Benedikt XVI.: Abtreibung, Euthanasie und Homo-„Ehe“ sind „schwere Verletzung der Gerechtigkeit und des Friedens“


Papst Benedikt XVI(Vati­kan) In sei­ner soeben ver­öf­fent­lich­ten Bot­schaft zum Welt­frie­dens­tag am 1. Janu­ar 2013 bezeich­net Papst Bene­dikt XVI. die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der im Mut­ter­leib, die Eutha­na­sie und die Gleich­stel­lung homo­se­xu­el­ler Bezie­hun­gen mit der Ehe zwi­schen Mann und Frau als Wun­den, die den „wah­ren Frie­den“ ver­let­zen.  Wer den wah­ren Frie­den wol­le, kön­ne kei­ne Angrif­fe und Ver­bre­chen gegen das Leben dul­den. Das Ober­haupt der katho­li­schen Kir­che fin­det deut­li­che Wor­te gegen die „Libe­ra­li­sie­rung der Abtrei­bung“ und gegen die Ver­su­che, eine „Will­kür“ in die Rechts­set­zung ein­zu­füh­ren, die als „Vor­wand für Abtrei­bung und Eutha­na­sie“ die­nen sol­len. „Frie­dens­stif­ter sind die­je­ni­gen, die das Leben in sei­ner Ganz­heit lie­ben, ver­tei­di­gen und för­dern“, so Papst Bene­dikt XVI.

Wahre Friedensstifter sind jene, die menschliches Leben in all seinen Dimensionen lieben und verteidigen

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Als „Weg zur Ver­wirk­li­chung des Gemein­wohls und des Frie­dens“ nennt der Papst „vor allem die Ach­tung vor dem mensch­li­chen Leben, unter sei­nen viel­fäl­ti­gen Aspek­ten gese­hen, von sei­ner Emp­fäng­nis an, in sei­ner Ent­wick­lung und bis zu sei­nem natür­li­chen Ende. Wah­re Frie­dens­stif­ter sind also die­je­ni­gen, die das mensch­li­che Leben in all sei­nen Dimen­sio­nen – der per­sön­li­chen, gemein­schaft­li­chen und der tran­szen­den­ten – lie­ben, ver­tei­di­gen und för­dern. Das Leben in Fül­le ist der Gip­fel des Frie­dens. Wer den Frie­den will, kann kei­ne Angrif­fe und Ver­bre­chen gegen das Leben dulden.“

Wer den Wert des mensch­li­chen Lebens nicht aus­rei­chend wür­di­ge und des­halb die Abtrei­bung unter­stüt­ze, „macht sich viel­leicht nicht klar, daß auf die­se Wei­se die Ver­fol­gung eines illu­so­ri­schen Frie­dens vor­ge­schla­gen wird. Die Flucht vor der Ver­ant­wor­tung, die den Men­schen ent­wür­digt, und noch mehr die Tötung eines wehr­lo­sen, unschul­di­gen Wesens, kön­nen nie­mals Glück oder Frie­den schaf­fen. Wie kann man denn mei­nen, den Frie­den, die ganz­heit­li­che Ent­wick­lung der Völ­ker oder selbst den Umwelt­schutz zu ver­wirk­li­chen, ohne daß das Recht der Schwäch­sten auf Leben – ange­fan­gen bei den Unge­bo­re­nen – geschützt wird?“

Tötung ungeborener Kinder kann niemals Glück oder Frieden schaffen

Papst Bene­dikt XVI. kommt auch auf die Fol­gen zu spre­chen, die dem Frie­den durch die „Ver­let­zun­gen“ durch Abtrei­bung, Eutha­na­sie und Homo-„Ehe“ zuge­fügt wer­den: „Jede dem Leben zuge­füg­te Ver­let­zung, beson­ders an des­sen Beginn, ver­ur­sacht unwei­ger­lich irrepa­ra­ble Schä­den für die Ent­wick­lung, den Frie­den und die Umwelt. Es ist auch nicht recht, auf raf­fi­nier­te Wei­se Schein­rech­te oder will­kür­li­che Frei­hei­ten zu kodi­fi­zie­ren, die auf einer beschränk­ten und rela­ti­vi­sti­schen Sicht des Men­schen sowie auf dem geschick­ten Gebrauch von dop­pel­deu­ti­gen, auf die Begün­sti­gung eines angeb­li­chen Rechts auf Abtrei­bung und Eutha­na­sie abzie­len­den Begrif­fen beru­hen, letzt­lich aber das Grund­recht auf Leben bedrohen.“

