Arkansas verbietet Abtreibung ab der 12. Schwangerschaftswoche


Abtreibung ab 12. SSK verboten Arkansas Parlament erläßt neues Gesetz(New York) Im ame­ri­ka­ni­schen Bun­des­staat Arkan­sas ist die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der nur mehr bis zur 12. Schwan­ger­schafts­wo­che erlaubt. Dies hat das Staats­par­la­ment mit einem neu­en Gesetz beschlos­sen. Als Kri­te­ri­um des Kom­pro­mis­ses zwi­schen den poli­ti­schen Frak­tio­nen wur­de genannt, daß zu die­sem Zeit­punkt der Schwan­ger­schaft durch Ultra­schall­ge­rä­te heu­te der Herz­schlag des Kin­des hör­bar ist.

Anzei­ge

Der medi­zi­ni­sche Fort­schritt hat gro­ße Schrit­te gemacht, so daß es unmög­lich gewor­den ist, die Tat­sa­che zu igno­rie­ren, daß es in der Schwan­ger­schaft von der Zeu­gung an um zwei Men­schen­le­ben geht, um das der Mut­ter, aber auch um das des Kin­des. Die „Mein Bauch gehört mir“-Parole mag zwar stim­men, schließt aber kei­ne Ver­fü­gungs­ge­walt über Bauch und Leben des Kin­des ein.

Ultraschall macht ungeborenes Leben sichtbar

Ultra­schall hat die „Blind­heit“ besei­tigt, die noch herrsch­te, als die Abtrei­bungs­ge­set­ze der Rei­he nach in den euro­päi­schen Staa­ten beschlos­sen wur­den. Damals galt nichts, was das mensch­li­che Auge nicht sehen konn­te. Das unge­bo­re­ne Kind kann in den ersten Schwan­ger­schafts­wo­chen für das freie Auge nicht erkannt wer­den. Ultra­schall aber macht das unge­bo­re­ne Kind im Mut­ter­leib sicht­bar. Und wie man das Kind sieht, den Kör­per, den Kopf, die Augen, die Nase, die Hän­de, die Fin­ger, den Mund, die Ohren.

Die Abtrei­bungs­ge­set­ze nen­nen eine Frist, jen­seits der das unge­bo­re­ne Kind nicht getö­tet wer­den darf. Die moder­ne Wis­sen­schaft beweist, daß das Kind ein ein­zig­ar­ti­ges Indi­vi­du­um ab der Zeu­gung ist und macht dies für das Auge sichtbar.

Der Staat Arkan­sas hat aus den neu­en, all­ge­mein­zu­gäng­li­chen Erkennt­nis­sen erste Kon­se­quen­zen gezo­gen und das seit dem Damm­bruch des Urteils Roe gegen Wade von 1973 restrik­tiv­ste und damit lebens­freund­lich­ste Abtrei­bungs­ge­setz der USA erlas­sen. Beschlos­sen wur­de das neue Gesetz vom Par­la­ment des Staa­tes, in dem seit Jah­res­be­ginn die Repu­bli­ka­ner die Mehr­heit haben. Die Zustim­mung zum Gesetz war jedoch so groß, da auch Tei­le der Demo­kra­ten es unter­stütz­ten, daß damit sogar das Veto des demo­kra­ti­schen Gou­ver­neurs, Mike Bee­be über­wun­den wer­den konnte.

Urteil Roe gegen Wade „überholt“ – OGH von Alabama rüttelt an Abtreibungslegalisierung

Die Abtrei­bungs­lob­by­isten habe bereits Rekur­se auf Bun­des­ebe­ne ange­kün­digt. Sie haben die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der seit Jahr­zehn­ten zu einem ideo­lo­gi­schen Schlacht­pferd gemacht. Ein Teil hat dar­aus auch ein Mil­lio­nen­ge­schäft gemacht. Es gibt aber bereits ein wich­ti­ges Urteil des Ober­sten Gerichts­hofs von Ala­ba­ma vom Febru­ar 2012, das das Urteil Roe gegen Wade her­aus­for­dert. Der Gerichts­hof erkann­te den Fötus als Per­son an und sprach ihm damit den gesetz­li­chen Schutz zu. Das Gericht von Ala­ba­ma erklär­te, daß die Grund­la­gen, auf denen der Bun­des-OGH in Washing­ton 1973 sei­ne Ent­schei­dung auf­bau­te, inzwi­schen „über­holt“ sind durch die medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse.

Eine wei­te­re gute Nach­richt kommt aus den USA. Im Bun­des­staat Mis­sis­sip­pi steht die letz­te Abtrei­bungs­kli­nik vor der Schlie­ßung. Die Behör­den ent­zo­gen ihr die Lizenz, nach­dem Kon­trol­len erga­ben, daß die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen sani­tä­ren Stan­dards nichts gewahrt wur­den. An öffent­li­chen Kran­ken­häu­sern gibt es kei­nen Arzt, der bereit ist, Abtrei­bun­gen durch­zu­füh­ren. Sie ver­wei­gern sich der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der aus Gewis­sens­grün­den. In ande­ren Bun­des­staa­ten ist die Situa­ti­on ähn­lich: In Nord-Dako­ta, Süd-Dako­ta und Arkan­sas gibt es nur eine pri­va­te Abtreibungsklinik.

