Kardinal Brandmüller contra Piusbruderschaft? – Der springende Punkt in der Debatte


Coat_of_arms_of_Walter_Brandmuller.svgvon Klaus Obenauer

Anzei­ge

Der Leser darf es mir glau­ben: Mit mei­nen Voten zur Di-Noia-Offer­te dach­te ich eigent­lich erst ein­mal Schluß machen zu kön­nen und zu sol­len in der Cau­sa FSSPX; Schluß machen mit mei­nen inzwi­schen auf eine beträcht­li­che Anzahl gewach­se­nen Stel­lung­nah­men. Dies um so mehr, als mir die Sturm­flut der Wort­mel­dun­gen in kirch­li­chen Ange­le­gen­hei­ten von links bis rechts in zumal jüng­ster Zeit abschreckend vor Augen steht. Das ist ganz ein­fach Anar­chie. Nicht von Gott kommt das, es kommt von einem ande­ren. Kaum ein Wort unse­res gött­li­chen Mei­sters ist so in Ver­ges­sen­heit gera­ten wie die­ses: „Ich aber sage Euch: Für jedes müßi­ge Wort, das die Men­schen gespro­chen haben wer­den, von dem wer­den sie Rechen­schaft able­gen am Tage des Gerich­tes. Auf­grund dei­ner Wort näm­lich wirst du gerecht­ge­spro­chen wer­den, und auf­grund dei­ner Wor­te wirst du ver­dammt wer­den!“ (Mt 12,36sq.)

Daß ich jetzt doch nicht mei­nen Mund hal­te, hat damit zu tun, daß in jüng­ster Zeit es zu einem – wie soll man sagen? – Ansatz von Rei­be­rei zwi­schen Kar­di­nal Brand­mül­ler und der Pius­bru­der­schaft gekom­men ist. (Dazu sie­he den Bei­trag   pius​.info.) Und ich gehe des­halb dar­auf ein, weil hier ein nach mei­nem Urteil ganz wich­ti­ger Punkt, wenn nicht der sprin­gen­de Punkt ge­troffen ist.

Was sagt Kar­di­nal Brand­mül­ler? Ich zitie­re: „Wer aber allen Ern­stes behaup­ten wür­de, das Kon­zil habe im Glau­ben geirrt, hät­te aller­dings die Grund­la­ge des katho­li­schen Glau­bens ver­las­sen. Die Annah­me eines Glau­bens­irr­tums durch das ober­ste Organ des kirch­li­chen Lehr­amts bedeu­tet einen dia­me­tra­len Wider­spruch zur unge­bro­che­nen Lehr­über­lie­fe­rung der Kir­che wie zur Hei­li­gen Schrift, eine theo­lo­gi­sche Absur­di­tät, wenn nicht Häre­sie.“ – Durch die­se Fest­stel­lung sah man sich sei­tens der FSSPX zu einer kri­ti­schen Replik herausgefor­dert: Kon­kret nimmt man die zitier­ten Wor­te des Kar­di­nals wahr in einer gewis­sen Span­nung zur Fest­stel­lung, wonach das Kon­zil kei­ne dog­ma­ti­sche Defi­ni­ti­on vor­ge­legt habe (die nach katho­li­schem Glau­ben durch Got­tes Bei­stand unfehl­bar ist); und so sieht man sich einer­seits zu fol­gen­der Klar­stel­lung ver­an­laßt: „Wenn der Kar­di­nal damit aber sagen will, jemand, der in Kon­zils­tex­ten, die kei­ne letz­te Glau­bens­ver­bind­lich­keit haben, einen Irr­tum behaup­tet, habe die Grund­lage des Glau­bens ver­las­sen, dann sagt er damit eine Unwahrheit!“

