Piusbruderschaft: Der angehaltene Zug – oder: Wie bekommt man das Signal wieder auf Grün?


von Klaus Obenauer

Anzei­ge

Die Sache der Aus­söh­nung der Pius­bru­der­schaft (FSSPX) mit Rom ist ins Stocken gera­ten; und den lei­den­schaft­li­chen Dis­kurs dar­über hat inzwi­schen das Schick­sal der Ermü­dung ereilt. Den­noch: Die jüng­ste Wort­mel­dung von Bischof Fel­lay, von der auf die­sem Forum berich­tet wur­de, scheint mir unbe­dingt der Mühe wert, den Gesprächs­fa­den von sei­ten des theo­lo­gi­schen Beob­ach­ters noch ein­mal aufzunehmen.

Gera­de aus einem gewis­sen Abstand her­aus muß man sich erneut die Fra­ge stel­len: War­um eigent­lich die­ser Kon­flikt? War­um die­se läh­men­de Proli­xi­tät – wo wir doch eigent­lich kla­re Prin­zi­pi­en zur Hand haben müß­ten, wie er nach wel­chen Maß­stä­ben zu über­win­den, zu lösen wäre? Wenn der Anwen­dung sol­cher Prin­zi­pi­en etwas im Wege steht: dann hat dies wohl zu tun mit unein­ge­stan­de­nen Hand­lungs­ma­xi­men, wel­che die ei­gentlichen Maß­stä­be nicht zum Zuge kom­men las­sen. Auf der Sei­te der FSSPX sehe ich hier das Pro­blem von Eigen­tra­di­tio­nen, die mit der vom Grün­der vor­gegebenen ‚ratio agen­di‘ („Betriebs­phi­lo­so­phie“) zu tun haben; auf der Sei­te Roms und gera­de der gegen­wär­ti­gen Amts­in­ha­ber hat es wohl etwas zu tun mit dem rech­ten Verhält­nis von Dog­ma und Her­me­neu­tik. Wenn ich dies so for­mu­lie­re und damit mei­nerseits bei­de Sei­ten „in die Pflicht neh­me“, gera­te ich natür­lich sel­ber in die Schuß­li­nie: steht doch der Vor­wurf an mich im Raum, den ehr­li­chen Mak­ler zwi­schen Kon­tra­hen­ten spie­len zu wol­len, die ich als gleich­berechtigt anse­he. Letz­te­res ist aber nicht der Fall. Den­noch betrach­te ich es als mein gutes Recht, im Wis­sen um recht enge Gren­zen, von denen noch die Rede sein wird, und im Bewußt­sein mei­ner eige­nen feh­ler­an­fäl­li­gen Perspekti­vität eben auch an die rö­mischen Amts­trä­ger die Fra­ge zu rich­ten, ob sie wirk­lich in allem den Maßstä­ben gerecht wer­den, die her­an­zu­zie­hen sind in bezug auf die­sen Kon­flikt, der erheb­lich mit Grund­satz­fra­gen zu tun hat.

Zur Anerkennung des Novus Ordo

Was die lei­di­ge Fra­ge der Aner­ken­nung des ‚Novus Ordo Mis­sae‘ (NOM) an­geht: zwi­schen den Zei­len der jüng­sten Aus­füh­run­gen Bischof Fel­lays glau­be ich einen wich­ti­gen Hin­weis ent­decken zu kön­nen, wie sich die­se Streit­fra­ge bezie­hungs­wei­se der Kon­flikt um die­sen Ver­hand­lungs­punkt ent­schär­fen lie­ße: „Sie [scil. die ‚neue Mes­se‘] ist schlecht. Das habe ich Rom geant­wor­tet. Wir spre­chen nor­ma­ler­wei­se nicht über die Recht­mä­ßig­keit, wir sagen ein­fach, daß die [scil. ‚neue‘] Mes­se schlecht ist[,] und das genügt“, so wird Bischof Fel­lay auf die­sem Por­tal in deut­scher Über­set­zung zitiert. Ein­fach von „schlecht“ zu reden im Unter­schied zur Recht­mä­ßig­keit, dies insi­nu­iert einen sehr wich­ti­gen Unter­schied von mei­nes Erach­tens gro­ßer Trag­wei­te. Schlicht „schlecht“ ist nicht schon das­sel­be wie „intrin­sisch schlecht“. Letz­te­res mar­kiert die we­sent­li­che und nicht nur umstands­be­ding­te Ver­werf­lich­keit nach dem Maß­stab rech­ten, al­so sitt­lich rele­van­ten Han­delns: „sub rec­ta ratio­ne agi­bi­li­um“, wie man dies scho­lastisch nennt. Dane­ben gibt es das „schlecht“ im Sin­ne von „schlecht ge­macht“ oder „schlecht aus­ge­führt“, näm­lich nach den „Regeln der Kunst (Wis­senschaft, Hand­werk etc.)“; sol­ches ist schlecht „sub rec­ta ratio­ne factibi­lium“. Ein Dieb­stahl ist schlecht „sub rec­ta ratio­ne agi­bi­li­um“ (= wesent­lich sitt­lich ver­werflich), ein ärzt­li­cher Kunst­feh­ler dann jeden­falls, wenn der Arzt nach be­stem Wis­sen und Gewis­sen gehan­delt hat, nur „sub rec­ta ratio­ne fac­ti­bi­li­um“. – In bezug auf den NOM: Man mag beste Grün­de haben, die­sen NOM als schlecht „sub rec­ta ratio­ne fac­ti­bi­li­um“, also als „schlecht gemacht“ zu bezeich­nen (was na­tür­lich nicht ohne sitt­li­che Rele­vanz ist in bezug auf jene, die ihn zu ver­ant­worten ha­ben). Dies bedeu­tet jedoch noch lan­ge nicht, sich dar­auf ver­stei­fen zu müs­sen, er sei schlecht „sub rec­ta ratio­ne agi­bi­li­um“ dahin­ge­hend, daß die (selbst­re­dend rubri­ken­treue) Pra­xis des NOM sei­tens der zele­brie­ren­den Prie­ster und der teil­neh­menden Gläu­bi­gen sitt­lich ver­werf­lich sei. Natür­lich sind gera­de in die­sem Fall bei­de Ebe­nen nicht ohne Bezug zuein­an­der: Aber inso­fern der NOM als Aus­druck des Glau­bens der Kir­che an die eucha­ri­sti­sche Real­prä­senz Chri­sti und den Opfer­cha­rak­ter der hei­li­gen Mes­se ent­schie­den zu „schmalspu­rig“ aus­ge­fal­len ist, so ist dies ein Umstand, dem in sei­nen zu befürch­ten­den schlech­ten Aus­wir­kun­gen (wes­halb der NOM „schlecht gemacht“ ist) abgehol­fen wer­den kann [1]Gestal­tung, Kate­che­se etc.), wes­halb Zele­bra­ti­on und Teil­nahme dar­an z.B. kei­ne akti­ve oder pas­si­ve Glau­bens­ge­fähr­dung und somit in­trinsisch ver­werf­lich sein müs­sen. (Ich las­se mich mei­ner­seits … Con­ti­n­ue rea­ding

Und so wage ich jeden­falls die Fra­ge, ob im Sin­ne der Selbstvergewisse­rung in bezug auf die eige­ne ‚ratio agen­di‘ auch in geschicht­li­cher Hin­sicht der FSSPX nicht fol­gen­de Prä­zi­sie­rung ihrer eige­nen Posi­ti­on mög­lich wäre: Dem­nach war (und ist) der NOM der­ma­ßen defek­tiv („sub rec­ta ratio­ne fac­ti­bi­li­um“), daß es für „uns“ bzw. „unse­ren“ Grün­der – ange­sichts sei­ner und un­serer Sen­dung – in die­ser Situa­ti­on gebo­ten war, die Pra­xis des NOM zu ver­wei­gern und mit dem Fest­hal­ten am triden­ti­ni­schen Ritus ein deut­li­ches Zei­chen gegen die schwer kri­senhaften Zustän­de, die sich fak­tisch mit der Ein­füh­rung des NOM ver­ban­den, zu set­zen; ohne daß dies heißt, prin­zi­pi­ell oder gene­rell für jeden Ein­zel­fall kon­sti­tu­ier­ten Zele­bra­ti­on des NOM oder Teil­nah­me dar­an ein objek­tiv verwerfli­ches Tun („sub rec­ta ratio­ne agi­bi­li­um“).

