(Vatikan) Papst Franziskus hat mit einer Strafrechtsreform das Strafmaß für sexuellen Mißbrauch an Minderjährigen verschärft. Gleichzeitig schaffte er die lebenslange Haft ab. Im Vatikan muß niemand mehr lebenslänglich ins Gefängnis. Eine solche Haftstrafe wurde ohnehin lange nicht mehr verhängt.
„In einer Zeit wie der unseren, ist das Allgemeinwohl immer stärker durch übernationale und organisierte Kriminalität, durch Mißbrauch des Marktes und der Wirtschaft und durch den Terrorismus bedroht.“ Diese Anklage erhebt Papst Franziskus in seinem heute veröffentlichten Motu proprio, mit dem er das Strafrecht des Vatikans reformierte.
Das bisher geltende Strafrecht des Vatikans befand sich weitgehend noch auf dem Stand des italienischen Kodex Zanardelli, der 1929 im Zuge der Lateranverträge übernommen wurde, mit denen der Vatikan von Italien als souveräner Staat anerkannt wurde. Der untreue Kammerdiener Benedikts XVI., Paolo Gabrieli, konnte deshalb nur wegen Diebstahls verurteilt werden. Neuere, in die Strafrechtsordnungen der meisten Länder eingefügte Straftatbestände wie Anschlag auf die Sicherheit des Staates, gab es im vatikanischen Strafgesetzbuch nicht. Das Strafrecht gehört für die Kirche nicht zu den Prioritäten.
In der von Papst Franziskus heute erlassenen, schon unter Papst Benedikt XVI. vorbereiteten Strafrechtsreform wurden eine Reihe von Straftatbeständen gegen Minderjährige neu gefaßt, um auch auf dieser Ebene die von Benedikt XVI. verordnete und von Papst Franziskus bekräftigte „Nulltoleranz“ gegen klerikale Täter umzusetzen. Zu nennen sind die Straftatbestände: Prostitution, Verführung und sexueller Mißbrauch, Kinderpornographie, Besitz von kinderpornographischem Material, sexuelle Akte mit Minderjährigen.
Dem vatikanischen Strafrecht unterstehen alle Beamten und Angestellten der Römische Kurie, das gesamte diplomatische Corps des Heiligen Stuhls sowie alle Angestellten und Mitarbeiter aller Institutionen und Einrichtungen des Heiligen Stuhls unabhängig davon, ob diese sich auf dem Gebiet des Vatikanstaates oder in einem anderen Land befinden.
Zudem wurden neue Straftatbestände in das Strafrecht eingeführt wie Straftaten gegen die Menschheit, darunter ausdrücklich Genozids und Apartheid.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider