Das Bundesverfassungsgericht urteilt politisch und nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes


„Ins­be­son­de­re ist die ein­ge­tra­ge­ne Lebens­part­ner­schaft glei­cher­ma­ßen auf Dau­er ange­legt und durch eine ver­bind­li­che Ver­ant­wor­tungs­über­nah­me geprägt wie eine Ehe.“

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„Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die behü­te­ten Ver­hält­nis­se einer ein­ge­tra­ge­nen Lebens­part­ner­schaft das Auf­wach­sen von Kin­dern eben­so för­dern kön­nen wie die einer Ehe.“

Das hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt am 19. Febru­ar 2013 in sei­nem Urteil zur Ver­fas­sungs­mä­ßig­keit der Suk­zes­siv­ad­op­ti­on durch gleich­ge­schlecht­li­che Lebens­part­ner geschrieben.

Am 10. Mai 1957 urteil­te es dagegen:

„[…] Dem­ge­gen­über liebt der typisch homo­se­xu­el­le Mann den Jüng­ling und neigt dazu, ihn zu verführen.“

„1. Die Straf­vor­schrif­ten gegen die männ­li­che Homo­se­xua­li­tät (§§ 175 f. StGB) ver­sto­ßen nicht gegen den spe­zi­el­len Gleich­heits­satz der Abs. 2 und 3 des Art. 3 GG, weil der bio­lo­gi­sche Geschlechts­un­ter­schied den Sach­ver­halt hier so ent­schei­dend prägt, daß etwa ver­gleich­ba­re Ele­men­te dane­ben voll­kom­men zurücktreten.

2. Die §§ 175 f. StGB ver­sto­ßen auch nicht gegen das Grund­recht auf die freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit (Art. 2 Abs. 1 GG), da homo­se­xu­el­le Betä­ti­gung gegen das Sit­ten­ge­setz verstößt […]“

„Ein Blick auf die Behand­lung des Pro­blems der gleich­ge­schlecht­li­chen Unzucht in der neue­ren deut­schen Straf­rechts­ge­schich­te zeigt fol­gen­des Bild: […] “

Soweit das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt von 1957.

Das Grund­ge­setz stammt vom 23. Mai 1949. In den maß­geb­li­chen Arti­keln für die Beur­tei­lung die­ser Sach­ver­hal­te ist es seit­her nicht ver­än­dert wor­den. Wie kommt das Gericht zu so unter­schied­li­chen Urteilen?

Text: Johan­nes Schroeter

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7 Kommentare

  1. „Das Grund­ge­setz stammt vom 23. Mai 1949. In den maß­geb­li­chen Arti­keln für die Beur­tei­lung die­ser Sach­ver­hal­te ist es seit­her nicht ver­än­dert wor­den. Wie kommt das Gericht zu so unter­schied­li­chen Urteilen?“
    Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat erkannt das das Urteil von 1957 dem dama­li­gen Zeit­geist folg­te. Das Sit­ten­ge­setzt wird zwar im Grund­ge­setzt erwähnt, ist aber im Unter­schied zu die­sem kein nie­der­ger­schrie­be­nes sta­ti­sches Gesetzt, son­dern von der gesell­schaft­li­chen Situa­ti­on abhängig.

  2. Der Befund – näm­lich dass Höchst­ge­rich­te poli­tisch und nicht (nur) auf der Grund­la­ge posi­ti­ven Rech­tes urtei­len – ist völ­lig zutref­fend und zeigt die Unzu­läng­lich­keit des Rechts­po­si­ti­vis­mus. Hier ist der Nach­weis beson­ders deut­lich, dan­ke für das Heraussuchen.

  3. Ein wei­te­rer Anschlag auf das natür­li­che Sit­ten­ge­setz und somit auch ein Anschlag und eine wei­te­re Aus­höh­lung der Ehe und Fami­lie! Als Christ der einen, hei­li­gen, katho­li­schen und apo­sto­li­schen Kir­che Jesu Chri­sti schä­me ich mich für die staat­li­chen Insti­tu­tio­nen! Ich for­de­re alle Men­schen guten Wil­lens auf kei­ne Par­tei­en zu wäh­len die wei­te­re Wider­na­tür­lich­keit for­dern! Gleich­zei­tig for­de­re ich die Par­tei­en auf das homo­se­xu­el­le Lebens­part­ner­schafts­ge­setz abzu­schaf­fen! Die Kir­che kann und darf sol­che Geset­ze nicht aner­ken­nen und jeder ist auf­ge­for­dert sich gegen sol­che Gesetz­ge­bung zuwähren!