Ich mei­ne aber, die­se Bemer­kung trifft nicht den sprin­gen­den Punkt: Kar­di­nal Brand­mül­ler will kei­nes­wegs den Unter­schied nivel­lie­ren zwi­schen (Lehr­ver­kün­di­gun­gen und zumal) Defi­ni­tio­nen mit Infal­libi­li­täts­an­spruch und Vor­la­gen, denen nur „in reli­giö­ser Folg­sam­keit oder Anhäng­lich­keit“ („obse­quio reli­gioso“) dies­seits des Glau­bens­a­ssen­ses zuzu­stim­men ist. Er behan­delt viel­mehr das auch von mir in mei­nen Debat­ten­bei­trä­gen wie­der­holt auf­ge­wor­fe­ne Pro­blem der „Unter­gren­ze“, wie ich es nen­ne: Wenn das Lehr­amt dies­seits end­gül­ti­ger Ver­pflich­tung spricht, mit­hin ohne Wahr­heits­ga­ran­tie (= nicht unfehl­bar), auch dann ist zwar auf­grund der gött­li­chen Bei­stands­ver­hei­ßung stets erst ein­mal die Rich­tig­keit zu unter­stel­len (ent­spre­chend das „obse­qui­um reli­gio­sum“ gefor­dert), aber nichts­de­sto­trotz kann das Lehr­amt dann ganz prin­zi­pi­ell in der Lehr­ver­kün­di­gung irren, fehl­ge­hen. Der Irr­tum ist dann nicht von vorn­her­ein aus­ge­schlos­sen. Die ent­schei­den­de Fra­ge ist nur: Bis wie­weit kann das Lehr­amt in sol­chen Fäl­len irren, fehl­ge­hen? Ant­wort: Ein, und sei es nur inhalt­li­cher (nicht bös­wil­lig gewoll­ter), Ab­fall vom Glau­ben, und zwar des­sen gan­zer Inte­gra­li­tät nach, kann es nicht ge­ben; der­art, daß wir es mit einem (und sei es nur „mate­ri­ell“) vom inte­gralen Glau­ben abge­fallenen Lehr­amt zu tun haben. So weit kann also ein (prin­zipiell mög­li­cher, aber nicht von vorn­her­ein zu unter­stel­len­der) Irr­tum des (nicht end­gültig ver­pflichtenden und daher nicht-unfehl­ba­ren) Lehr­amts nie gehen, daß es sich (und sei es bloß inhalt­lich) in Wider­spruch zum Glau­ben setzt, das heißt: zu dem, was als zum Glau­bens­gut gehö­rig bereits fest­steht. Das sagt sinn­ge­mäß Kar­di­nal Brand­mül­ler. Und, von an sich ange­zeig­ten Prä­zi­sie­run­gen ein­mal abge­se­hen: das sage auch ich, und habe es oft genug gesagt (wie in mei­nen Bei­trä­gen auf die­sem Fo­rum nach­zu­le­sen). In etwa for­mu­lier­te ich stets so: Daß auf einem öku­me­ni­schen Kon­zil die mora­li­sche Gesamt­heit des Lehr­kör­pers mit dem Papst an der Spit­ze sich in (ein­deu­ti­gen) Wider­spruch setzt zu dem, was als zum Glau­ben gehö­rig fest­steht, ist aus ekkle­sio­lo­gi­schen Grün­den aus­ge­schlos­sen. Genau aus dem Grund, den Kar­di­nal Brand­mül­ler benennt: „Die Wor­te des Herrn vom Bau sei­ner Kir­che auf den Fel­sen, von der Unüber­wind­lich­keit der Kir­che durch die Mäch­te des Todes und der Unter­welt, die Ver­hei­ßung des be­ständigen Bei­stands des Hei­li­gen Gei­stes und die Zusi­che­rung des Herrn, er wer­de bei sei­ner Kir­che blei­ben bis zum Ende der Zeit – all die­se Wor­te wären nichts als Schall und Rauch, wenn das ober­ste Lehr­amt der Kir­che einem Glau­bens­irr­tum ver­fal­len könnte.“

Kei­nes­wegs will ich mich damit schön auf die rich­ti­ge Sei­te schla­gen, indem ich dabei die Pius­bru­der­schaft oder ihren Theo­lo­gen ins Abseits stel­le. Denn wirk­lich inter­es­sant wird es ja erst mit fol­gen­der prä­zi­sie­ren­der Klar­stel­lung sei­tens des Theo­lo­gen der FSSPX: „Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. spricht zudem nicht ein­mal von Häre­si­en im Kon­zil (ein ‚Irr­tum im Glau­ben‘ ist im theologi­schen Sprach­ge­brauch eine Häre­sie), son­dern von Irr­tü­mern, die zwar nicht di­rekt gegen den Glau­ben ver­sto­ßen, aber den­noch mit der über­lie­fer­ten Leh­re und Pra­xis der Kir­che unver­ein­bar sind und wenig­stens in ihren Fol­gen auf Glau­bensirrtümer hin­aus­lau­fen. Dies sind vor allem die Aus­sa­gen des Kon­zils zum Öku­me­nis­mus und zur Reli­gi­ons­frei­heit.“ Das heißt mit ande­ren Wor­ten: Die Pius­bru­der­schaft hält in bezug auf das Zwei­te Vati­ka­num in punc­to quae­stio fac­ti fest, was Kar­di­nal Brand­mül­ler schon für die quae­stio juris postu­liert: Di­rekt oder an sich hat das Kon­zil nicht im Glau­ben geirrt, was laut Kar­di­nal Brand­mül­ler (und mir) auch nicht sein kann. – So gese­hen, ist der Dis­sens ei­gentlich gar kei­ner; bezie­hungs­wei­se er besteht nur dar­in, daß der Theo­lo­ge der FSSPX Kar­di­nal Brand­mül­lers Postu­lat nur etwas prä­zi­siert (woge­gen ich erst ein­mal nichts habe), um es nach die­ser Prä­zi­sie­rung dann (aus­drück­lich) nur als Tat­sa­chen­be­haup­tung zu kon­ze­die­ren. Aller­dings klingt die­se Kon­zes­si­on ein wenig nach diplo­ma­ti­scher Zurück­hal­tung („spricht nicht davon“). Daß der Hin­ter­grund für die­se Kon­zes­si­on die bereits ange­spro­che­ne prin­zi­pi­el­le Fra­ge der Ekkle­sio­lo­gie ist, kann man ver­mu­ten. Und so ver­bleibt als Rest­de­si­de­rat eigent­lich nur, daß man sei­tens der FSSPX auch zur quae­stio juris kla­rer Stel­lung bezöge.