In den USA wächst Respekt vor dem Leben, aber auch Gewalt durch Abtreibungsbefürworter

In den USA nimmt der Respekt vor dem mensch­li­chen Leben zu. An fast jedem Col­lege oder fast jeder Uni­ver­si­tät gibt es akti­ve Lebens­rechts­grup­pen unter den Stu­den­ten. Par­al­lel neh­men aller­dings auch die gewalt­tä­ti­gen Reak­tio­nen der Abtrei­bungs­be­für­wor­ter zu. 2013 wur­den immer­hin noch kei­ne tät­li­chen Angrif­fe gegen Lebens­schüt­zer gemel­det, wie sie hin­ge­gen auf tra­gi­sche Wei­se das Jahr 2012 charakterisierten.

In Texas aller­dings wur­de ein Fried­hof für abge­trie­be­ne Kin­der geschän­det, auf dem die sterb­li­chen Über­re­ste der getö­te­ten Kin­der bestat­tet wer­den. Fried­hof und Gedenk­stät­te wur­den am 23. Janu­ar schwer beschä­digt. In Chi­ca­go hat eine Grup­pe von zwan­zig Abtrei­bungs­extre­mi­sten 500 blaue und rosa Fah­nen besei­tigt, die eine Stu­den­ten­grup­pe für das Leben an der DePaul Uni­ver­si­ty, der größ­ten katho­li­schen Uni­ver­si­tät der USA am 40. Jah­res­tag der Abtrei­bungs­le­ga­li­sie­rung durch das Urteil Roe gegen Wade, auf­ge­stellt hat­te. Die Fah­nen stell­te die Zahl der jeden Tag in den USA durch Abtrei­bung getö­te­ten Kin­der dar.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: UCCR (mensch­li­cher Fötus in der 12. Schwangerschaftswoche)

Print Friendly, PDF & Email
Anzei­ge

Hel­fen Sie mit! Sichern Sie die Exi­stenz einer unab­hän­gi­gen, kri­ti­schen katho­li­schen Stim­me, der kei­ne Gel­der aus den Töp­fen der Kir­chen­steu­er-Mil­li­ar­den, irgend­wel­cher Orga­ni­sa­tio­nen, Stif­tun­gen oder von Mil­li­ar­dä­ren zuflie­ßen. Die ein­zi­ge Unter­stüt­zung ist Ihre Spen­de. Des­halb ist die­se Stim­me wirk­lich unabhängig.

Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

1 Kommentar

  1. Eine befruch­te­ten EIZELLE
    besitzt bereits das
    GESAMTE detail­liert Programm
    der
    MENSCHLICHEN Ent­wick­lung â€¦
    …Geschlecht, Augen, Haut- und Haarfarbe…etc…
    .
    sie beginnt sogleich sehr schnell zu wachsen…
    am
    4. Tag
    nach der Empfängnis
    nistet sie sich bereits in die müt­ter­li­che Gebär­mut­ter ein…
    bereits
    ALS
    sich ent­wickel­ter MENSCH !
    .
    Bereits
    in der 3. Schwan­ger­schafts­wo­che beginnt das Herz des unge­bo­re­nen beseel­ten Kin­des zu schlagen…
    mit 6 Wochen mit ca. 140 Schlä­gen /​ Minu­te !
    In der
    7. Schwangerschaftswoche…
    beginnt sich das unge­bo­re­nen beseel­te Kind
    zu bewegen…
    schliesst bereits sei­ne Augenlider !
    .
    In der
    9. Schwangerschaftswoche…
    sind bereits die Fin­ger­ab­drücke ersichtlich !
    .
    In der
    10. Schwangerschaftswoche…
    beginnt das unge­bo­re­ne beseel­te Kind…
    die Augen zu schlie­ssen, zu schlucken und gar die Stirn zu runzeln !
    .
    In der
    11. Schwangerschaftswoche
    ist das unge­bo­re­nen beseel­te Kinde
    bereits ca. 5 cm gross und ist unver­kenn­bar bereits als Baby erkennbar !
    .
    In der
    12. Schwangerschaftswoche…
    hat das unge­bo­re­ne beseel­te Kind
    bereits einen unver­kenn­ba­ren Lebensrhythmus…
    es schläft, wacht wie­der auf und übst bereits sei­ne Muskeln !
    Es kann bereits
    den Mund öff­nen und schlie­ssen und
    trainiert
    – durch das Atmen von Fruchtwasser –
    die Atemorgane
    und…
    bewegt bereits die Zehen !

    DIE ENTWICKLUNG
    A L S
    MENSCH

    http://www.razyboard.com/system/morethread-entwicklung-als-mensch-forumtradi-2207907–5936925‑0.html

Kommentare sind deaktiviert.