In der Anwen­dung wohl kaum im Sin­ne des „Erfin­ders“, des­sen Per­son bei den Tra­di­tio­na­li­sten denn auch kaum weni­ger als ande­re miß­lie­big ist: Aber mir scheint, Karl Rah­ners berühm­te Unter­schei­dung zwi­schen Prin­zi­pi­en – die umschrei­ben, was aus Wesensgrün­den- und zusam­men­hän­gen her­aus zu tun oder unbe­dingt zu unter­las­sen ist – und Impe­ra­ti­ven – die sol­ches benen­nen, was si­tuationsbedingt ad hoc gebo­ten ist – könn­te hier wei­ter­hel­fen. Daß die Pra­xis des NOM zu unter­las­sen ist, wäre dem­nach kein Prin­zip, aber unter Umstän­den für bestimm­te Per­so­nen in bestimm­ten Kon­tex­ten ein Imperativ.

Dies zunächst im Sin­ne einer Selbst­ver­ge­wis­se­rung auf sei­ten der FSSPX, die es einem dort unter Umstän­den erleich­tern wür­de, die ver­lang­te Anerken­nung der Recht­mä­ßig­keit des NOM zu lei­sten. Aber auch als Basis einer Ver­ständigung über die Rol­le der FSSPX: Auf­grund ihrer spe­zi­fi­schen Sen­dung sieht sie es als für sich gebo­ten an, auf die Pra­xis des NOM zu ver­zich­ten, ohne des­halb auf die prin­zi­pi­el­le Ver­werf­lich­keit sei­ner Aus­übung außer­halb ihrer Rei­hen zu erken­nen. Daß sie es als drin­gend gebo­ten ansieht, den NOM gene­rell hin­ter sich zu las­sen, wäh­rend man dies außer­halb (zum Groß­teil jeden­falls) ent­schie­den anders sieht: die­se Span­nung im Leben der Kir­che wird man aus­hal­ten müs­sen, um frei­lich län­ger­fri­stig auf bei­den (!) Sei­ten bestehen­de Anstößigkei­ten für den jeweils ande­ren abzubauen.

Ich mei­ne, auf die­ser Grund­la­ge müß­te eine Ver­stän­di­gung mög­lich sein. Im Gegen­zug möch­te ich denn auch eines deut­lich machen: Man mag die nach dem Zwei­ten Vati­ka­num ein­ge­tre­te­ne Situa­ti­on als noch so ein­ma­lig und noch nie dage­we­sen emp­fin­den und anse­hen. In ekkle­sio­lo­gi­scher Instanz sind deut­li­che Grenz­zie­hun­gen zu benen­nen, was die Aner­ken­nung oder Bestrei­tung der sitt­li­chen Ver­tret­bar­keit von Pra­xen angeht, die der ober­ste kirch­li­che Gesetz­ge­ber anord­net („sub rec­ta ratio­ne agi­bi­li­um“); dies zumal in einer so erst­ran­gi­gen Ange­le­gen­heit wie der hei­li­gen Lit­ur­gie, allem vor­an des Ritus der Sakra­men­te und des Meß­op­fers. Pro­mi­nen­te­ste, wenn nicht die gro­ße Mehr­heit der Theo­lo­gen erken­nen auf die Unfehl­bar­keit des ober­sten kirch­li­chen Gesetz­ge­bers, der­ge­stalt, daß sei­ne Anord­nun­gen in sitt­li­cher Hin­sicht ein­wand­frei sein müs­sen. [2]Als reprä­sen­ta­ti­ves Bei­spiel: Lou­is Bil­lot, De eccle­sia Chri­sti XI § 3: tom. 2, Rom 1899, 151–153. Das lehr­amt­li­che Rück­grat für die­se The­se liegt mit dem 78. Ver­ur­tei­lungs­ar­ti­kel Pius‘ VI. gegen die Syn­ode von Pisto­ja vor (DS 2678). [3]Und dies gilt auch für alter­na­ti­vi­sche Ver­pflich­tun­gen, mit Blick näm­lich auf den Ein­wand, der triden­ti­ni­sche Ritus sei ja nicht prin­zi­pi­ell ver­bo­ten gewe­sen; der ober­ste kirch­li­che Gesetz­ge­ber … Con­ti­n­ue rea­ding

Wie gesagt: zumin­dest mit Blick auf so wich­ti­ge Mate­ri­en wie die Ord­nung der (zumal sakra­men­ta­len) Lit­ur­gie muß an die­ser Inde­fek­ti­bi­li­tät, dem Nicht-ver­sa­gen-Kön­nen des ober­sten Gesetz­ge­bers in der Kir­che, näm­lich in des­sen Garan­tie­funk­ti­on für die sitt­li­che Recht­heit des von ihm Befoh­le­nen, fest­ge­hal­ten wer­den. Mit der wesen­haf­ten Hei­lig­keit der Kir­che (qua „sanc­ti­tas in prin­ci­pi­is“) ist es unver­ein­bar, daß die höch­ste Gewalt in der Kir­che im inner­sten Hei­lig­tum der Got­tes­ver­eh­rung und Hei­li­gung der See­len einen Ritus ver­ordnet, der dem Herrn ein Greu­el und des­halb zu unter­las­sen ist. Mit Blick auf die histo­ri­schen Fak­ten um das Jahr 1970 her­um hät­te dies ja bedeu­tet, daß für den weit­aus größ­ten Teil der Gläu­bi­gen die (wenig­stens regel­mä­ßi­ge) Teil­nahme an einem sitt­lich inte­gren sakra­men­ta­len Got­tes­dienst unmög­lich gewor­den wäre: sen­ten­tia quam maxi­me absona.

Die Inde­fek­ti­bi­li­tät der Kir­che eben auch in ihren essen­ti­el­len Grund­vollzü­gen, die in bezug auf die Leh­re und mit der Leh­re ver­bun­de­ne Ga­ran­tien ver­schie­den­ster Art eben „Unfehl­bar­keit“ heißt, ist einer jener Prinzipal­pfeiler des katho­li­schen Kir­chen­ver­ständ­nis­ses, die man eben auch sei­tens der FSSPX nur um den Preis der Selbst­auf­ga­be ansä­gen kann; ansä­gen, indem man die Sicher­heit die­ses Prin­zips in bezug auf par­ti­el­le Gegen­stän­de, mit denen man kon­kre­te, nach­voll­zieh­ba­re Schwie­rig­kei­ten hat, wie eben die lit­ur­gi­sche Ge­setzgebung, ein­fach mal sus­pen­diert. Denn die Anfra­gen an die kon­zi­liä­re bis nach­kon­zi­liä­re Lehr­amts­aus­übung, das Behar­ren auf „der Tra­di­ti­on“: all dies hat doch nun mal sei­nen Hin­ter­grund in jenem ver­bindlichen Spre­chen des Lehr­amts der Ver­gan­gen­heit, das in letz­ter Instanz eben der Unfehl­bar­keit auf­ruht. Und als jene Garan­tie­funk­ti­on, die sich auf den Bei­stand des Got­tes­gei­stes stützt, um das Gelin­gen der Heils­ver­mitt­lung der Kir­che in Leh­re und Lei­tung für ihre Glie­der zu gewähr­lei­sten, muß die­se Unfehl­bar­keit dies­seits problemati­scher Maxi­ma­lis­men doch so weit genom­men wer­den, wie es die­se Heilsver­mittlung erfor­dert, um nicht in ihren Grund­fe­sten bedroht zu wer­den. Letz­te­res wäre aber der Fall bei einer lit­ur­gi­schen Gesetz­ge­bung, die nahe­zu den gan­zen Got­tesdienst wesent­lich, aus der Natur der Sache her­aus zu einem gott­wid­ri­gen Werk dege­ne­rie­ren lie­ße [4]etwas ande­res ist das womög­li­che sträf­li­che Vernach­lässigen bestimm­ter Umstän­de, die fak­tisch, aber eben nicht ‚de iure‘ sol­che Ver­falls­er­schei­nun­gen mit sich brin­gen. Von daher mei­ne ich, und zwar mit allem Wohl­wol­len bei noch so viel kri­ti­scher Distanz: In eige­nem Inter­es­se, dem der Selbst­kon­si­stenz ist man sei­tens der FSSPX bestens bera­ten, die eige­ne Kri­tik an der Lit­ur­gie­re­form und ent­spre­chend die eige­ne Hand­lungs­op­ti­on im oben ange­deu­te­ten Sin­ne zu prä­zi­sie­ren oder gege­be­nen­falls auch zu trans­for­mie­ren. Die besag­ten Aus­füh­run­gen von Bischof Fel­lay schei­nen mir einen deut­lich An­haltspunkt in die­se Rich­tung aufzuweisen.

Anerkennung des Konzils: Minimum oder Maximum?

