Papst Franziskus kann 2013 20 wichtige Kirchenprovinzen neu besetzen und 12 Kardinäle ernennen


Papst Franziskus kann 2013 20 Kirchenprovinzen neu besetzen und 12 Kardinäle ernennen(Vati­kan) Papst Fran­zis­kus hat heu­te das aus Alters­grün­den vor­ge­brach­te Rück­tritts­ge­such von Julio Kar­di­nal Ter­razas San­d­oval CSsR als Erz­bi­schof von San­ta Cruz de la Sier­ra ange­nom­men. Der Kar­di­nal aus dem Redempto­ri­sten­or­den ist damit bereits der drit­te Kar­di­nal und Kon­kla­ve­teil­neh­mer, des­sen Rück­tritt der Papst in den zwei Mona­ten sei­ner Amts­zeit ange­nom­men hat. Der neue Papst zeigt damit wenig Bereit­schaft, die Amts­zei­ten über das im Kir­chen­recht hin­aus vor­ge­se­he­ne Min­dest­al­ter hin­aus zu verlängern.

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Erst vor einer Woche, am 18. Mai nahm der Papst das Rück­tritts­ge­such von José da Cruz Kar­di­nal Poli­car­po als Patri­arch von Lis­sa­bon an. Bereits am 5. April hat­te Papst Fran­zis­kus das Gesuch von Audrys Kar­di­nal Backis als Erz­bi­schof von Wil­na ange­nom­men. Alle drei Kar­di­nä­le befin­den sich im 77. oder 78. Lebens­jahr. Papst Bene­dikt XVI. hat­te ihnen eine Ver­län­ge­rung der Amts­zeit gewährt. Zumin­dest der Rück­tritt von Backis und Poli­car­pos sei­en „kein Ver­lust“ für die Kir­che, wie der Kir­chen­hi­sto­ri­ker Fran­cis­co de la Cigo­ña anmerkte.

Das Kir­chen­recht sieht vor, daß Diö­ze­san­bi­schö­fe und Ange­hö­ri­ge der Römi­schen Kurie mit Voll­endung des 75. Lebens­jah­res dem Papst ihren Rück­tritt anbie­ten müs­sen. Es han­delt sich dabei nicht um ein Alters­li­mit. Die Rege­lung soll dem Papst die Mög­lich­keit bie­ten, über theo­re­tisch auf Lebens­zeit beru­fe­ne Amts­trä­ger ohne Begrün­dung zu ent­schei­den. Nimmt der Papst das Gesuch nicht an, muß im Abstand von zwei Jah­ren, das Gesuch erneu­ert werden.

Wäh­rend Papst Bene­dikt XVI. dazu neig­te, die Amts­zei­ten zu ver­län­gern, vor allem bei Erz­bi­schö­fen und noch mehr, wenn sie auch Kar­di­nä­le waren, scheint Papst Fran­zis­kus eine ande­re Linie zu ver­fol­gen. Die drei Kar­di­nä­le blei­ben bis zur Voll­endung des 80. Lebens­jahrs in einem Kon­kla­ve wahl­be­rech­tigt. Als eme­ri­tier­te, nicht mehr im akti­ven Dienst ste­hen­de Kar­di­nä­le sind sie damit aller­dings de fac­to aus dem Kreis der Papa­bi­li ausgeschieden.

Am 25. Dezem­ber wird Joa­chim Kar­di­nal Meis­ner, der Erz­bi­schof von Köln 80. Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Tar­cis­io Ber­to­ne am 2. Dezem­ber 79. Der viet­namei­sche Kar­di­nal Pham Minh Man ist Jahr­gang 1934. Da sein Geburts­da­tum nicht bekannt ist, gilt in sol­chen Fäl­len der 31. Dezem­ber als Stichtag.

Ins­ge­samt gibt es 18 Kar­di­nä­le, deren Rück­tritt der Papst jeder­zeit anneh­men könn­te, dar­un­ter mit Kar­di­nal Meis­ner und Kar­di­nal Leh­mann auch zwei Deut­sche. Der Papst hat also die Mög­lich­keit, inner­halb weni­ger Mona­te am Beginn sei­nes Pon­ti­fi­kats etwa 20 füh­ren­de Kir­chen­pro­vin­zen neu zu beset­zen und an der Römi­schen Kurie wich­ti­ge Wei­chen­stel­lun­gen vorzunehmen.

Bis Ende des Jah­res wer­den 12 Plät­ze der von Papst Paul VI. auf 120 begrenz­ten Zahl von Papst­wäh­lern frei. Es wird daher ange­nom­men, daß Papst Fran­zis­kus wahr­schein­lich noch im Herbst sein erstes außer­or­dent­li­ches Kon­si­sto­ri­um ein­be­ru­fen könn­te, um neue Kar­di­nä­le zu kreieren.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Blog Papa Ratzinger

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4 Kommentare

  1. Tja, auch hier­in zeigt sich ein­mal mehr das per­fek­te Timing des frei­wil­li­gen Papstrücktritts.

    • Da Sie das mit dem „frei­wil­li­gen“ Rück­tritt ja ersicht­lich iro­nisch mei­nen: hab­ne Sie eine der­ar­ge­ring­schät­zi­ge Mei­nung von Bene­dikt, dass Sie ihn für so schwäch­lich hal­ten, daß er sich von irgend­wel­chen der übli­chen Ver­däch­ti­gen (Frei­mau­rer, Homo-Seil­schaf­ten im Vati­kan, reni­ten­te libe­ra­le Deutsch­bi­schö­fe etc.) zum Rück­tritt „zwin­gen“ läßt?

      Das ist doch ein Mär­chen aus 1001 Nacht…

    • Es ist ja ein Zei­chen für den Irr­sinn die­ser Rück­tritts­spe­ku­la­tio­nen, dass Papst em. Bene­dikt den Ter­min sei­nes Rück­tritts gera­de so gelegt hat, dass Kar­di­nal Kas­per, dem bestimm­te Krei­se ja im Kon­kla­ve einen schon unwirk­lich erschei­nen­den Ein­fluss zuspre­chen, noch im Kon­kla­ve betei­ligt war, obwohl er in der Sedis­va­kanz sei­nen 80. Geburts­tag fei­er­te. Wenn Bene­dikt gewollt hät­te, hät­te er den Rück­tritts­ter­min eine Woche spä­ter genannt, und dann wäre der ach so ein­fluss­rei­che Kar­di­nal Kas­per schon nicht mehr dabei gewesen.

  2. Es ist aber bei der herr­schen­den Ernen­nungs­po­litk des Vati­kans zu befürch­ten, (sie­he Mül­ler) das es nicht mehr lan­ge dau­ern wird, bis in Ö oder in einen Nach­bar­land (CH- D) ein Prie­ster des häre­tisch-schis­ma­ti­schen Ver­ei­nes „Pfar­rer­initia­ti­ve“ zum Bischof oder gar zum Kar­di­nal beför­dert wird.

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen.

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