Homo-Diktatur – Modell Ecuador im Anmarsch?


Nelson Zavala Verurteilung wegen "Homophobie" Ausschluß von öffentlichen Ämtern für ein Jahr, politische Zensur(Qui­to) Nel­son Zava­la, bei den Prä­si­dent­schafts­wah­len am 7. Febru­ar 2013 Kan­di­dat sei­ner Par­tei für das höch­ste Staats­amt in Ecua­dor, wur­de von der Justiz des Anden­staa­tes als „homo­phob“ ein­ge­stuft und zu einem Straf­geld von 3.180 Dol­lar ver­ur­teilt sowie zum Ver­lust sei­ner poli­ti­schen Man­da­te und Aus­schluß von der Bewer­bung um poli­ti­sche Ämter für ein Jahr. Ein schwer­wie­gen­der Ein­griff in das poli­ti­sche Leben eines Lan­des. In Ecua­dor sind die Wah­len gera­de zu Ende gegan­gen. Was etwa, wenn Zava­la zum Staats­prä­si­den­ten gewählt wor­den wäre?

„Pech“ oder Risiko Christ zu sein

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Zava­la hat das Pech, prak­ti­zie­ren­der Christ zu sein. Im Lauf des Prä­si­dent­schafts­wahl­kamp­fes hat­te er es gewagt, Homo­se­xua­li­tät „eine schwe­re Ver­hal­tens­stö­rung“, die „unmo­ra­lisch“ ist, zu nen­nen. Schließ­lich ging er noch soweit, die prak­ti­zie­ren­den Homo­se­xu­el­len als „Sün­der“ zu bezeich­nen. Das war zuviel, jeden­falls für die Rich­te­rin Patri­cia Baca Man­cheno, die in den Wor­ten des Poli­ti­kers eine offen­sicht­li­che Ver­let­zung des ecua­do­ria­ni­schen Wahl­rechts zu erken­nen mein­te. Die­ses ver­bie­tet es Kan­di­da­ten aus­drück­lich, „öffent­li­che Äuße­run­gen und Mei­nun­gen, die dis­kri­mi­nie­rend oder belei­di­gend erschei­nen könn­ten“ zu täti­gen oder „Sym­bo­le, Äuße­run­gen oder Anspie­lun­gen reli­giö­sen Cha­rak­ters“ zu gebrauchen.

So kam es, daß mit Zava­las Ver­ur­tei­lung ein Exem­pel sta­tu­iert wur­de unter dem begei­ster­ten Applaus von Homo-Akti­vi­sten, die von einem histo­ri­schen Prä­ze­denz­fall spre­chen. Zava­las gan­ze Ver­tei­di­gungs­li­nie nütz­te ihm vor Gericht nichts. Er hat­te unter ande­rem auf dem poli­ti­schen Cha­rak­ter sei­ner Äuße­rung über die Homo­se­xua­li­tät beharrt und betont, daß er ein über­zeug­ter Geg­ner einer gesetz­li­chen Aner­ken­nung gleich­ge­schlecht­li­cher Bezie­hun­gen ist. Die­se sei­ne poli­ti­sche Posi­ti­on habe er ver­tre­ten und begrün­det. Im Wahl­kampf hat­te er auch erklärt, daß die Lega­li­sie­rung einer Homo-„Ehe“ „die ecua­do­ria­ni­sche Fami­lie“ zer­stört, was sei­ne Posi­ti­on vor Gericht wahr­schein­lich noch ver­schlech­ter­te, jeden­falls in den Augen der Richterin.

Abweichende Meinung zu Homosexualität nicht mehr geduldet

Mit den vor Gericht bean­stan­de­ten Äuße­run­gen hat­te Zava­la jedoch im Grun­de nichts ande­res gesagt, als Papst Fran­zis­kus als Erz­bi­schof von Bue­nos Aires am 22. Juni 2010 an die vier Kar­me­li­tin­nen­klö­ster geschrie­ben hat­te. Die­ser bezeich­ne­te damals den Vor­schlag zur Ein­füh­rung der Homo-„Ehe“ als „Schritt des Teu­fels“, um nicht nur die Fami­lie zu zer­stö­ren, son­dern „das Ant­litz Got­tes selbst, näm­lich den Mann und die Frau, die den Auf­trag erhal­ten, sich zu ver­meh­ren und sich die Erde unter­tan zu machen“.

Die sur­rea­le Ver­ur­tei­lung des ecua­do­ria­ni­schen Poli­ti­kers beweist, wie gefähr­lich es in recht­li­cher Hin­sicht ist, Geset­ze und Bestim­mun­gen in die Rechts­ord­nung ein­zu­füh­ren, mit denen abstrakt und all­ge­mein das soge­nann­te Phä­no­men der „Homo­pho­bie“ ver­ur­teilt wer­den soll. Aus der Aus­gren­zung einer Mei­nung im öffent­li­chen Dis­kurs wird deren straf­recht­li­che Ver­fol­gung: der Höhe­punkt der Äch­tung und die Gefähr­dung rechts­staat­li­cher Grund­sät­ze. Die christ­li­che Ableh­nung der Homo­se­xua­li­tät und homo­se­xu­el­len Ver­hal­tens ist kon­sti­tu­ti­ves Ele­ment der Reli­gi­on. Sie kann nicht geän­dert wer­den, weil sie Teil der gött­li­chen Offen­ba­rung ist. Die katho­li­sche Kir­che zwingt nie­man­den, die­se Ableh­nung zu tei­len, sie ver­langt aber das Recht, ihre Reli­gi­on frei prak­ti­zie­ren zu kön­nen. Das gilt auch für die sozia­len Fol­ge­run­gen, die sich aus ihrem Glau­ben ergeben.

