(Den Haag) Der Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat den Antrag abgelehnt, gegen Papst Benedikt XVI. zu ermitteln. Zwei amerikanische Organisationen hatten das katholische Kirchenoberhaupt zur Anzeige gebracht. Sie forderten eine Strafverfolgung wegen angeblicher „Beihilfe“ vatikanischer Behörden beim sexuellen Mißbrauchsskandal der Kirche in den USA. Der Vatikan habe Informationen vertuscht und sei damit mitschuldig und da der Papst der oberste Verantwortliche der Kirche ist, sei gegen ihn zu ermitteln.
Bei den beiden Organisationen handelte es sich um SNAP (Survivors Network of those Abused by Priests), eine Organisation, die sich als Hilfsorganisation für Mißbrauchsopfer darstellt und CCR (Center for Costitutional Rights), einer linksextremen Vereinigung. Siehe den Bericht: Wer sind die Organisationen, die Papst Benedikt XVI vor den Internationalen Strafgerichtshof zerren wollen?
Der Internationale Strafgerichtshof, die höchste Strafverfolgungsbehörde der Vereinten Nationen war jedoch anderer Meinung. Der Gerichtshof, der sich mit den Tatbeständen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen befaßt, hat die Anzeige wegen Nichtzuständigkeit abgewiesen. „Die Angelegenheit fällt nicht in die Zuständigkeit des Gerichts“, zitiert Avvenire die Entscheidung des IStGH.
Der Rechtsanwalt des Heiligen Stuhls, Jeffrey Lena sieht damit den Standpunkt des Vatikans „in vollem Umfang bestätigt“.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider