(Basel) Er wollte Selbstmord begehen, aber wenn schon “zivilisiert“ und deshalb durch Euthanasie, heute auch „aktive Sterbehilfe“ oder „sanfter Tod“ genannt. Als Dienstleister suchte er sich eine Klinik in Basel aus, weil in der Schweiz ebenso „menschenfreundlich“ wie geschäftstüchtig der Tötungsservice gegen bare Münze erlaubt ist. Als seine Stunde „gekommen“ war, setzte er sich ins Auto und fuhr 1500 Kilometer bis nach Basel. Allein.
Er war der italienische Oberstaatsanwalt Pietro D’Amico, 62 Jahre, aus Piscopio in Kalabrien,von 1995 bis 2010 an der Oberstaatsanwaltschaft von Catanzaro tätig, verheiratet, ein Kind.
2010 hatte er seinen Dienst quittiert. Einige italienische Ärzte hatten eine „unheilbare Krankheit“ an ihm festgestellt. Eine Diagnose, die von „einigen Schweizer Ärzten bestätigt wurde“, so Michele Roccisano, Freund des Toten und Rechtsbeistand von dessen Witwe.
D’Amico nahm sich das Leben, weil er glaubte, „unheilbar“ krank zu sein. Die Autopsie ergab jedoch das Gegenteil. Am ehemaligen Oberstaatsanwalt konnte keine schwere Krankheit festgestellt werden. Das Gutachten des rechtsmedizinischen Instituts der Universität Basel spricht eine klare Sprache. D’Amico wurde das Opfer eines „fatalen Irrtums“. Er hatte seine Selbstmordentscheidung auf der Grundlage einer „falschen Diagnose“ getroffen, so der Rechtsanwalt.
Dieser strebt nun Ermittlungen durch die italienische und die Schweizer Justiz an. Es gelte zu klären, welche Verantwortung die untersuchenden Ärzte trifft, die dem Oberstaatsanwalt eine „falsche Diagnose“ stellten, die ihn zu nicht mehr rückgängig machbaren Entscheidungen veranlaßte. Deshalb sei auch zu klären, so der Rechtsanwalt, inwieweit die italienischen und Schweizer Ärzte für den Tod D’Amicos verantwortlich seien. War es ein medizinischer Irrtum? Nachläßigkeit? Schlamperei? Rechtsanwalt Roccisano meint, die Ärzte hätten seinen Freund weiteren Untersuchungen unterziehen müssen, wie es das medizinische Protokoll vorsehe, was aber nie geschehen sei.
Seit der Oberstaatsanwalt erfahren hatte, an einer unheilbaren Krankheit zu leiden, war er gebrochen und verfiel einer schweren Depression, wie die Familie sagt. „Der Diagnosefehler führte ihn dazu, in Basel die aktive Sterbehilfe zu suchen. Ganz allein“, so der Rechtsanwalt. Die Diagnose der italienischen Ärzte hätte auch Schweizer Ärzte in die irregeführt. Eine eigenständige Überprüfung hätten sie nicht für notwendig erachtet. Eine mögliche Mitverantwortung sei daher auch in ihrem Fall zu klären, so Roccisano.
Das Schweizer Gesetz sieht vor, daß die Ärzte sich Klarheit über den Gesundheitszustand des Selbstmordkandidaten verschaffen müssen. Dabei gehe es darum, festzustellen, ob der Antragsteller sich tatsächlich im Endstadium einer tödlichen Krankheit befindet. Sie dürfen sich dabei nicht allein auf Diagnosen anderer Ärzte stützen. Zudem sieht das Schweizer Gesetz vor, daß neben dem betreuenden Arzt mindestens zwei weitere Schweizer Ärzte unabhängig voneinander eine Diagnose erstellen müssen. Ein Vorgang, der bei dem italienischen Oberstaatsanwalt nicht eingehalten worden sei. Einer der beiden Ärzte sei die „Todesärztin“ selbst gewesen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons
In den Niederlanden gibt es bereits „mobile Sterbehilfeteams“.…
also „Teams“ zur Beihilfe zum Selbst- Mord.…auf “ Wunsch“ fahren sie vor; wie ein Krankenwagen, bringen aber Tod und Verderben.
