Benedikt XVI. erläßt Ad-hoc-Motu Proprio damit Konklave früher beginnen könnte


Ad hoc Motu proprio Benedikts XVI. damit Kardinäle Konklave vorziehen können(Vati­kan) Als letz­ten Akt sei­nes Pon­ti­fi­kats wird Papst Bene­dikt XVI. ein Ad-hoc-Motu pro­prio erlas­sen, das es den Kar­di­nä­len erlaubt, den Beginn des Kon­kla­ves vor­zu­zie­hen, dies berich­tet der Vati­ka­nist Andrea Tor­ni­el­li. Es wird sich um die zwei­te Ände­rung der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Uni­ver­si Domi­ni­ci gre­gis han­deln, mit der Papst Johan­nes Paul II. die Wahl­ord­nung des Kon­kla­ve fest­ge­legt hatte.

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In den ver­gan­ge­nen Tagen zeig­ten Kar­di­nä­le einen gewis­sen Unmut dar­über, daß das Kon­kla­ve mög­li­cher­wei­se län­ger dau­ern und damit in die Kar­wo­che und Oster­fest­ta­ge hin­ein­rei­chen könn­te. Laut der gel­ten­den Wahl­ord­nung muß das Kon­kla­ve zwi­schen dem 15. und dem 20. Tag ab Beginn der Sedis­va­kanz statt­fin­den. Die Zeit­an­ga­be mein­te bis­her den Tod des regie­ren­den Pap­stes. Der Wunsch der Kar­di­nä­le, das Kon­kla­ve frü­her begin­nen zu las­sen, deu­tet an, daß sie auf jeden Fall vor Ostern zu einer Ent­schei­dung kom­men wol­len. Recht­lich gese­hen läßt die Päpst­li­che Kon­sti­tu­ti­on jedoch kei­nen Spiel­raum für Interpretationen.

Der uner­war­te­te Rück­tritt des Pap­stes zieht damit wei­te­re Ände­run­gen nach sich, die durch Ad-hoc-Ent­schei­dun­gen schnell her­bei­ge­führt wer­den sol­len. Die Bestim­mun­gen Johan­nes Pauls II. soll­ten aus­rei­chend Zeit las­sen, daß die Kar­di­nä­le, auch aus ent­fern­ten Gegen­den recht­zei­tig nach Rom gelan­gen kön­nen. Der Druck der Kar­di­nä­le, die dar­auf behar­ren, daß durch die Rück­tritts­an­kün­di­gung aus­rei­chend Zeit gege­ben sei, und daher einem vor­zei­ti­gen Beginn nichts im Wege ste­he, wur­de in die­sen Tagen immer grö­ßer. In Rom heißt es nun, der Hei­li­ge Stuhl zie­he es vor, selbst tätig zu wer­den, solan­ge ein regie­ren­der Sou­ve­rän vor­han­den ist, um Eigen­mäch­tig­kei­ten durch die Kar­di­nä­le, die einen gefähr­li­chen Prä­ze­denz­fall schaf­fen wür­den, zu verhindern.

Mit einem Motu pro­prio soll den Kar­di­nä­len die Mög­lich­keit ein­ge­räumt wer­den, unter klar umris­se­nen Bedin­gun­gen den Beginn des Kon­kla­ve vor­zu­zie­hen. Das Motu pro­prio wird vom noch regie­ren­den Papst als „höch­stem Gesetz­ge­ber“, dem allein eine sol­che Ände­rung zusteht, erlas­sen, wes­halb es kir­chen­recht­lich kei­ne Hin­der­nis­se gibt, den Beginn des Kon­kla­ves bereits vor dem 15. März anzusetzen.

Ob die Kar­di­nä­le die­se Mög­lich­keit nüt­zen wer­den, kön­nen sie auf der Gene­ral­kon­gre­ga­ti­on ent­schei­den, die nach dem Beginn der Sedis­va­kanz zusam­men­tritt. Für eine even­tu­el­le Vor­zie­hung wird die abso­lu­te Mehr­heit der Kar­di­nä­le not­wen­dig sein oder anders aus­ge­drückt die Hälf­te der Stim­men plus eine. Bei Stim­men­gleich­heit wird die Stim­me jenes Kar­di­nals den Aus­schlag geben, der den Vor­sitz führt.