Damit bin ich schon beim zwei­ten Punkt ange­kom­men, will hei­ßen der ersten der vom Papst (laut Bischof Fel­lay) gefor­der­ten Vor­aus­set­zun­gen: Aner­ken­nung der unver­äu­ßer­li­chen Zustän­dig­keit des Lehr­amts, über den Inhalt der Apo­sto­li­schen Tra­di­ti­on zu befin­den. An sich ist die­ser Punkt ja alles ande­re als strit­tig: dies­seits und jen­seits der Grenz­ver­läu­fe zwi­schen „Rom-Obser­van­ten“ und FSSPX ist man sich über die­se Zustän­dig­keit einig. Eher strit­tig oder unklar oder gar auf sei­ten der FSSPX pro­ble­ma­tisch ange­fragt ist die Trag­wei­te. Kon­kret mit Blick auf das nach-/kon­zi­liä­re Lehr­amt: Wie weit kön­nen Dysfunktio­nen die­ses Lehr- und Hir­ten­am­tes gehen, so daß gegen­über des­sen Ver­lau­tun­gen und Maß­nah­men kri­ti­sche Distan­zie­rung ange­bracht ist, die ihrer­seits frei­lich Fun­dament und Maß­stab am Lehr­amt der Ver­gan­gen­heit hat? Wie weit kön­nen die­se Dys­funk­tio­nen gehen ange­sichts von Got­tes Bei­stands­ver­hei­ßung, die bzw. wie sie in ihrer spe­zi­fi­schen Dich­te gera­de für das katho­li­sche Kirchenver­ständnis kon­sti­tu­tiv ist? Ich den­ke, die Gren­zen sind hier recht eng; und es gilt, sich über sie selbst­kri­tisch Rechen­schaft zu geben; und ich bezie­he mich persön­lich mit ein, der ich viel Wohl­wol­len und Ver­ständ­nis für die FSSPX gezeigt habe. Für eine aus­führ­li­che Erör­te­rung bleibt hier kein Platz. Aber ich möch­te doch auf eini­ge Stel­len im Den­zin­ger (-Schön­met­zer /​ Hüner­mann) ver­wei­sen, aus denen her­vor­geht, daß für die Annah­me von Ver­dun­ke­lun­gen der Wahr­heit durch das Lehr­amt a prio­ri nur ein ziem­lich begrenz­ter Spiel­raum bleibt, so daß die Behaup­tung apo­ka­lyp­tisch-kata­stro­pha­ler Defi­zi­te je nach­dem gar von der Häre­sie nicht mehr zu unter­schei­den ist [5]„vom Glau­ben abge­fal­le­nes Rom“ etc.; aus denen eben­so her­vor­geht, wie wenig es angeht, sich in einer Parallel­existenz ein­zu­rich­ten, wel­che die dis­zi­pli­na­ri­schen Maß­nah­men des Hir­ten­am­tes miß­ach­tet. Sicher­lich: die­se Stel­len haben kir­chen­ge­schicht­lich einen Kon­text (Jan­se­nis­mus, Quie­tis­mus und Auf­klä­rung), der mit der nach­kon­zi­liä­ren Situa­tion nur bedingt zu ver­glei­chen ist, so daß sich ein vor­schnel­les „da haben wir es ja“ ver­bie­tet. Den­noch tut man gut dar­an, fol­gen­de Lehr­ver­ur­tei­lun­gen zu beher­zigen und sich selbst­kritisch damit aus­ein­an­der­zu­set­zen: DS 2491 /​ 2492 /​ 2496 /​ 2601.

Die­se Aus­füh­run­gen wer­den auf sei­ten der FSSPX frei­lich als Zumu­tung emp­fun­den. Aber eine kon­se­­quent-prin­zi­pi­en­treue Rechen­schaft über die legiti­men Rahmenbedin­gungen des Strei­tes, die zur Auf­lö­sung des­sel­ben unabding­bar ist, kann die Kon­fron­ta­ti­on mit sol­chen Grenz­zie­hun­gen nicht umgehen.

Im Gegen­zug: Das Rich­ter­amt des Lehr­am­tes über die Inhal­te der Tradi­tion (wie über die rech­te Schriftausle­gung) bedeu­tet jedoch offen­kun­dig nicht, es kön­ne nie­mals notwen­dig wer­den, daß die Ver­tre­ter die­ses Lehr­amts mit dem Anspruch von Hei­li­ger Schrift und Tra­di­ti­on und in eins damit des Lehr­amts der Ver­gan­gen­heit kon­frontiert wer­den müs­sen. In dem Maße, als das lehr­amt­li­che Spre­chen nach sei­ner (materia­len und for­ma­len) Ver­bind­lich­keit vor­läu­fig (mit­hin nicht infal­libel) ist, ist sol­ches prin­zi­pi­ell mög­lich, kann die Mög­lich­keit eben von „Dysfunktio­nen“ nicht abge­wie­sen wer­den. Wenn Joseph Ratz­in­ger in sei­nem berühm­ten Kom­men­tar zu „Dei Ver­bum“, frei­lich unter öku­me­ni­schem Vor­zei­chen, die Benen­nung einer kri­ti­schen Funk­tion der Heili­gen Schrift gegen­über kon­kre­ten Tra­di­ti­ons­vor­gän­gen [6]unter offen­sichtlich maß­geb­lich lehr­amt­li­cher Verant­wortung als ver­blie­be­nes Desi­de­rat benennt [7]LThK2 13, 524–526, so wird man (bei urka­tho­li­scher Sicht der Zusam­menhänge) um so weni­ger die Mög­lich­keit abwei­sen, die sog. „näch­ste Glau­bens­regel“ („regu­la fidei pro­xi­ma“ = die lehr­amt­li­che Aus­le­gung von Schrift und Tradi­tion), wie sie in der Vergan­genheit ver­bind­lich for­mu­liert wur­de, kri­tisch an die gegen­wär­ti­ge Lehramts­ausübung her­an­zu­tra­gen. Wie weit sol­che Disso­nanzen auf der zeitli­chen Ach­se der Lehr­amts­aus­übung [8]im Rah­men frei­lich nicht-end­­gül­ti­gen Spre­chens, also ohne gött­li­che Wahr­heits­ga­ran­tie gehen kön­nen, das ist eine schwie­rigere Fra­ge; und zu kon­kre­ten histo­ri­schen Vorkomm­nissen, die mit der Mög­lichkeit des irren­den Lehr­am­tes (von nicht gerin­gem Gewicht) kon­frontieren, wei­ter un­ten. Ich den­ke nach wie vor, daß es sinn­voll ist, fol­gen­des fest­zu­hal­ten: Eben­so­we­nig wie es mög­lich ist, daß ein Papst hart­näckig auf ei­nem Glaubens­irrtum beharrt, ohne das Papst­amt zu ver­lie­ren [9]ganz gleich, ob der „papa fac­tus hae­re­ti­cus“ mög­lich ist, ist es mög­lich, daß auf ei­nem Ökume­nischen Kon­zil die mora­li­sche Gesamt­heit des Lehr­kör­pers mit dem Papst an der Spit­ze [10]bei der Aus­übung des Lehr­amts dies­seits end­gül­tig ver­pflichtender Lehr­vor­la­gen in, und sei es nur mate­ri­el­len, Wider­spruch zum Glau­ben tritt. Man mag jetzt dar­über strei­ten, ob sich dies nur auf den „göttli­chen Glau­ben“ bezieht [11]also in be­zug auf das, was per se als Inhalt der Offenba­rung Got­tes fest­steht oder auch auf den „kirch­li­chen Glau­ben“ [12]der beinhal­tet, was auf­grund des Glau­bens an Got­tes Bei­stand für die leh­ren­de Kir­che mit letz­ter Gewiß­heit fest­steht: wie z.B. bei einer Heilig­sprechung oder eben auch Lehr­ver­urteilun­gen.

