Argentinisches Gericht sieht in Abtreibungslegalisierung Verstoß gegen die Verfassung


(Bue­nos Aires) Ein Gericht von Cor­do­ba, der Haupt­stadt der gleich­na­mi­gen argen­ti­ni­schen Pro­vinz erklär­te die Lega­li­sie­rung der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Straf­frei­stel­lung für ver­fas­sungs­wid­rig. Ein Urteil des Ober­sten Gerichts­hof von 2012 hat­te die argen­ti­ni­sche Regie­rung als Lega­li­sie­rung der Abtrei­bung in „bestimm­ten Fäl­len“ aus­ge­legt und ent­spre­chen­de Auf­for­de­run­gen zur Anpas­sung der Bestim­mun­gen und Dienst­lei­stun­gen der Gesund­heits­ein­rich­tun­gen an alle Pro­vin­zen gerich­tet. Das Gericht von Cor­do­ba stopp­te den Ver­such der Regie­rung und stell­te deren Inter­pre­ta­ti­on als Sophis­mus bloß. Die gel­ten­de Rechts­ord­nung ver­pflich­te zum Respekt und zum Schutz des unge­bo­re­nen Kin­des, so das Gericht.

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