Unersetzliche gesellschaftliche Rolle der Ehe soll verdunkelt werden

Glei­ches gel­te für die Ehe: „Auch die natür­li­che Struk­tur der Ehe als Ver­bin­dung zwi­schen einem Mann und einer Frau muß aner­kannt und geför­dert wer­den gegen­über den Ver­su­chen, sie recht­lich gleich­zu­stel­len mit radi­kal ande­ren For­men der Ver­bin­dung, die in Wirk­lich­keit die Ehe beschä­di­gen und zu ihrer Desta­bi­li­sie­rung bei­tra­gen, indem sie ihren beson­de­ren Cha­rak­ter und ihre uner­setz­li­che gesell­schaft­li­che Rol­le ver­dun­keln. Die­se Grund­sät­ze sind kei­ne Glau­bens­wahr­hei­ten, noch sind sie nur eine Ablei­tung aus dem Recht auf Reli­gi­ons­frei­heit. Sie sind in die mensch­li­che Natur selbst ein­ge­schrie­ben, mit der Ver­nunft erkenn­bar und so der gesam­ten Mensch­heit gemein­sam. Der Ein­satz der Kir­che zu ihrer För­de­rung hat also kei­nen kon­fes­sio­nel­len Cha­rak­ter, son­dern ist an alle Men­schen gerich­tet, unab­hän­gig von ihrer reli­giö­sen Zuge­hö­rig­keit. Solch ein Ein­satz ist um so nöti­ger, je mehr die­se Grund­sät­ze geleug­net oder falsch ver­stan­den wer­den, denn das stellt eine Belei­di­gung der Wahr­heit des Men­schen dar, eine schwe­re Ver­let­zung der Gerech­tig­keit und des Friedens.“

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Ser­gey Gabdurakhmanov/flickr.com

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5 Kommentare

  1. Ob es mit der Ver­nunft erkenn­bar ist, daß eine ehe­ähn­li­che Ver­bin­dung zwi­schen zwei homo-sexu­el­len Men­schen die Ehe als die übli­che Form verdunkeln?

    Da erlau­be ich mir, Zwei­fel anzumelden!

  2. Ich bezweif­le, ob jemand in allen Berei­chen ver­nünf­tig den­ken kann, wenn er nicht erkennt, daß die „Homo-Ehe“ eine Per­ver­si­on der regu­lä­ren Ehe ist.

    Dafür gibt es Begrif­fe wie „ideo­lo­gi­sche Ver­blen­dung“ (Mixa) und „gei­sti­ge Ver­sie­ge­lung“ (Nek­la Kelek).

    Es geht dar­um, ob man das erken­nen kann.

  3. Es steht doch mit­nich­ten die Beur­tei­lung der sog. „Homo-Ehe“ an!

    Viel­mehr lau­tet die Frage:

    » wird der Sinn der Ehe „ver­dun­kelt“ (so der Hei­li­ge Vater), wenn gleich­ge­schlecht­lich ver­an­la­ge Paa­re zusammleben? «

    Die­se – und nur die­se – Aus­sa­ge bedarf einer ein­sich­ti­gen Begründung..

  4. „..das stellt eine Belei­di­gung der Wahr­heit des Men­schen dar, eine schwe­re Ver­let­zung der Gerech­tig­keit und des Friedens“

    Kla­rer kann man den Sach­ver­halt nicht benen­nen. Eine Ehe ist immer aus­ge­rich­tet auf die Wei­ter­ga­be des Lebens. Sie ist der Schutz­raum für die Lie­be zwi­schen Mann und Frau, eine Lie­be, die sich nicht selbst genügt, son­dern sich über­steigt in der Zeu­gung neu­en Lebens. Erst im Wun­der des Ent­ste­hen neu­en Lebens erlangt die kör­per­li­che und see­li­sche Lie­be zwi­schen zwei Men­schen ihre Voll­endung, erfährt sie ihren eigent­li­chen Sinn, der über die Begrenzt­heit des Indi­vi­du­ums und über die Enge der je eige­nen Bedürf­nis­se hin­aus­weist und ‑hin­aus­führt. Eine gleich­ge­schlecht­li­che Ver­bin­dung kann des­halb nie­mals Ehe im eigent­li­chen Sin­ne sein, weil ihr das wesent­lich­ste Ele­ment, sozu­sa­gen die drit­te Dimen­si­on, die Fähig­keit zur Zeu­gung neu­en Lebens, fehlt. Des­halb ist es gegen die Ver­nunft, etwas gleich zu nen­nen oder zu stel­len, was nicht gleich ist!

  5. Es ist das Natur­recht, dass die Ehe zwi­schen einem Mann und einer Frau ein­ge­gan­gen wird, denn die­se ist auf Kin­der ange­legt – in aller Regel. Das wird ja nie­mand bestrei­ten. Aber in einem säku­la­ren Staat kann es auch ande­re For­men noch geben, näm­lich Mann/​Mann – Frau/​Frau die für sich Sor­ge über­neh­men; die­se For­men – so mei­ne Auf­fas­sung – tun der Ehe zwi­schen Mann und Frau in kei­ner Wei­se einen Abbruch , denn sie ermög­li­chen Men­schen ande­rer sexu­el­ler Ori­en­tie­rung einen geord­ne­ten Sexus und hilft bei der Kul­tu­vie­rung ihres Sex­trie­bes. Des­halb gleich die Ehe zwi­schen Mann und Frau – die ja die Regel dar­stellt – in Gefahr zu sehen ist unlo­gisch und wider­spricht dem Gemein­sinn einer Gesell­schaft. Da kein Men­schen – hete­ro, homo­se­xu­ell, les­bisch – selbst dar­über ent­schei­det in sei­nem So-Sein, stellt er sei­ne sexu­el­le Ori­en­tie­rung bei sich fest und hat als Auf­ga­be, sei­ne sexu­el­le Ori­en­tie­rung im prak­ti­schen Leben zu kul­tu­vie­ren. Das ist die Auf­ga­be eines jeden Menschen.

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