Damit bin ich bei einem wei­te­ren wich­ti­gen Punkt: Was heißt „die An­er­ken­nung des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils als Teil die­ser Tra­di­ti­on“ (laut Re­fe­­rat in katho​li​sches​.info)? Unser­eins hat frei­lich kei­nen Ein­blick in die „Ver­hand­lungsmasse“. Aber was ich aus die­ser For­mu­lie­rung und auch den Re­fe­ra­ten und Dar­le­gun­gen Pater Schmid­ber­gers [13]im Inter­view bzw. Edi­to­ri­al der Ok­to­­ber- und Novem­ber­aus­ga­be des Mit­tei­lungs­blat­tes der FSSPX Deutsch­land her­aushöre oder zwi­schen den Zei­len lesen zu kön­nen glau­be, läßt mich doch fol­gende Fra­ge for­mu­lie­ren: Was ist wirk­lich ver­langt? Eine voll­um­fäng­li­che posi­ti­ve Aner­ken­nung des Zwei­ten Vati­ka­nums? Oder nur eine sol­che, die zu­gibt, daß monier­te Dis­so­nan­zen mit den Aus­füh­run­gen des Vor­gän­ger­lehr­amts eben nicht so weit gehen, daß damit dem Glau­ben (ein­deu­tig) wider­spro­chen wäre (wie oben kurz erläu­tert)? Dies wäre mit ande­ren Wor­ten also nur ein „Unbe­denk­lich­keits­at­te­stat“, das voll­um­fäng­lich nur in nega­ti­ver Instanz sei­tens der FSSPX „aus­zu­stel­len“ wäre. Ich kann die Fra­ge frei­lich nicht ent­schei­den. Aber ich mei­ne, die Kon­flikt- bzw. Ver­hand­lungs­ma­te­rie gehör­te dar­auf­hin son­diert. Und aus mei­nen obi­gen Aus­füh­run­gen geht frei­lich her­vor, daß eine sol­che Aner­ken­nung der Tra­di­ti­ons­kon­for­mi­tät des Kon­zils, die voll­um­fäng­lich nur in nega­ti­ver Instanz zu lei­sten ist („kein Wide­spruch zu dem, was ‚de fide‘ fest­steht“), (als Mini­mum) eigent­lich eine Selbst­ver­ständ­lich­keit ist, deren Verwei­gerung a prio­ri aus­ge­schlos­sen ist. Das Gegen­teil zu behaup­ten hie­ße ja, die Kir­che sei als Hüte­rin des Glau­bens­gu­tes von sich sel­ber abgefallen.

Da also – nach mei­nem eige­nen feh­ler­an­fäl­li­gen Ermes­sen – das oben zu umschrei­ben gesuch­te Min­dest­maß sowohl an Aner­ken­nung des NOM [14]als nicht intrin­sisch ver­werf­lich und somit erlaubt [„liceitas“] als auch an Zu­stimmung zum Kon­zil (in voll­um­fas­send nur nega­ti­ver Instanz) unab­ding­bar ist, und nur das unab­ding­bar, unab­ding­bar von den ekkle­sio­lo­gi­schen Prin­zi­pi­en her, mit wel­chen man näm­lich sein ent­schie­de­nes Katho­lisch-Sein-Wol­len ver­ra­ten wür­de: des­halb redu­ziert sich alles auf die ent­schei­den­de Fra­ge, ob man von rö­mischer Sei­te sich auf die­ses indis­pensable mini­ma­le Anfor­de­rungs­pro­fil be­schränkt oder eben mehr ver­langt. Von Rele­vanz ist dies vor allem in bezug auf die Kon­zils­ma­te­rie. Von mei­nem Stand­punkt [15]mit begrenz­tem Ein­blick in Ver­lauf und Stand der Ver­hand­lun­gen her gese­hen, wäre die Abklä­rung des An­for­de­rungsprofils im ange­deu­te­ten Sin­ne einer Son­die­rung wert. Dar­an scheint mir viel zu hängen.

Desiderate seitens der römischen Amtsträger

In Span­nung zu die­ser Mut­ma­ßung, es kön­ne in umfas­sen­der Instanz nur besag­te nega­ti­ve Aner­ken­nung ver­langt sein, steht natür­lich das blo­ße Zuge­ständ­nis der Kri­tik nur an „ein­zel­nen For­mu­lie­run­gen“ etc., wie es als Erbe der Erst­fas­sung der „Dok­tri­nel­len Prä­am­bel“ zumin­dest immer noch im Umlauf ist.

Was nun sol­che „Kri­tik an ein­zel­nen For­mu­lie­run­gen“ etc. angeht, so, glau­be ich, ist eine metho­di­sche Unter­schei­dung von eini­gem Gewicht ange­bracht: die Sache mit „Dignita­tis hum­a­nae“, wor­in zwei­fels­oh­ne mit einer Jahr­hunderte wäh­ren­den Lehr­vor­la­ge in die­sen Mate­ri­en gebro­chen wur­de [16]was eben nicht schon besagt, mit der Tra­di­ti­on sei gebro­chen wor­den – und der Rest­be­stand der kon­zi­liä­ren Ver­laut­ba­run­gen. Sehen wir bei die­sem Rest von „Gau­di­um et spes“ ein­mal ab, das mir denn auch am wenig­sten urgiert zu wer­den scheint [17]schon wegen sei­ner offen­kun­di­gen Zeit­be­dingt­heit und Zeitgebun­den­heit: mei­ner­seits glau­be ich, die Behaup­tung verant­worten zu kön­nen, daß man die­sem Rest­be­stand – betreffs der Kon­zin­ni­tät mit „der Tradi­tion“ – eine umfas­send posi­ti­ve Zustim­mung geben kann, zumin­dest wenn man die Möglich­keit der Kri­tik „an ein­zel­nen For­mu­lie­run­gen“ etc. nicht zu eng aus­legt. Eine einigerma­ßen zufrie­den­stel­len­de Illu­stra­ti­on kann hier wirk­lich nicht gelei­stet wer­den, auch wenn ich mich auf die wich­tig­sten Schwer­punk­te beschrän­ken wollte.