Zuletzt hat­ten sich zwei Kar­di­nä­le, deren Stim­men Gewicht haben, näm­lich der Erz­bi­schof von New York, Timo­thy Kar­di­nal Dolan und der Erz­bi­schof von Paris, André Kar­di­nal Vingt-Trois gegen einen vor­ge­zo­ge­nen Beginn des Kon­kla­ve aus­ge­spro­chen. Eine Zeit der Vor­be­rei­tun­gen, des gegen­sei­ti­gen Ken­nens­ler­nens und der Mög­lich­keit aus­führ­li­cher über die Zukunft der Kir­che zu spre­chen, sei not­wen­dig. Nicht nur in Rom sind zudem Stim­men zu hören, die ange­sichts der Aus­nah­me­si­tua­ti­on, die durch den Rück­tritt des Pap­stes ent­steht, vor wei­te­ren Impro­vi­sa­tio­nen warnen.

Text: Vati­can Insider/​Giuseppe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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6 Kommentare

  1. Mir ist das unbe­greif­lich: Der Papst tritt zurück, er hat die­se Ent­schei­dung vor sei­nem Gewis­sen und im Gebet erwo­gen und sich dafür Zeit genom­men, aber er wählt einen Zeit­punkt, der fast nicht unpas­sen­der sein könn­te im Hin­blick auf das Kir­chen­jahr. War­um ging es nicht einen Monat frü­her? Wenn ein Papst stirbt, ist der Ter­min des Kon­kla­ve nicht zu ändern, aber bei einem Rück­tritt ist doch zu ver­mei­den gewe­sen, dass sich das Kon­kla­ve mög­li­cher­wei­se in die Kar­wo­che, ja sogar bis Ostern hin­zieht. Dass die Kar­di­nä­le das nicht wol­len, sich mög­li­cher­wei­se vor­schnell für einen Kan­di­da­ten ent­schei­den, um dem Ter­min­druck zu ent­kom­men, kann doch nicht aus­ge­schlos­sen werden.
    Nun soll ein Ad-hoc-Motu Pro­prio Abhil­fe schaffen.
    Was ist los? Ich ver­ste­he es nicht, und ich habe bis­her auch noch kei­ne Erklä­rung gefun­den, die die­sen Vor­gang ver­steh­bar macht.

    • @Liebe cup­pa.

      Über die Beweg­grün­de und den Zeit­punkt des Papst­rück­tritts kann man lei­der und wur­de auch viel, ja zuviel spe­ku­liert. Am Fak­tum ändert das nichts. Eben­so wenig lässt sich der Scha­den ermes­sen, der ent­ste­hen kann, soll­ten Kar­di­nä­le mit ihrem Favo­ri­ten die Ober­hand gewin­nen, die im Rück­tritt des gegen­wär­ti­gen Pon­ti­fex eine neue Ära des Papst­am­tes sehen, offen die sakra­men­ta­le Dia­ko­nen­wei­he der Frau for­dern usw…

      Über eines möch­te ich aber beru­hi­gen. Mit dem Motu pro­prio schafft Bene­dikt XVI. Rechts­si­cher­heit, damit nie­mand ein etwa­ig frü­her begin­nen­des Kon­kla­ve anfech­ten kann und es des­halb gar eine Neu­auf­la­ge von Sedes­va­kan­tis­mus gibt, die Wahl eines Gegen­pap­stes und damit eine offe­ne neue Kirchenspaltung.

      Das Kon­kla­ve ist eines der steng gere­gelt­sten, weil wich­tig­sten orag­nis­a­to­ri­schen Din­ge. Ver­ord­nun­gen hier­zu kann nur ein amtie­ren­der Papst vornehmen.
      Nun steht im der­zei­ti­gen Regle­ment das das Kon­kla­ve frü­he­stens am 15. Tag, spä­te­stens am 20. Tag der Sedis­va­kanz begin­nen muss. Im Absatz 49 heist es wei­ter, das Kon­kla­ve kön­ne aus wich­ti­gen Grün­den auch frü­her begin­nen, wenn ein Zwei­fel der Kar­di­nä­le dies nahelege.