Das ist nun kein belang­lo­ser Kom­men­tar, son­dern von gro­ßer Bri­sanz und Trag­wei­te. Die­se Zurück­hal­tung, wie sie der Theo­lo­ge der FSSPX in bezug auf einen kon­zi­liä­ren Glau­bens­irr­tum übt, ist für die FSSPX eben nicht durch­wegs kenn­zeich­nend. Zumin­dest in der Ver­gan­gen­heit nicht. Jeden­falls drängt sich mit Macht der gegen­tei­li­ge Ein­druck auf: Ich habe Respekt vor Erz­bi­schof Lefeb­v­re und sei­nem Andenken; ent­spre­chend wür­di­ge ich die Per­ple­xi­tät, in der er sich samt sei­nen Anhän­gern sah; und ent­spre­chend erken­ne ich an, daß es in der nach­kon­zi­liä­ren Ent­wick­lung wie schon auf dem Kon­zil sel­ber genug gab und gibt, das erheb­lich irri­tie­ren kann. Aber gera­de in die­sem Zug ist es immer wie­der (bis zur Stun­de) zu Äuße­run­gen gekom­men, die der Außen­ste­hen­de jeden­falls kaum anders ver­ste­hen kann als ein schier die Gren­zen der Logik spren­gendes Split­ting: Einer­seits hat dem­nach das kon­zi­liä­re Lehr­amt Häre­si­en ver­treten, ja gera­de­zu die Apo­sta­sie von Chri­stus voll­zo­gen. Und doch ist zumin­dest davon aus­zu­ge­hen, daß die­se kon­zi­liä­re Kir­che (wenn­gleich nicht als kon­zi­liä­re) die wah­re, ihr sicht­ba­res Ober­haupt wirk­lich Stell­ver­tre­ter Chri­sti auf Er­den ist (soweit er sich „als sol­cher benimmt“). Dem ste­hen dann aller­dings rela­tivierende Äuße­run­gen gegen­über, wonach man sich nicht dar­auf ver­legt, es sei­en ech­te Häre­si­en ver­tre­ten wor­den. Ich ver­wei­se dazu auf fol­gen­des Buch von Erz­bi­schof Lefeb­v­re: „Sie haben ihn ent­thront“, Stutt­gart 2012, u.a. 99–104, 148(!), 176–181(!), 212, 223–230. – Mir geht es dabei nicht um klein­ka­rier­tes Vor­rechnen: Erz­bi­schof Lefeb­v­res schil­lern­de Umschrei­bung sei­nes Ver­hält­nis­ses zum Fun­da­men­tal­dog­ma der Inde­fek­ti­bi­li­tät der Kir­che, gera­de auch in ihrer Leh­re, ist sicher Spie­gel sei­nes schwe­ren Rin­gens mit dem Phä­no­men „Zwei­tes Vati­ka­num und nach­kon­zi­liä­re Refor­men“, ein Phä­no­men, das nun mal gewal­ti­ges Irri­ta­ti­ons­po­ten­ti­al in sich birgt. Ein Poten­ti­al, mit dem auch nicht leicht zurecht­zu­kom­men ist. (Letz­te­res ist jeden­falls mei­ne Mei­nung.) Nach­dem nun aber dank des segens­rei­chen Wir­kens von Papst Bene­dikt XVI. immer­hin eine ande­re, fried­vol­le­re Atmo­sphä­re geschaf­fen ist, wäre dies dann aber auch der Anlaß, sich sei­tens der FSSPX ins­ge­samt und offi­zi­ell kla­rer zu posi­tio­nie­ren. Und zwar, was die Impli­ka­tio­nen des – von ihr frei­lich an sich nicht im gering­sten in Abre­de gestell­ten – Dog­mas von der Inde­fek­ti­bi­li­tät der Kir­che, gera­de auch im Glau­ben (und Got­tes­dienst), angeht. Es geht nun mal um die Fun­da­men­te, auf denen wir, wir alle, stehen!