Auf eines sei näher ein­ge­gan­gen: In dem Maße jeden­falls, als eine posi­tive Aner­ken­nung gefor­dert wird, ist es streng­ste Pflicht aller, die in Rom maß­geb­lich Ver­ant­wor­tung tra­gen, kei­ne Ärger­nis­se zu geben: indem man Er­klärun­gen zur Trag­wei­te ein­zel­ner kon­zi­liä­rer Ver­laut­ba­run­gen abgibt, die den Ein­druck erwecken, mit der Aner­ken­nung ent­spre­chen­der Doku­men­te verbän­den sich unver­tret­ba­re Rela­ti­vie­run­gen unauf­gebba­rer Inhal­te des Glaubensgu­tes, wie sie vom Lehr­amt der Ver­gan­gen­heit mit (letz­ter) Ent­schie­den­heit dar­gelegt wur­den. Mir geht es nicht dar­um, mich auf jeman­den ein­zu­schie­ßen; aber die wie­der­hol­ten Aus­füh­run­gen von Kar­di­nal Kurt Koch zu „Nost­ra Aet­a­te“ (= NA) pro­vo­zie­ren eine sehr kri­ti­sche Anfra­ge; zumal die Sache mit „Nost­ra Aet­a­te“ mit das muster­gül­tig­ste Bei­spiel für die unnö­ti­ge Ver­län­ge­rung eines Kon­fliktes ist, der mit Rück­griff auf die ein­schlä­gi­gen Prin­zi­pi­en ohne wei­te­res zu lösen wäre. Und beschrän­ken wir uns hier auf die Sache „mit den Juden“. Daß wir an­gesichts der Sho­ah und der pro­blem­be­haf­te­ten Vor­ge­schich­te im christ­lich-jüdi­­schen Ver­hält­nis nach mehr Ver­ständ­nis für­ein­an­der, Gespräch mit­ein­an­der etc. suchen, um (über­flüs­si­ge) Kon­flik­te und (unnö­ti­ge mensch­li­che) Ent­frem­dung abzu­bau­en; daß wir uns in die­sem Kon­text auf eher verges­sene Wahr­hei­ten, die im NT jedoch klar bezeugt sind, besin­nen, wonach näm­lich die Beru­fung des Vol­kes des ersten Bun­des­schlus­ses durch die Verweige­rung sei­nem Chri­stus gegen­über nicht ein­fach nich­tig, mit­hin die­ses Volk sel­ber nicht ein­fach zu ei­nem heils­ge­schicht­li­chen Nichts gewor­den ist: all dies ist kein Pro­blem bezie­hungsweise dürf­te kei­nes sein. Wo das Fest­hal­ten an über­hol­ten Theo­logoumena, gar zur Kul­ti­vie­rung von Res­sen­ti­ments, dar­an hin­dert, sol­che Postu­la­tio­nen und Klar­stel­lun­gen als legi­tim anzu­er­ken­nen, dort ist man denn auch schlicht­weg ins Unrecht gesetzt, wenn man (des­halb) mit NA Pro­ble­me hat. – Im Gegen­zug: Wenn man [18]gesagt mit Blick auf Kar­di­nal Kochs Vor­trag vom 29. Okto­ber d. J. jüdi­sche Exi­stenz zumin­dest deut­lich an den Sta­tus sozu­sagen ei­ner zwei­ten ordent­li­chen Wei­se des ei­nen Heils­wegs „Chri­stus“ heran­rückt, die dann ohne aus­drück­li­ches Bekennt­nis zu Chri­stus aus­kommt, lei­stet man der Trans­pa­ren­tie­rung von NA hin auf die Tra­dition einen Bären­dienst. Das­sel­be gilt, wenn ich aus Syn­ago­ge und Kir­che Chri­sti das eine Volk Got­tes („sim­pli­ci­ter dic­tum“) schmie­den will [19]gesagt mit Blick auf Kar­di­nal Kochs Ange­li­cum-Rede vom 16. Mai d. J.. So etwas dis­har­mo­niert eben­so mit dem Dog­ma, wie es die dok­tri­na­len Lini­en­füh­run­gen des Zwei­ten Vati­ka­nums, wie sie zumal in „Lumen gen­ti­um“ (= LG) greif­bar wer­den, ekla­tant ver­zeich­net. Das Dog­ma, wie es auf dem Kon­zil von Flo­renz [20]und sei es für uns heu­te noch so anstö­ßig for­mu­liert wur­de, sagt klar, daß der Alte Bund in Chri­stus erfüllt ist, mit­hin das Zere­mo­ni­al­ge­setzt zu hal­ten sich (objek­tiv) für alle ver­bie­tet [21]wes­halb die Kir­che ihren Glie­dern des­sen Ein­hal­tung ei­gens unter­sagt, wie umge­kehrt die Prä­senz Chri­sti in sei­ner Kir­che aus­nahmslos für alle, eben auch für die Juden, als Heils­mit­tel ver­bindlich ist: DS 1347sq. /​ 1351. [22]Hin­ter dem Flo­ren­ti­num als „näch­ster Glau­bensregel“ steht frei­lich das kla­re Zeug­nis des NT. Und gemäß der Lehrdarle­gung des Zwei­ten Vati­ka­nums [23]bes. LG 13Ende – 16 ist der Be­zugsrahmen die Katho­li­zi­tät der Kir­che Chri­sti, die sich auf ver­schiedene Wei­se auch dort noch zur Gel­tung brin­gen kann, wo man ohne eige­ne Schuld ihr (ein­fachhin oder gänz­lich) nicht ein­ge­glie­dert ist. Und eine die­ser Wei­sen ist die Hin­ord­nung auf das Volk Got­tes, die Kir­che, die auf beson­de­re Wei­se dem Volk der ersten Er­wählung zu ei­gen ist. [24]Aller­dings hat das Kon­zil – eben ein Fall für „Kri­tik an ein­zel­nen For­mulierungen“ etc. – hier mei­nes Erach­tens nicht der Ambi­va­lenz jüdi­scher Exi­stenz nach Chri­stus Rech­nung … Con­ti­n­ue rea­ding – Um es also auf den Punkt zu brin­gen: Das Kon­zil von Flo­renz und das Zwei­te Vati­kanum mögen höchst ver­schiedene Akzen­te gesetzt haben, wel­che Diver­genz in der Akzentset­zung nicht unpro­ble­ma­tisch sein mag. Den­noch ist mit Blick auf das Themen­feld „Kir­che und Juden“ der Streit um das Kon­zil von Rechts wegen gegen­standslos. Es ist ein Ärger­nis, daß er künst­lich am Leben gehal­ten wird: und ge­rade hier sind es römi­sche Amtsträ­ger, die, sehr drin­gend, in die Pflicht zu neh­men sind. Es ist ein sehr schwe­res Ärger­nis, wenn zumin­dest der Ein­druck er­weckt wird, als sei mit dem Ver­weis auf NA und sei­ne Nachge­schich­te (unter Johan­nes Paul II etc.) eine (zumin­dest fak­ti­sche) Relati­vierung oder Un­kenntlichmachung der Ansprü­che des Flo­ren­ti­nums gewollt; gewollt um der „guten Bezie­hun­gen“ zu maßgeb­lichen Reprä­sen­ta­tio­nen des Juden­tums wil­len, auch wenn damit die Versöh­nung der FSSPX mit Rom unnö­tig bela­stet, wenn nicht geop­fert wird. Nie hät­te ich in mei­nem lang­jährigen Ver­folgen des Kon­flikts der FSSPX mit Rom, sozu­sagen schon von Kin­des­bei­nen an, geglaubt, daß ge­wisse Anforde­rungsprofile auf dem diploma­tischen Par­kett, näm­lich für die ka­­tho­lisch-jüdi­­sche Verständi­gung, sol­che Hin­dernisse für sei­ne Besei­ti­gung schaf­fen wür­den; Anforderungs­profile, wie sie, weiß Gott, nun mal nicht nur von katho­li­scher Sei­te for­mu­liert wer­den, denen man sich jedoch römi­scher­seits wil­ligst subordi­niert. Ja, hier kann ich mei­ne Empö­rung nicht ver­heh­len: das ist schlimm.

Noch ein­mal etwas ande­res sind die all­ge­mei­nen religionsphänomenologi­schen und ‑phi­lo­so­phi­schen bzw. ‑theo­lo­gi­schen Aus­füh­run­gen von NA. Wie ich in mei­nem ersten Bei­trag auf die­sem Forum vor nicht ganz einem Jahr (viel­leicht mit etwas zu viel Pathos) schon sag­te: Rein sach­lich dürf­ten die Aus­füh­rungen nicht zu bean­stan­den bezie­hungs­wei­se sal­vier­bar sein; im Gesamt­duktus offen­bart sich hier aller­dings mit eine der gefähr­lich­sten Ten­den­zen des Kon­zils in der „Wür­di­gung der ande­ren“. Mir scheint, es wäre wirk­lich einer Untersu­chung wert, ob sol­che oder ähn­li­che Aus­füh­run­gen (wie im Ökumenismus­dekret, in „Gau­di­um et spes“ aber auch hie und da in LG) nicht als Refle­xe (!!) eines von einem gewis­sen „Monis­mus“ geschwän­ger­ten Zeitgei­stes zu ent­schlüsseln sind, ohne daß sol­cher „Monis­mus“ – Gott bewah­re! – vom Kon­zil als theo­re­ti­scher (man den­ke an Whit­ehead, Teil­hard de Char­din) bezie­hungsweise auf der dok­tri­na­len Ebe­ne über­nom­men wor­den wäre, ein Monis­mus, der auf ein „All-ein-ver­ständ­nis“ drängt, um des­halb pro­phe­ti­sche Kon­frontation (allem vor­an die Mis­si­on) durch den Dia­log zu erset­zen. Und viel­leicht müs­sen im nach­hin­ein die genia­len Intui­tio­nen des Kon­zils von der Ka­tholizität der Kir­che, wie sie sich gera­de in LG mani­fe­stie­ren, ver­tei­digt wer­den gegen den moloch­haf­ten Sog sol­cher Monismen.

Da sie im Kon­flikt der FSSPX mit Rom und ent­spre­chend im Streit um NA eine gro­ße Rol­le spie­len, wäre hier viel­leicht doch noch ein Wort zu den Assi­si-Tref­fen des seli­gen Johan­nes Paul II. zu sagen: Gewis­se tra­gi­sche Folge­rungen, die man dar­an geknüpft hat, sind sicher nicht zu hal­ten [25]„ganz vom Glau­ben ab­gefallenes Rom“ etc.. Aber, ganz, ganz ehr­li­chen Her­zens muß ich geste­hen, daß es mir ein Rät­sel ist, wie man es in Rom schafft, für das giganti­sche Pro­blem, das die­se Ver­an­stal­tun­gen bis zur Stun­de [26]zu wel­cher sie immer noch vie­ler­orts regel­mä­ßig nach­ge­ahmt wer­den mit sich füh­ren, kaum einen Sinn auf­zu­brin­gen, jeden­falls inso­weit das nach außen greif­bar wird. Wer sein Altes Testa­ment gele­sen hat, der weiß, daß es eine Un-Mög­lich­keit ist, den Dienst des Baal und den des einen wah­ren Got­tes in eine ein­zi­ge Ver­an­stal­tung inte­grie­ren zu wol­len (es sei denn so, wie der Pro­phet Eli­as das getan hat). Und das NT ist nicht min­der deut­lich: cf. 1 Joh 5,20sq. Zumal in einem Auf­satz, in dem ich mit Bestimmt­heit Anfra­gen auch an die FSSPX for­mu­lie­re, will ich mich da ganz bestimmt nie­man­dem anbie­dern oder Zun­der lie­fern; aber: Mir gibt schon zu den­ken, daß damals, als die­se unse­li­gen Tref­fen abge­hal­ten wur­den, „Geist und Kraft des Eli­as“ nur in zwei Bischö­fen sich mar­kant Gehör ver­schafft hat­ten: Erz­bi­schof Lefeb­v­re und Bischof Castro May­er. Man mag sich Rei­me dar­auf machen, wie man will, aber das gehört nun mal zur gan­zen Wahr­heit. – Mit Blick auf den seli­gen Johan­nes Paul: Wie man sieht, respek­tie­re ich des­sen Selig­spre­chung und die Ver­eh­rung, die Unzäh­li­ge ihm ent­ge­gen­brin­gen, die ich nicht ver­let­zen möch­te [27]auch wenn sich dies zu einem gut Teil viel­leicht nicht ver­mei­den läßt. Wie soll jedoch ein „Tra­di­tio­na­list“ damit umge­hen? Ich den­ke, man kann ver­ant­wor­ten zu sagen, daß Papst Johan­nes Paul bei per­sön­lich besten Absich­ten in das Zwie­licht eines Zeit­gei­stes gera­ten ist, das ihn über ei­nen gewis­sen Opti­mis­mus die abschüs­si­ge Sei­te die­ser gut gemein­ten Veran­staltungen über­se­hen ließ. Kann es eine Art von „Mysti­zismus“ gewe­sen sein, der sich mit Grenz­zie­hun­gen schwer tut? Ich hiel­te es für ver­tret­bar, es bei die­ser Selig­spre­chung zu belas­sen, um auf die Kanonisie­rung zu ver­zich­ten. Als Vor­bild kön­nen Fäl­le von als Seli­ge ver­ehr­ter Per­so­nen mit mehr oder min­der ähn­li­chen „Abgrün­den“ (in Pra­xis oder Leh­re) die­nen: Karl der Gro­ße, Joa­chim von Fio­re, Rai­mun­dus Lul­lus. – Anson­sten gehört das Ärger­nis der Assi­si-Tre­f­­fen, wie es in fort­wäh­ren­der Nach­ah­mung lei­der immer noch im Leben der Kir­che prä­sent ist, end­lich aus der Welt geschafft!! Das muß sein, mit der­sel­ben Not­wendigkeit, mit der der Herr, unser Gott nicht vom ersten Gebot dispensie­ren kann. Ja, es wird jetzt lang­sam Zeit.