  4. Die Minen wur­den (sicher nicht vor­sätz­lich so weit gedacht) 1965 gelegt.
    Reform war nur der ver­harm­lo­sen­de Deck­man­tel für De-struktion.
    Gewollt war Revo­lu­ti­on, die frü­her als Refor­ma­ti­on daher­kam und heu­te eben als Reform.

    • Chri­stoph Reb­ner möch­te ich hin­wei­sen, daß 2008 zum „40‑j.“ von Hum­a­nae vitae gera­de sol­che Wis­sen­schaft­ler, die eigent­lich mit der kath. Kir­che „nichts-am-Hut-haben“ zu die­ser Enzy­kli­ka erklär­ten: PAUL VI., der damals auch von Katho­li­ken wegen Huma­ne vitae ver­spot­tet wur­de: die­ser Papst PAUL VI. hat­te mit die­ser ja abso­lut Recht gehabt, pro­phe­tisch geur­teilt. Damals hat­te PAUL VI. sich zum Unver-
      ständ­nis auch man­cher dama­li­ger Bischö­fe nach dem Stand­punkt der Min­der­heit ge-
      rich­tet. Das zeigt deut­lich: die WAHRHEIT kann und darf nicht ver­sucht wer­den, sich
      nach einer demo­krat. Mehr­heit rich­ten. Die ogen. Wis­sen­schaft­ler ver­wie­sen auf den
      inzwi­schen prak­ti­zier­ten und nicht zu leug­nen­den Sit­ten- u. Moral­ver­fall hin. Ist das
      viel­leicht (noch) mit der per­sönl. Visi­on von LEO XIII. = Ihm soll gezeigt wor­den sein
      (von Gott), daß in der Fol­ge­zeit 20.Jhdt. und wei­ter, Satan „vor­über­ge­hend“ zur Erpro-
      bung der Gläu­bi­gen frei­ge­las­sen wür­de…? und was er dann alles auch Glaubensver-
      fall anrich­ten wür­de. Was Satan an der Mensch­heit anrich­ten konn­te und kann, lesen
      wir ja schon im AT über den ersten Sün­den­fall, wie es ihm schon gelun­gen ist, Men-
      schen rafi­niert her­ein­zu­le­gen und durch Lüge zu täu­schen. Wie sag­te es BENEDIKT
      XVI. jetzt deut­lich mit kla­ren, weni­gen Wor­ten – zum „Jahr des Glau­bens“: vor allem
      müs­sen wir uns Jesus Chri­stus wie­der zuwen­den – erst von IHM her fin­den das
      erfor­der­li­che, neue WIE des Glau­bens­we­ges, ER sagt uns auf unser Fra­gen: HERR,
      was sol­len wir tun?, was allei­ne das Rich­ti­ge ist. Und Bene­dikt ver­weist auf unsere
      himml. Mut­ter Maria, die (in Kana), als Not sich anbah­nen woll­te: „Was E R euch sagt,
      das tut !“ – Haben wir viel­leicht zu sehr nur uns selbst für zu wich­tig gehal­ten, indem
      wir mein­ten, wir wiß­ten es schon selbst, was rich­tig sei ? Christl. Demut ist vonnöten.

  5. Vor­ur­teil, Zeit­geist und Ideologie/=Häresie

    Alle die­se intel­lek­tu­ell defek­ten Erschei­nun­gen haben Pro­ble­me mit der Wirklichkeit/=Wahrheit, wobei das größ­te Übel die Igno­ranz, das Nicht-Wis­sen-wol­len ist.

    Ich erin­ne­re mich nicht mehr genau, Details sind mir nicht so wich­tig, daß ein Bun­des­rich­ter Zeyd­ler über den Gegen­stand sei­nes Urteils­spru­ches von einem him­beer­ähn­li­chen Gebil­de sprach (Spie­gel). Ideo­lo­gen fin­den für ihre eige­ne Bestä­ti­gung immer Fin­ten und Schlupflöcher.

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