Lebensschützer Xavier Dor verurteilt – Leben retten wollen Straftat und Geisteskrankheit?


Lebensschützer und Arzt Xavier Dor verurteilt: Lebensschutz als Straftat und Geisteskrankheit?(Paris) Schnel­ler als erwar­tet fäll­ten die Rich­ter der 31. Straf­kam­mer am Pari­ser Gericht ihr Urteil. Die Staats­an­walt­schaft warf dem Lebens­recht­ler und Arzt Xavier Dor vor, „ohne Geneh­mi­gung“ öffent­lich den Rosen­kranz gebe­tet zu haben (sie­he eige­nen Bericht). Zudem wur­de der Arzt und Vor­sit­zen­de der Lebens­rechts­or­ga­ni­sa­ti­on SOS Tout Petits beschul­digt, auf abtrei­bungs­ent­schlos­se­ne Frau­en „psy­chi­schen und pysi­schen Druck“ aus­ge­übt zu haben, weil er zwei schwan­ge­ren Frau­en, die ihr unge­bo­re­nes Kind durch Abtrei­bung töten las­sen woll­ten, je ein paar Baby­schu­he geschenkt hatte.

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Dor ver­tei­dig­te sich vor Gericht mit der Beru­fung auf das in der Ver­fas­sung garan­tier­te Recht auf Mei­nungs­frei­heit. Für die Rich­ter aber ist der 85jährige Arzt schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge. Die Mei­nungs­frei­heit sei zwar ein hohes Gut, so die Rich­ter, doch habe sie Gren­zen: den Respekt vor dem ande­ren, im kon­kre­ten Fall der Frau­en. Ange­sichts der Tat­sa­che, daß es um die Ermor­dung eines wei­te­ren Men­schen, näm­lich der unge­bo­re­nen Kin­der ging, ein mei­ster­li­cher Euphemismus.

Wegen sei­nes Alters las­se man aber Mil­de wal­ten. Die Straf­kam­mer folg­te dem Antrag der Staats­an­walt­schaft und ver­ur­teil­te Xavier Dor zu einem Monat beding­ter Haft und zu 8.000 Euro Straf­geld. Sein Bemü­hen, die Frau­en davon zu über­zeu­gen, das Leben ihres Kin­der zu ret­ten, wur­de damit zur Straf­tat erklärt. Damit nicht genug: Die Rich­ter ver­ur­teil­ten den Arzt auch zu einer „klei­nen psy­cho­lo­gi­schen Therapie“.

Für die fran­zö­si­schen Rich­ter ist also nicht psy­chisch gestört, wer unschul­di­ge Kin­der tötet (oder ent­spre­chen­de Tötungs­ge­set­ze for­dert und beschließt), son­dern wer sich für das Leben der Schwäch­sten ein­setzt. Noch steht nicht fest, wel­che Art von „psy­cho­lo­gi­scher The­ra­pie“ dem Arzt auf­ge­zwun­gen wer­den soll, ange­sichts der Tat­sa­che, daß Xavier Dor sei­nen Kampf auch als „geist­li­chen Kampf und Wider­stand gegen die Kul­tur des Todes“ sieht.

Das Urteil zeigt deut­lich, daß der Ver­such, das (wah­re) Recht auf Leben der Kin­der und das (fal­sche) Recht auf Abtrei­bung im Namen weib­li­cher Selbst­be­stim­mung nicht in Ein­klang zu brin­gen sind. Das eine schließt das ande­re aus, was alle Men­schen guten Wil­lens schon immer wußten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: SOS Tout Petits

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