In der Schweiz nun findet in Basel,
– wo auch, wie im Artikel geschrieben, der Kult des Todes seine Beihilfe zum Selbstmord ‚„gesetzlich“ hofiert, praktiziert ( unter der zynischen Betitelung des „Unternehmens“ mit, übersetzt, „ewiger Geist“) – alljährlich die „Mustermesse“ /„muba“ statt. Dieses Jahr wartete diese mit einer noch nie dagewesenen „Besonderheit“ auf;
mit einem „Ausstellungsstand“ der Beihilfe zum Selbst-Mord Organisation „exit“.
Diese teuflische Organisation wütet schon länger in der Schweiz.
Der Vater der Lüge, Satan, darf also in der Schweiz nun auch öffentlich für seine „Dienstleistungen“ werben.
Wie nachträglich zu erfahren war, erwies sich die „Werbung“ als „erfolgreich“. Tausende „Neumitglieder“ sind ins teuflische Netz gegangen.
Hinführung und Beihilfe zum Selbst-Mord als „Produkt“ wie jedes andere ?
Unfassbar, aber schauderhafte Realität einer wahrheitsfernen spass- und auslebeentstellten Gesellschaftsordnung“, die in der satanischen Umklammerung vom Mord an ungeborenen beseelten Kindern und Beihilfe zum Selbst-Mord ein auch noch variantenreiches „gesetzlich“ hofiertes Unzuchts-Auslebedasein fristet; bis zum körperlichen und seelischen Zerfall.
Aus der Enzyklika „Evangelium vitae“ des sel. Papst Johannes Paul II.:
„Unsere Aufmerksamkeit will sich aber im besonderen auf eine andere Art von Angriffen konzentrieren, die das werdende und das zu Ende gehende Leben betreffen, Angriffe, die „im Vergleich zur Vergangenheit neue Merkmale aufweisen und ungewöhnlich ernste Probleme aufwerfen:„deshalb, weil die Tendenz besteht, daß sie im Bewußtsein der Öffentlichkeit den »Verbrechenscharakter« verlieren und paradoxerweise »Rechtscharakter« annehmen, so daß eine regelrechte„gesetzliche Anerkennung durch den Staat und die darauf folgende Durchführung mittels des kostenlosen Eingriffs durch das im Gesundheitswesen tätige Personal„verlangt wird
[.…]
Das Recht auf Abtreibung, Kindestötung und Euthanasie zu fordern und es gesetzlich anzuerkennen heißt der menschlichen Freiheit eine „perverse, abscheuliche Bedeutung „zuzuschreiben: nämlich die einer„absoluten Macht über die anderen und gegen die anderen. „Aber das ist der Tod der wahren Freiheit: »Amen, amen, das sage ich euch: Wer die Sünde tut, ist Sklave der Sünde[/« („Joh„8, 34).
„»Ich muß mich vor deinem Angesicht verbergen“« („Gen „4, 14): „die Verfinsterung des Sinnes für Gott und den Menschen“
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Von Robert Spaemann und Thomas Fuchs erschien 1997 im Herder-Verlag „Töten oder Sterben lassen“.
Ein „Kunde“ veröffentlichte auf Amazon (http://www.amazon.de/product-reviews/3451045710/ref=dp_top_cm_cr_acr_txt?ie=UTF8&showViewpoints=1) Auszüge aus seiner Rezension in Ichthys 27/Mai 1999/Jahrg 16, S. 70–72.
„Der Remmelink-Report, eine landesweite Erhebung aus dem Jahre 1991, förderte u. a. das überraschende Ergebnis zutage, daß von 7000 Tötungen 1000 ohne Zustimmung des Patienten erfolgten. Bei acht Prozent dieser Gruppe wurde die Lebenserwartung nach Einschätzung der Ärzte um immerhin sechs Monate verkürzt. Als Hauptmotive für die Sterbehilfe nannten die Ärzte Sinn- und Aussichtslosigkeit der Behandlung (60%), schlechte Lebensqualität, therapieresistente Schmerzen, und die Unfähigkeit der Angehörigen, mit der Situation fertigzuwerden (jeweils ca. 30%). In 13 Prozent der Fälle wurde schon am Tag der ersten Bitte um aktive Euthanasie diesem Wunsch nachgegeben.“
Ich selbst meinte einmal: Es kommt der Tag, an dem wir Alten uns vor unseren Kindern in den Katakomben verstecken müssen und nur bei Neumond Frischluft atmen dürfen.