Ideologisierter „Schutz“ der Freiheit wird zur Unfreiheit

Der Gesetz­ge­ber muß sei­ne Bür­ger gegen die Ver­let­zung ihrer Men­schen­wür­de schüt­zen. Eine Ver­let­zung der Men­schen­wür­de von Homo­se­xu­el­len liegt durch die katho­li­sche Leh­re jedoch nicht vor, wie sich durch genau­es Hin­hö­ren leicht fest­stel­len lie­ße. Aber das mit dem Hin­hö­ren ist eben so eine Sache. Dazu braucht es Bereit­schaft und die fehlt heut­zu­ta­ge. Damit wird aus der angeb­li­chen Ver­tei­di­gung der Men­schen­wür­de Homo­se­xu­el­ler ein ideo­lo­gi­scher Kampf gegen den christ­li­chen Glau­ben und der ist nicht durch die Ver­tei­di­gung der Men­schen­rech­te gedeckt, son­dern nur mit der Auf­he­bung des Grund­rechts Reli­gi­ons­frei­heit ein­schließ­lich des Men­schen­rechts Mei­nungs­frei­heit mög­lich. Damit aber beraubt sich der demo­kra­ti­sche Rechts­staat sei­ner eige­nen Grund­la­ge mit schwer­wie­gen­den, abseh­ba­ren Folgen.

Und daß die Gefahr kei­nes­wegs abstrakt ist, haben jüng­ste Ereig­nis­se unter Beweis gestellt, zum Bei­spiel der Fall von Franck Tal­leu, der im zivi­li­sier­ten und demo­kra­ti­schen Frank­reich kurz­fri­stig ver­haf­tet und mit einer Geld­stra­fe belegt wur­de, weil er in einem öffent­li­chen Park in Paris mit einem Kapu­zen­pull­over spa­zie­ren­ging, auf dem das harm­lo­se Logo der Kund­ge­bung für die Fami­lie und gegen die Ein­füh­rung der Homo-„Ehe“ zu sehen war, an der weni­ge Wochen zuvor mehr als 1,4 Mil­lio­nen Fran­zo­sen teil­ge­nom­men hat­ten. Das Logo zeigt die sti­li­sier­ten Umris­se einer Fami­lie (Vater, Mut­ter, Kin­der). Uner­träg­lich für die „Wie­ge der Menschenrechte“.

67 Jugendliche in Paris wegen Stillem Protest gegen Homo-„Ehe“ verhaftet

Noch schlim­mer erging es 67 Jugend­li­chen, die vor weni­gen Tagen vor dem Fran­zö­si­schen Par­la­ment eine Schwei­ge­kund­ge­bung gegen die Lega­li­sie­rung der Homo-„Ehe“ durch­führ­ten. Sie wur­den alle ver­haf­tet und erst nach 24 Stun­den Sicher­heits­ge­wahr­sam wie­der freigelassen.

In Ita­li­en hat die Par­tei des Polit­ko­mi­kers Beppe Gril­lo, die Bewe­gung Fünf Ster­ne, die erst seit andert­halb Mona­ten im Ita­lie­ni­schen Par­la­ment sitzt, bereits drei Gesetz­ent­wür­fe zum The­ma ein­ge­bracht. Mit dem ersten soll durch Ände­rung des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches die Homo-„Ehe“ und die Zuer­ken­nung der „Eltern­rech­te“ an bei­de homo­se­xu­el­len Part­ner erreicht wer­den, ein­schließ­lich bei Zeu­gung durch künst­li­che Befruch­tung oder durch Leih­müt­ter. Der zwei­te und drit­te Gesetz­ent­wurf sieht hin­ge­gen Maß­nah­men im Kampf gegen „Homo­pho­bie“ und „Trans­pho­bie“ vor und gegen die „Zuord­nung“ eines Geschlech­tes durch Behör­den oder Arbeitgeber.

Wie lange dürfen Christen noch biblische Wahrheit sagen?

Ange­sichts sol­cher Sze­na­ri­en stellt sich ernst­haft die Fra­ge, wie lan­ge es nach ent­spre­chen­den Geset­zes­än­de­run­gen durch ideo­lo­gi­sche Usur­pa­ti­on von Staat und Recht Chri­sten noch mög­lich sein wird, die bibli­sche Leh­re zur Homo­se­xua­li­tät äußern zu dür­fen, wie sie im Buch Gene­sis 19,1–29, im Brief an die Römer 1,24–27, im 1. Brief an die Korin­ther 6,9–10 und im 1. Brief des Timo­theus 1,10 ent­hal­ten ist, ohne sofort der „Homo­pho­bie“ bezich­tigt und straf­recht­lich ver­folgt zu wer­den. Glei­ches gilt für die lehr­amt­li­chen Aus­sa­gen der katho­li­schen Kir­che wie sie in der Erklä­rung Per­so­na huma­na der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on oder im Kate­chis­mus der Katho­li­schen Kir­che aus­ge­führt sind.

Die latein­ame­ri­ka­ni­schen Ver­hält­nis­se Ecua­dors könn­ten schon bald auch bei uns aus dem Rechts­staat einen moder­nen Unrechts­staat machen.

Text: NBQ/​Giuseppe Nardi
Bild: Nuo­va Bus­so­la Quotidiana

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