Sin­nes für Gott und den Menschen“

    -

  2. Von Robert Spae­mann und Tho­mas Fuchs erschien 1997 im Her­der-Ver­lag „Töten oder Ster­ben lassen“.
    Ein „Kun­de“ ver­öf­fent­lich­te auf Ama­zon (http://​www​.ama​zon​.de/​p​r​o​d​u​c​t​-​r​e​v​i​e​w​s​/​3​4​5​1​0​4​5​7​1​0​/​r​e​f​=​d​p​_​t​o​p​_​c​m​_​c​r​_​a​c​r​_​t​x​t​?​i​e​=​U​T​F​8​&​s​h​o​w​V​i​e​w​p​o​i​n​t​s=1) Aus­zü­ge aus sei­ner Rezen­si­on in Icht­hys 27/​Mai 1999/​Jahrg 16, S. 70–72.
    „Der Rem­mel­ink-Report, eine lan­des­wei­te Erhe­bung aus dem Jah­re 1991, för­der­te u. a. das über­ra­schen­de Ergeb­nis zuta­ge, daß von 7000 Tötun­gen 1000 ohne Zustim­mung des Pati­en­ten erfolg­ten. Bei acht Pro­zent die­ser Grup­pe wur­de die Lebens­er­war­tung nach Ein­schät­zung der Ärz­te um immer­hin sechs Mona­te ver­kürzt. Als Haupt­mo­ti­ve für die Ster­be­hil­fe nann­ten die Ärz­te Sinn- und Aus­sichts­lo­sig­keit der Behand­lung (60%), schlech­te Lebens­qua­li­tät, the­ra­pie­re­si­sten­te Schmer­zen, und die Unfä­hig­keit der Ange­hö­ri­gen, mit der Situa­ti­on fer­tig­zu­wer­den (jeweils ca. 30%). In 13 Pro­zent der Fäl­le wur­de schon am Tag der ersten Bit­te um akti­ve Eutha­na­sie die­sem Wunsch nachgegeben.“
    Ich selbst mein­te ein­mal: Es kommt der Tag, an dem wir Alten uns vor unse­ren Kin­dern in den Kata­kom­ben ver­stecken müs­sen und nur bei Neu­mond Frisch­luft atmen dürfen.

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