      Das ist äußerst unge­nau: was wären denn sol­che schwer­wie­gen­den Grün­de? Und wer legt fest, dass die­se aus­rei­chend sind, das Kon­kla­ve frü­her zu beginnen?
      Hier muss der Papst nach­bes­sern, indem er prä­zesiert. So z.B. das Kon­kla­ve kann frü­her zusam­men­tref­fen, wenn sicher fest­steht, dass alle wahl­be­rech­tig­ten Kar­di­nä­le bereits an Ort und Stel­le ein­ge­trof­fen sind.

      Das wäre im jet­zi­gen Fall mög­lich, da der Amts­ver­zicht bereits seit 11.2. fest­steht, genug Zeit also, sich nach Rom zu bege­ben. Immer­hin ist eine sol­che Zeit auch gefähr­lich. Wenn z.B. Bischofs­kon­fe­ren­zen die­sen Rechts­frei­en Raum für Eigen­mäch­tig­kei­ten nut­zen wol­len (Pil­le danach?)

      LG mario­kin

  2. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass sich der Papst bei sei­nem Rück­tritts­ter­min etwas gedacht hat.

  3. Lie­ber mariokin,
    mir geht es nicht dar­um, über den Papst­rück­tritt zu spe­ku­lie­ren. Ich habe mich auch an kei­ner Spe­ku­la­ti­on betei­ligt. Ich fin­de nach wie vor den Ter­min des Rück­tritts im Hin­blick auf das Kir­chen­jahr unbe­greif­lich. Ich muss doch Katho­li­ken nicht auf den Höhe­punkt des Kir­chen­jah­res hin­wei­sen, auf die Kar­wo­che, auf Kar­frei­tag und Ostern. Beim Tod eines Pap­stes ist eine mög­li­che Über­la­ge­rung unver­meid­bar. Aber doch nicht bei einem frei­wil­li­gen, vor­her geplan­ten Rücktritt.
    Gegen neue Rege­lun­gen bezüg­lich des Kon­kla­ve ist an sich nichts ein­zu­wen­den. Nur es wirkt jetzt so hek­tisch, improvisiert.
    Wenn ich jetzt noch sage, dass es nicht zum Stil von Bene­dikt XVI. passt, der wich­ti­ge Ter­mi­ne immer sehr bewusst aus­wähl­te, ist das kei­ne Spe­ku­la­ti­on, son­dern eine Rea­li­tät. Des­we­gen ist mir die­ser Vor­gang unbegreiflich.

    • mit den Spe­ku­la­tio­nen habe ich Sie in kein­ster Wei­se gemeint, son­dern das nur als Ein­lei­tung genom­men, was gera­de in der katho­li­schen Welt pas­siert. damit woll­te ich mein Ver­ständ­nis für Ihre Fra­gen und Unsi­cher­heit zum Aus­druck brin­gen. Viel­leicht hat der Papst das kurz­fri­sti­ge datum gewählt, um zu ver­hin­dern, dass es zu einem offe­nen Schlag­ab­tausch bei­der lager in der Kir­che kommt und viel­leicht lan­ge kei­nen Papst gibt..
      Aber auch dies ist eine Ver­mu­tung und damit spekulativ.

      Jetzt haben wir uns rich­tig verstanden 😉

  4. Die­se Husch Pfusch Aktio­nen sind beson­ders ver­ant­wor­tungs­los, eine Jahr­tau­sen­de alte Papst­wohl­ord­nung stän­dig zu ändern, man weiß ja dann auch nicht mehr was noch gilt und nicht, und was ist wenn bei einer Sedis­va­kanz Inter­pre­ta­ti­ons­pro­ble­me auf­tre­ten. Höchst ver­w­ant­wor­tungs­los, ein Papst der das Rück­tritts­ge­such eines Bischofs Leh­manns ablehnt hat allen Grund zurückzutreten.

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