Kommt der legale Handel mit menschlichen Embryonen? – US-Bioethiker fordern im NEJM Lockerung für kommerzielle Bestellung von Embryonen


Embryonenhandelsverbot soll fallen letzter Tabubruch(New York) Indi­sche IVF-Kli­ni­ken klä­ren ihre aus­län­di­schen Kun­den detail­liert dar­über auf, wie sie legal über­zäh­li­ge, tief­ge­fro­re­ne Embryo­nen im hand­li­chen Gepäck­stück nach Mum­bai brin­gen kön­nen, um sich dort einer IVF-Behand­lung zu Dum­ping-Prei­sen zu unter­zie­hen. Wenn also mensch­li­che Embryo­nen als Ware über alle Gren­zen trans­por­tiert wer­den dür­fen, ja, wenn es sogar erlaubt ist, sie zu ver­nich­ten: War­um soll­te man mit mensch­li­chen Embryo­nen nicht auch Han­del trei­ben dür­fen? Es sei Zeit, „Embryo­nen auf Bestel­lung“ legal zu ermög­li­chen, sagen des­halb I. Glenn Cohen, Bio­ethi­ker an der Har­vard Law School, und der Medi­zi­ner und WHO-Bera­ter Eli Y. Ada­shi von der Brown Uni­ver­si­ty jüngst in einem Kom­men­tar im New Eng­land Jour­nal of Medi­ci­ne (2013 DOI: 10.1056/NEJMsb1215894.

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Damit bre­chen die Autoren ein letz­tes Tabu. Denn selbst in Län­dern, wo es kaum Beschrän­kun­gen für Ver­fah­ren der assi­stier­ten Repro­duk­ti­on gibt, wird noch immer der Han­del mit Embryo­nen ver­ur­teilt, wie Micha­el Cook in Bio­edge fest­hält. So habe die Ame­ri­can Socie­ty for Repro­duc­ti­ve Medi­ci­ne (ASRM) klar­ge­stellt, daß „der Ver­kauf von Embryo­nen per se ethisch inak­zep­ta­bel ist“.

Für die NEJM-Autoren Cohen und Ada­shi ist es dage­gen nur noch eine Fra­ge der Zeit, bis ein kla­rer recht­li­cher Rah­men zum Han­del mit mensch­li­chen Embryo­nen fest­ge­legt sei. Schließ­lich gäbe es auch einen kom­mer­zi­el­len Samen- und Eizel­len­han­del, der bereits akzep­tiert sei. Einen beson­de­ren Sta­tus hät­te der Embryo ohne­hin nicht mehr, da Mil­lio­nen von Embryo­nen im Zuge der künst­li­chen Befruch­tung rou­ti­ne­mä­ßig in IVF-Kli­ni­ken und Labors zer­stört würden.

Erst kürz­lich gab es wegen des Vor­wurfs von Embryo­nen­han­del Span­nun­gen zwi­schen Polen und Deutsch­land. Der pol­ni­sche Justiz­mi­ni­ster Jaros­law Gowin hat­te eine pol­ni­sche Pri­vat­kli­nik beschul­digt, mensch­li­che Embryo­nen für wis­sen­schaft­li­che Expe­ri­men­te nach Deutsch­land ver­kauft zu haben (vgl. Deut­sches Ärz­te­blatt). Gowin, der wie­der­holt wegen Äuße­run­gen zum Lebens­schutz auf­ge­fal­len war, muß­te inzwi­schen sein Amt niederlegen.

Text: Imabe/​Linus Schneider
Bild: Wikicommons

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