Es wäre also gut, wenn sich die römi­schen Amts­trä­ger mit allen ihnen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln für die besag­te Trans­pa­ren­tie­rung des Konzilstex­tes auf die Tra­di­ti­on hin ver­wen­den wür­den – jeden­falls in dem Maß, als von der FSSPX eine posi­ti­ve Aner­ken­nung des Kon­zils (im erläu­ter­ten Sin­ne) ver­langt wird: Es muß klar wer­den, wie die Inno­va­tio­nen in der Lehr­dar­le­gung sich ein­fügen in die blei­bend ver­bind­li­che Umschrei­bung des Rah­mens durch das Lehr­amt der Ver­gangenheit, zu dem nun ein­mal auch die Päp­ste der gro­ßen „piani­schen Ära“ gehö­ren; wie eben­so klar sein muß, daß es Mis­si­on der FSSPX nicht sein wird, die­se Inno­va­tio­nen zu beschwö­ren, son­dern (bis in die Dik­ti­on hin­ein) gegen den Sog der Kon­tur­lo­sig­keit das blei­ben­de Pro­fil die­ses Rah­mens deut­lich wer­den zu las­sen. [28]Übri­gens: Für höchst­ran­gi­ge Reprä­sen­tan­ten des römi­schen Lehr­amts ist es unziem­lich, sich auf­zu­füh­ren wie ein Sozi­al­ar­bei­ter im Blau­mann an der Gu­laschkanone, der jedem sei­nen … Con­ti­n­ue rea­ding

Der unverdaute Rest von „Dignitatis humanae“ – „Können Konzilien irren“?

Daß mit „Dignita­tis hum­a­nae“ (= DH) von der bis­he­ri­gen Linie lehr­amt­li­cher Äuße­rung zum rele­van­ten The­men­ge­biet abge­rückt wur­de, ist sogar von höchst­kirchlicher Instanz bestä­tigt wor­den. Daß im Leben der Kir­che, frei­lich un­beschadet ih­res Nicht-fehl­ge­hen-Kön­nens in dem, was sie als zum Glau­ben ge­hörig fest­hält, feh­ler­haf­te Lehr­bil­dun­gen von nicht unbe­trächt­li­chem Aus­maß auf­tre­ten kön­nen, ist ein Fak­tum, mit dem man sich eigent­lich auf bei­den Sei­ten, der Kri­ti­ker am nach-/kon­zi­liä­ren Lehr­amt eben­so wie der „Kon­zils-Obser­van­ten“, auseinanderzu­setzen hat. Mit dem Gros der scho­la­sti­schen Theo­lo­gen hal­te ich dafür, daß die berühm­te Bul­le „Unam sanc­tam“ (DS 870sqq.) ihrem Schluß­satz nach [29]näm­lich von der Heils­not­wen­dig­keit für jeder­mann, dem Papst unter­tan zu sein eine Ka­thedralentscheidung ist, mit­hin ein unfehl­ba­rer lehr­amtlicher Spruch. Den­noch stellt es bis heu­te eine gewis­se Anfech­tung dar, daß die­ser Spruch im Kon­text einer damals schon über­hol­ten Zwei-Schwer­ter-Theo­rie steht [30]wobei besag­ter Schluß­satz eben nicht mit Bestimmt­heit zu ver­ste­hen gibt, er wol­le im Sin­ne die­ser Theo­rie genom­men sein, was den Unfehlbarkeits­anspruch unan­ge­ta­stet läßt: ein Bei­spiel für einen lehr­amt­li­chen Anachronis­mus, der dies­seits letztver­bindlichen Spre­chens sehr wohl vor­kom­men kann; ein Ana­chro­nis­mus un­geachtet der Auto­ri­tä­ten, die er für sich vor­brin­gen konn­te. – Wenn man umge­kehrt den Vor­wurf, das Kon­zil müs­se zumal bei DH geirrt ha­ben, mit dem Hin­weis pariert, schon Mar­tin Luther habe gesagt, Kon­zi­li­en könn­ten irren, dann ver­ges­se man nicht fol­gen­des: Blickt man auf die, Luthers frü­he Leh­re verurtei­lende, Bul­le „Exsur­ge, Domi­ne“ (DS 1451sqq.), ent­deckt man als­bald, daß Lu­thers Lehr­auf­stel­lun­gen in Sachen Kon­zi­li­en zwar nicht nur, jedoch gera­de auch im Kon­text von des­sen Bezug­nah­me auf die Cau­sa des Jo­hannes Hus auf dem Kon­stan­zer Kon­zil getrof­fen wer­den sollen:

„Eini­ge Arti­kel des Johan­nes Hus, die auf dem Kon­zil zu Kon­stanz ver­dammt wor­den sind, sind höchst christ­lich, höchst wahr und evan­ge­lisch, wel­che nicht ein­mal die Uni­­versalkirche ver­ur­tei­len könn­te [/​ so daß sie nicht ein­mal die Uni­ver­sal­kir­che ver­ur­­teilen konn­te].“ (DS 1480)

Was sind aber die Arti­kel des Hus, die Kon­stanz ver­ur­teilt hat, wor­in Leo X. noch ein­mal eigens die­ses Kon­zil gegen Luther in Schutz nimmt? Unter ande­rem folgender:

„Die Leh­rer, die die The­se ver­tre­ten, daß jemand, der durch eine kirch­li­che Zen­sur [/​ Bes­se­rungs­strafe] zu bes­sern ist, dann, wenn er sich nicht bes­sern will, dem welt­li­chen Ge­richt aus­zuliefern ist, fol­gen dar­in mit Bestimmt­heit den Hohen­prie­stern, Schrift­ge­lehr­ten und Phari­säern, die Chri­stus, der ihnen nicht in allem gehor­chen woll­te, – in­dem sie sag­ten: „Uns ist es nicht erlaubt, irgend­je­man­den zu töten.“ – ihn eben dem welt­lichen Gericht aus­lie­fer­ten; und sol­che sind schlim­me­re Mör­der als Pila­tus.“ (DS 1214)