Oben sprach ich von Prä­zi­sie­run­gen, die an sich ange­bracht wären, Prä­zi­sie­run­gen mit Blick auf die Aus­sa­ge, daß das Lehr­amt auch im Rah­men nicht-unfehl­ba­ren Spre­chens nicht vom Glau­ben abfal­len kann, der­art, daß es sich in (ein­deu­ti­gen) Wider­spruch zu dem setzt, was als zum Glau­ben gehö­rig bereits fest­steht. Da ich es aber für unt­un­lich hal­te, mich hier in sub­ti­len Detail­er­ör­te­run­gen zu erge­hen, wei­se ich nur pau­schal dar­auf­hin, daß sicher Dif­fe­ren­zie­run­gen ange­bracht wären: was näm­lich die­se gene­rel­le Sen­tenz genau­er besagt für die Lehr­amts­aus­übung eines ein­zel­nen Pap­stes allein einer­seits und die­je­ni­ge eines ein­zel­nen öku­me­ni­schen Kon­zils ande­rer­seits. Dar­über hin­aus ist ganz wich­tig die Unter­schei­dung in bezug auf das, was „de fide“ ist, als zum Glau­ben gehö­rig fest­steht: kann doch etwas als zum Glau­ben gehö­rig fest­ste­hen allein schon durch ein­deu­ti­ge Ent­hal­ten­heit in der Offen­ba­rung („de fide jam mere divina“), oder eben (gera­de auch) des­halb, da es von der Kir­che als dar­in ent­hal­ten vor­ge­legt ist („de fide divina et catho­li­ca“). Schließ­lich gehört etwas der­art zum Glau­ben, daß es zwar nicht in der Offen­ba­rung ent­hal­ten ist, sich jedoch die Kir­che für die Rich­tig­keit kraft des Bei­stan­des Got­tes mit letz­ter Sicher­heit dafür ver­bürgt („de fide eccle­sia­sti­ca“); und dies ist gera­de auch bei Lehr­ver­ur­tei­lun­gen der Fall (bzw. kann der Fall sein). Kann das, zumal kon­zi­liä­re, Lehr­amt sich zum Bei­spiel auch nicht zu dem in Wider­spruch set­zen, was rein kirch­li­chen Glau­bens ist? Und letz­te­res ist ein neur­al­gi­scher Punkt in bezug auf „Dignita­tis hum­a­nae“: Wie ver­hält sich die­ses Doku­ment zu den ein­schlä­gi­gen Lehr­ver­ur­tei­lun­gen der Vergangenheit?

Und damit deu­te ich an, daß es Dis­kus­si­ons­be­darf gibt: bei­de Sei­ten soll­ten sich für­ein­an­der öff­nen. „Bei­de Sei­ten“: Sei­tens der FSSPX soll­te man das Anlie­gen der streng Lehr­amtstreu­en (die man bis­wei­len schon als „neu­kon­ser­va­tiv“ klas­si­fi­ziert) aner­ken­nen, um sei­ner­seits die eige­ne Posi­ti­on (auch offi­zi­ell) für alle klar in einer annehm­ba­ren Wei­se zu prä­zi­sie­ren, eben in punc­to Inde­fek­ti­bi­li­tät der Kir­che im Glau­ben; sicher nicht an sich, aber was die unab­ding­ba­ren Impli­ka­tio­nen und ent­spre­chend die Kon­si­stenz der eige­nen Posi­ti­on im Rah­men des Katho­li­schen angeht. Und die­je­ni­gen, die sich in Oppo­si­ti­on zur FSSPX die Treue zum leben­di­gen Lehr­amt auf die Fah­nen geschrie­ben haben, soll­ten den Dis­kus­si­ons­be­darf aner­ken­nen. Ent­spre­chend aner­ken­nen, daß die (von mir so genann­te) Unter­gren­ze eben nur eine sol­che ist, deren Funk­ti­on nicht durch einen Maxi­ma­lis­mus unter­spült wer­den darf, der mehr oder min­der alles vom kon­zi­liä­ren Lehr­amt Vor­ge­tra­ge­ne für unan­tast­bar hält. Die Prä­sump­ti­on für die Rich­tig­keit in Ehren: Aber die Exi­stenz der FSSPX ver­kör­pert bis zur Stun­de, daß die Fra­ge nach Klar­stel­lun­gen, Prä­zi­sie­run­gen, aber unter Umstän­den auch Kor­rek­tu­ren nicht von der Hand zu wei­sen ist. Eng­stir­nig­kei­ten gibt es bei vie­len Tra­di­tio­na­li­sten – aber es ist nicht alles nur Eng­stir­nig­keit, und schon gar nicht immer nur bei den anderen.

Dr. theol. Klaus Oben­au­er ist Pri­vat­do­zent an der Katho­lisch-theo­lo­gi­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Bonn.

Bild: Wap­pen von Wal­ter Kar­di­nal Brandmüller

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