(Paris) Xavier Dor ist 85 Jahre alt. Der französische Arzt engagiert sich seit 20 Jahren für den Schutz des Lebens ungeborener Kinder. Am 26. Juni mußte er sich in Paris vor Gericht verantworten, gewissermaßen weil er öffentlich und ohne Erlaubnis den Rosenkranz gebetet hatte.
Xavier Dor, ist Vorsitzender der katholischen Lebensrechtsvereinigung SOS Tout Petits. Gegen ihn wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet wegen „Ausübung von moralischem und psychischem Druck“. Der Arzt hatte einer schwangeren Frau vor dem Eingang zu einer feministischen Vereinigung, bei der sie eine Abtreibung beantragen wollte, ein Paar Babyschuhe geschenkt.
Alles wegen eines Paars Babyschuhe
Der Arzt und Lebensschützer wurde von der feministischen Vereinigung für Familienplanung, der französischen Vereinigung der Zentren für Abtreibung und Verhütung ANCIC und dem Dachverband der Vereinigungen für das Recht auf Abtreibung und Verhütung CADAC angezeigt. Die drei Verbände schlossen sich als Zivilkläger dem Gerichtsverfahren an.
Der 85-Jährige ist angeklagt, zwei Mal den Sitz der feministischen Vereinigung betreten zu haben, um zwei schwangeren Frauen ein Paar Schuhe für neugeborene Kinder zu schenken, die dort die Tötung ihrer Kinder beantragten. Diese Aktion, so die Anklage am vergangenen Freitag, sei ein Akt „unerhörter Gewalt“ durch „moralischen und psychologischen Druck“ gewesen.
Schuldig, den Rosenkranz gebetet zu haben
Die 1986 von Dor gegründete katholische Lebensrechtsvereinigung SOS Tout Petits betet seit den frühen 90er Jahren vor Abtreibungskliniken den Rosenkranz. Mit dem Gebet erflehen sie das Ende des Kindermordes durch Schließung der Klinik oder Abtreibungsvereinigung. Sie beten, daß die schwangeren Frauen ihre Absicht nicht wahrmachen, das Kind in ihrem Mutterleib töten zu lassen. Sie beten für die Bekehrung der Abtreibungsärzte und des anderen an Abtreibungen mitwirkenden Personals. Nicht zuletzt beten sie als Akt der Wiedergutmachung für den Kindermord.
Xavier Dor mußte sich am 26. Juni vor der 31. Strafkammer auch wegen der Anklage rechtfertigen, am 2. April 2011 vor dem Krankenhaus Saint Vincent de Paul in Paris ohne Genehmigung das Beten eines Rosenkranzes „angestiftet“ zu haben. Der Arzt riskiert eine Strafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis und bis 30.000 Euro.
Ein Verbrechen gegen Gott
Die Anklage forderte vergangenen Freitag „nur“ einen Monat Haft und 8000 Euro Strafgeld. Die Richter werden wegen der nahenden Ferien erst nach dem 16. September ihr Urteil verkünden.
Dor wurde bereits in den 90er Jahren wegen der Durchführung einer nicht genehmigten Lebensrechtskundgebung verurteilt und eingesperrt. Von dem Arzt stammen die Bücher Le Crime contre Dieu (Das Verbrechen gegen Gott, Paris 1998) und Le livre blanc de l’avortement en France (Weißbuch der Abtreibung in Frankreich, Paris 2006) über die Bedrohung des Lebensrechts. Dor gehört mit SOS Tout Petits zu den ersten Promotoren des französischen Marsches für das Leben.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: SOS Tout Petits