[Ein Blick auf die kon­zi­liä­ren Ver­handlungen samt Hus‘ Ver­hören zeigt, daß tat­säch­lich die Recht­mäßigkeit kir­ch­­lich-staat­li­cher Koopera­tion, kon­kret: der Über­stel­lung an die welt­li­che Gewalt zum Voll­zug der To­des­strafe, eben an ihr sel­ber im Blick war und in Schutz ge­nom­men wer­den soll­te: Ent­spre­chend wur­de im Ver­hör vom 8. Juni 1415 als 18. Arti­kel der Satz ver­han­delt: „Kein Häre­tiker ist über die kirch­li­che Bes­se­rungs­stra­fe hin­aus dem welt­li­chen Gericht zur Be­stra­fung mit dem leib­li­chen Tode zu über­las­sen.“ Und da im Dis­put mit Hus die Ver­le­sung jener Sät­ze aus „De eccle­sia“, die dann die Grund­la­ge für die oben zitier­te End­fas­sung bil­de­ten, bei den Kon­zils­vä­tern zum Ein­druck führ­ten, was Hus geschrie­ben habe, gehe in Wahr­heit noch über das hin­aus, was die Exzerp­to­ren sei­ner Lehr­sät­ze fest­hiel­ten, ent­hält die End­fas­sung eben besag­ten Wort­laut. Dem über­lie­fer­ten Her­gang zufol­ge ent­stand bei den Kon­zils­vä­tern der Ein­druck, es soll­ten prin­zi­pi­ell die­je­ni­gen, wel­che die Über­stel­lung von Häre­ti­kern ans welt­liche Gericht betrei­ben (oder auch nur befür­wor­ten), des­sen gezie­hen wer­den, wie die Ho­­henpriester und Schrift­gelehrten bei der Pas­si­on Jesu zu han­deln.  – Ich stüt­ze mich hier­zu auf die „Rela­tio des Petrus de Mla­de­no­­wic“ vom Ver­hör vom 8. Juni; do­kumentiert in: Do­cu­men­ta Mag. Joan­nis Hus (hgg. von F. Pa­lacky), Osna­brück 1966, (285–315; hic) 293sq. Sie­he auch die kur­ze Notiz bei: C.J. von He­fele: Concilienge­schich­te VII (§ 758), Frei­burg 1874, 161sq.]

Kon­stanz bestä­ti­gend, nimmt schließ­lich Mar­tin V. in der Bul­le „Inter cunc­tas“ die Leh­re vom Recht der kirch­li­chen Gewalt, den „welt­li­chen Arm“ anzu­ru­fen, in Schutz (DS 1272). – Daß sich nun sol­ches mit DH 2 und 6 (jeweils am Ende) gehö­rig „beißt“, ver­steht sich von selbst. Könn­te man von daher nicht denjeni­gen, wel­cher die Kri­ti­ker des Zwei­ten Vati­ka­nums (mit Blick gera­de auf DH) auf der Sei­te Luthers loziert, fra­gen, ob er sich als lei­den­schaft­li­cher Ver­fech­ter von DH nicht doch recht inkom­mod auf der Sei­te von Luther und Hus zugleich wiederfindet?

Aber las­sen wir das Spiel mit dem Feu­er; klar ist, was gemeint ist. Nimmt man noch DS 1483 (gegen Luther) hin­zu, so ist evi­dent, daß das Zwei­te Vati­kanum mit DH eine Leh­re vor­trug, die nach wesent­li­chen Impli­ka­tio­nen vom (auch kon­zi­liä­ren) Lehr­amt Jahr­hun­der­te zuvor (und nicht erst im 19. Jh.) zensu­riert wor­den war. Aller­dings bedürf­te es erst ein­mal einer Erör­te­rung der Trag­weite sol­cher Zen­su­ren (was zum Bei­spiel ihre Letzt­ver­bind­lich­keit an­geht). Und wenn­gleich es eini­ges für sich hat, daß die Ver­ur­tei­lun­gen in etwa auf „ir­rig“ („pro­po­si­tio erro­n­ea“) gehen soll­ten, obgleich dies nicht aus­drück­lich ge­sagt wur­de (wofür aber die Voten der Theo­lo­gen wie z.B. Bell­ar­min spre­chen): auch dann ist mei­nes Erach­tens immer noch nicht geklärt, was dies exakt besagt; auch dann ist kei­nes­wegs ein­deu­tig prä­ju­di­ziert, daß die ent­spre­chen­den (gegen­teiligen) Lehr­sätze an ihnen sel­ber irre­for­ma­bel sind. Die Erör­te­rung muß ich hier schul­dig blei­ben. Ent­spre­chend muß dann auch das Zwei­te Vati­ka­num kei­neswegs des­sen gezie­hen wer­den, einer Leh­re wider­spro­chen zu haben, die „de fide eccle­sia­sti­ca“ („vom kirch­li­chen Glau­ben her“) irre­for­ma­bel wäre (eben auf­grund des Glau­bens an den Bei­stand Got­tes auch bei sol­chen Lehrverurtei­lungen); somit bleibt auch prin­zi­pi­ell posi­ti­ver Spiel­raum für die Leh­re von DH.

Aber eben nur Spiel­raum: [31]Natür­lich ist die in den her­an­ge­zo­ge­nen Lehrver­urteilungen in Schutz genom­me­ne kirch­lich-staat­li­che Koope­ra­ti­on zur Ver­fol­gung von Dis­si­den­ten für uns heu­te schlicht kei­ne Opti­on mehr, gleich wie … Con­ti­n­ue rea­ding Es stellt sich eben die Fra­ge, wie DH ankom­men soll gegen die über Jahr­hun­der­te ver­bind­lich vorge­tragene Leh­re, und zwar vor dem Hin­ter­grund kir­chen­amt­lich gestütz­ter Pra­xis, wonach es gera­de kein natür­li­ches Recht gibt, (zumal öffent­lich) unbe­hel­ligt von der staat­li­chen Gewalt das Dis­si­den­ten­tum zu prak­ti­zie­ren. Ich sage: „es stellt sich die Fra­ge, wie“. Und beant­wor­tet ist die bis zur Stun­de nicht.

Es ist der eige­nen Wor­te genug. Des­halb sei zum Schluß noch ein­mal dem Psal­mi­sten das Wort überlassen:

Ecce, quam bonum et quam iucund­um: habi­t­are fra­tres in unum!

Sicut unguen­tum in capi­te, quod des­cen­dit in barbam, barbam Aaron,

quod des­cen­dit in ora vesti­men­ti eius.

Sicut ros Her­mon, qui des­cen­dit in mon­tes Sion:

Quo­niam illic man­da­vit Domi­nus bene­dic­tion­em et vitam usque in saeculum.

Sie­he, wie gut und wie köst­lich: daß Brü­der woh­nen in eins!

So wie das Salb­öl auf dem Haupt, das her­ab­steigt auf den Bart, den Bart Aarons,

das her­ab­steigt auf den Saum sei­nes Gewandes.

So wie der Tau des Her­mon, der her­ab­steigt auf die Hügel des Sion:

Denn dort hat der Herr Segen über­las­sen und Leben bis in Ewig­keit. (Psalm 132/​133)

Dr. theol. Klaus Oben­au­er ist Pri­vat­do­zent an der Katho­lisch-theo­lo­gi­schen Fakul­tät der Uni­ver­si­tät Bonn.

