Staatsrat von Kolumbien hebt Abtreibungsdekret auf – Kein Gesetz vorhanden


Kolumbianischer Staatsrat hebt Abtreibungsdekret auf, da kein Gesetz vorhanden(Bogo­ta) Der Staats­rat von Kolum­bi­en hat das Regie­rungs­de­kret auf­ge­ho­ben, mit dem die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Abtrei­bung straf­frei gestellt wor­den war. Mit dem Dekret 4444 hat­te der Staats­prä­si­dent 2006 in Aus­nah­me­fäl­len die Kin­destö­tung erlaubt, die vom Ver­fas­sungs­ge­richts­hof in einem Urteil des­sel­ben Jah­res genannt wor­den waren: bei Gefahr für das Leben der Mut­ter, bei Miß­bil­dung des Fötus und bei einer Schwan­ger­schaft durch Ver­ge­wal­ti­gung. Bereits 2009 war das Dekret sus­pen­diert worden.

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Der Staats­rat behan­del­te nicht die Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­ge­richts­hof zur Straf­frei­stel­lung der Abtrei­bung in Aus­nah­me­fäl­len. Das stün­de ihm nicht zu. Er hob aber das Dekret des Staats­prä­si­den­ten mit der Begrün­dung auf, daß zur Rege­lung der Fra­ge ein ord­nungs­ge­mäß zustan­de­ge­kom­me­nes Staats­ge­setz unver­zicht­bar ist.

Erst wenn ein Gesetz vor­han­den ist, kann die Regie­rung ent­spre­chen­de Dekre­te mit Durch­füh­rungs­be­stim­men erlas­sen, so der Staatsrat.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: InfoCatolica

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