Keine Ermittlungen gegen Papst Benedikt XVI. – Internationaler Strafgerichtshof weist Antrag ab


Papst Benedikt XVI. Internationaler Strafgerichtshof lehnt Ermittlungen ab(Den Haag) Der Inter­na­tio­na­ler Straf­ge­richts­hof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat den Antrag abge­lehnt, gegen Papst Bene­dikt XVI. zu ermit­teln. Zwei ame­ri­ka­ni­sche Orga­ni­sa­tio­nen hat­ten das katho­li­sche Kir­chen­ober­haupt zur Anzei­ge gebracht. Sie for­der­ten eine Straf­ver­fol­gung wegen angeb­li­cher „Bei­hil­fe“ vati­ka­ni­scher Behör­den beim sexu­el­len Miß­brauchs­skan­dal der Kir­che in den USA. Der Vati­kan habe Infor­ma­tio­nen ver­tuscht und sei damit mit­schul­dig und da der Papst der ober­ste Ver­ant­wort­li­che der Kir­che ist, sei gegen ihn zu ermitteln.

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Bei den bei­den Orga­ni­sa­tio­nen han­del­te es sich um SNAP (Sur­vi­vors Net­work of tho­se Abu­sed by Priests), eine Orga­ni­sa­ti­on, die sich als Hilfs­or­ga­ni­sa­ti­on für Miß­brauchs­op­fer dar­stellt und CCR (Cen­ter for Costi­tu­tio­nal Rights), einer links­extre­men Ver­ei­ni­gung. Sie­he den Bericht: Wer sind die Orga­ni­sa­tio­nen, die Papst Bene­dikt XVI vor den Inter­na­tio­na­len Straf­ge­richts­hof zer­ren wollen?

Der Inter­na­tio­na­le Straf­ge­richts­hof, die höch­ste Straf­ver­fol­gungs­be­hör­de der Ver­ein­ten Natio­nen war jedoch ande­rer Mei­nung. Der Gerichts­hof, der sich mit den Tat­be­stän­den Völ­ker­mord, Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit und Kriegs­ver­bre­chen befaßt, hat die Anzei­ge wegen Nicht­zu­stän­dig­keit abge­wie­sen. „Die Ange­le­gen­heit fällt nicht in die Zustän­dig­keit des Gerichts“, zitiert Avve­ni­re die Ent­schei­dung des IStGH.

Der Rechts­an­walt des Hei­li­gen Stuhls, Jef­frey Lena sieht damit den Stand­punkt des Vati­kans „in vol­lem Umfang bestätigt“.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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