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1 Gestal­tung, Kate­che­se etc.), wes­halb Zele­bra­ti­on und Teil­nahme dar­an z.B. kei­ne akti­ve oder pas­si­ve Glau­bens­ge­fähr­dung und somit in­trinsisch ver­werf­lich sein müs­sen. (Ich las­se mich mei­ner­seits hier auf die undif­ferenziert vor­ge­tra­ge­ne The­se der „Schlech­tig­keit“ ein, ohne sie durchdiskutie­ren zu wol­len. Es geht hier nicht dar­um, wel­cher Stand­punkt der rich­ti­ge, son­dern wel­cher in den Gren­zen des legi­tim Ver­tret­ba­ren mög­lich ist.
2 Als reprä­sen­ta­ti­ves Bei­spiel: Lou­is Bil­lot, De eccle­sia Chri­sti XI § 3: tom. 2, Rom 1899, 151–153.
3 Und dies gilt auch für alter­na­ti­vi­sche Ver­pflich­tun­gen, mit Blick näm­lich auf den Ein­wand, der triden­ti­ni­sche Ritus sei ja nicht prin­zi­pi­ell ver­bo­ten gewe­sen; der ober­ste kirch­li­che Gesetz­ge­ber muß sich dann für die Inte­gri­tät bei­der Riten ver­bür­gen, zumal kein Zwei­fel dar­an besteht, daß im Zuge der Lit­ur­gie­re­form der NOM etc. min­de­stens der ungleich mehr favo­ri­sier­te Ritus war.
4 etwas ande­res ist das womög­li­che sträf­li­che Vernach­lässigen bestimm­ter Umstän­de, die fak­tisch, aber eben nicht ‚de iure‘ sol­che Ver­falls­er­schei­nun­gen mit sich bringen
5 „vom Glau­ben abge­fal­le­nes Rom“ etc.
6 unter offen­sichtlich maß­geb­lich lehr­amt­li­cher Verantwortung
7 LThK2 13, 524–526
8 im Rah­men frei­lich nicht-end­­gül­ti­gen Spre­chens, also ohne gött­li­che Wahrheitsgarantie
9 ganz gleich, ob der „papa fac­tus hae­re­ti­cus“ mög­lich ist
10 bei der Aus­übung des Lehr­amts dies­seits end­gül­tig ver­pflichtender Lehrvorlagen
11 also in be­zug auf das, was per se als Inhalt der Offenba­rung Got­tes feststeht
12 der beinhal­tet, was auf­grund des Glau­bens an Got­tes Bei­stand für die leh­ren­de Kir­che mit letz­ter Gewiß­heit fest­steht: wie z.B. bei einer Heilig­sprechung oder eben auch Lehrverurteilungen
13 im Inter­view bzw. Edi­to­ri­al der Ok­to­­ber- und Novem­ber­aus­ga­be des Mit­tei­lungs­blat­tes der FSSPX Deutschland
14 als nicht intrin­sisch ver­werf­lich und somit erlaubt [„liceitas“]
15 mit begrenz­tem Ein­blick in Ver­lauf und Stand der Verhandlungen
16 was eben nicht schon besagt, mit der Tra­di­ti­on sei gebro­chen worden
17 schon wegen sei­ner offen­kun­di­gen Zeit­be­dingt­heit und Zeitgebundenheit
18 gesagt mit Blick auf Kar­di­nal Kochs Vor­trag vom 29. Okto­ber d. J.
19 gesagt mit Blick auf Kar­di­nal Kochs Ange­li­cum-Rede vom 16. Mai d. J.
20 und sei es für uns heu­te noch so anstößig
21 wes­halb die Kir­che ihren Glie­dern des­sen Ein­hal­tung ei­gens unter­sagt
22 Hin­ter dem Flo­ren­ti­num als „näch­ster Glau­bensregel“ steht frei­lich das kla­re Zeug­nis des NT.
23 bes. LG 13Ende – 16
24 Aller­dings hat das Kon­zil – eben ein Fall für „Kri­tik an ein­zel­nen For­mulierungen“ etc. – hier mei­nes Erach­tens nicht der Ambi­va­lenz jüdi­scher Exi­stenz nach Chri­stus Rech­nung ge­tragen: Denn die­se Exi­stenz bleibt auf Chri­stus und sei­ne Kir­che hin­ge­ord­net, inso­fern die­ses Volk mit sei­nem Ge­setz dar­in sei­ne, immer noch unab­ge­gol­te­ne, Teleo­lo­gie hat, um zugleich von Chri­stus und sei­ner Kir­che weg­zu­ver­ord­nen, inso­fern Chri­stus da­mit als nicht bzw. noch nicht gekom­men „bezeich­net“ wird. An die­sem Über­springen der ei­gentümlichen Tra­gik jüdi­scher Exi­stenz zeigt sich ein­mal mehr der harmo­ni­sti­sche Duk­tus des Kon­zils, viel­leicht sein pro­blematischstes Handicap.
25 „ganz vom Glau­ben ab­gefallenes Rom“ etc.
26 zu wel­cher sie immer noch vie­ler­orts regel­mä­ßig nach­ge­ahmt werden
27 auch wenn sich dies zu einem gut Teil viel­leicht nicht ver­mei­den läßt
28 Übri­gens: Für höchst­ran­gi­ge Reprä­sen­tan­ten des römi­schen Lehr­amts ist es unziem­lich, sich auf­zu­füh­ren wie ein Sozi­al­ar­bei­ter im Blau­mann an der Gu­laschkanone, der jedem sei­nen „Schlacks“ Ein­topf ver­abreicht und gegen­über den emp­find­lich-mau­len­den Kost­gän­gern cho­le­risch dar­auf be­steht, daß gefäl­ligst geges­sen wird, was auf den Tisch kommt. Vel ali­is ver­bis bre­vi­us: Muß der Wolf durch dut­zen­de von Inter­views den sie­ben Geiß­lein zu ver­ste­hen geben, daß er sie zum Fres­sen gern hat?
29 näm­lich von der Heils­not­wen­dig­keit für jeder­mann, dem Papst unter­tan zu sein
30 wobei besag­ter Schluß­satz eben nicht mit Bestimmt­heit zu ver­ste­hen gibt, er wol­le im Sin­ne die­ser Theo­rie genom­men sein, was den Unfehlbarkeits­anspruch unan­ge­ta­stet läßt
31 Natür­lich ist die in den her­an­ge­zo­ge­nen Lehrver­urteilungen in Schutz genom­me­ne kirch­lich-staat­li­che Koope­ra­ti­on zur Ver­fol­gung von Dis­si­den­ten für uns heu­te schlicht kei­ne Opti­on mehr, gleich wie man zur Leh­re von DH steht; jedoch ist sie sozu­sa­gen die mar­kan­te­ste Ver­dichtung jener Lehr­auf­fas­sung, wonach ein natür­li­ches Recht auf staat­lich unbe­helligte Pra­xis des Dis­si­den­ten­tums nicht besteht; mithin:
Anzei­ge

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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

Die­se Posi­ti­on haben wir uns weder aus­ge­sucht noch sie gewollt, son­dern im Dienst der Kir­che und des Glau­bens als not­wen­dig und fol­ge­rich­tig erkannt. Damit haben wir die Bericht­erstat­tung verändert.

Das ist müh­sam, es ver­langt eini­ges ab, aber es ist mit Ihrer Hil­fe möglich.

Unter­stüt­zen Sie uns bit­te. Hel­fen Sie uns bitte.

Vergelt’s Gott!

 




 

10 Kommentare

  1. gleich im ersten Teil zeigt der Autor daß er die Pro­ble­ma­tik nicht ver­stan­den hat
    der Nom ist objek­tiv ver­werf­lich und daher war es nicht ein zei­chen aus der dama­li­gen Situa­ti­on her­aus son­dern er ist und bleibt unter allen Umstän­den schlecht da er den Glau­ben gefähr­det und kann daher nicht recht­mä­ßig sein

  2. Lei­der könn­te der Papst selbst ein neu­es, schwe­res Hin­der­nis für eine Ver­söh­nung zwi­schen Rom und Ecône auf­ge­stellt haben, näm­lich durch sein drit­tes Buch über Jesus Christus.

    Heißt es doch darin:
    „Maria ist ein neu­er Anfang. Ihr Kind stammt von kei­nem Mann, son­dern ist Neuschöpfung“

    Das mit der Neu­schöp­fung steht in kras­sem Wider­spruch zum Cre­do, zum Gro­ßen Glau­bens­be­kennt­nis, das u.a. fol­gen­de ver­bind­li­che Glau­bens­sät­ze über Chri­sti Geburt enthält:
    „Aus dem Vater gebo­ren vor aller Zeit … GEZEUGT, NICHT GESCHAFFEN … eines Wesens mit dem Vater“.

    Hier müß­te eigent­lich die Pius­bru­der­schaft laut auf­schrei­en, und nicht nur die­se, son­dern die gan­ze Kir­che. Es geht doch nicht an, daß der Papst, der doch der ober­ste Hüter des Glau­bens sein soll, Din­ge los­läßt, die dem Cre­do und damit dem katho­li­schen Glau­ben widersprechen.

    Und es kom­me bit­te kei­ner damit, der Mensch Jesus sei geschaf­fen wor­den. Chri­stus ist auch in sei­ner mensch­li­chen Natur Gott, die 2.Person des gött­li­chen Wesens!

    • Das Cre­do, das Gro­ße Glau­bens­be­kennt­nis, ent­hält auch über Chri­sti Mensch­wer­dung wich­ti­ge, ver­pflich­ten­de Glaubenssätze:

      „Für uns Men­schen und zu unse­rem Hei­le ist er vom Him­mel her­ab­ge­stie­gen, hat Fleisch ange­nom­men … und ist Mensch geworden“.

      Mir scheint, daß die Kern­aus­sa­ge die­ser Sät­ze im Bewußt­sein der gegen­wär­ti­gen Chri­sten­heit etwas in Ver­dunk­lung gera­ten ist, daß näm­lich mit dem Men­schen Jesus nicht ein neu­es Wesen ent­stand, son­dern daß das sei­en­de gött­li­che Wesen in der hei­li­gen Maria Mensch­heit annahm,. Die­se Kern­aus­sa­ge soll­te drin­gend wie­der in das Bewußt­sein der Chri­sten­heit zurück­ge­bracht wer­den – sie wür­de auch vor ande­ren Glau­bens­irr­tü­mern bewahren.

    • Lie­ber Seefeld.

      Selbst­ver­ständ­lich ist Maria die neue Eva. Eine Neu­schöp­fung, denn Sie wur­de auf­grund der Ver­dien­ste Jesu Chri­sti von der Erb­sün­de aus­ge­nom­men und steht damit nicht unter Adams Kin­dern. Und auch CHRISTUS in sei­ner MENSCHHEIT ist selbst­ver­ständ­lich Neu­schöp­fung in die­sem glei­chen Sinn, denn auch Er, der unse­ret­we­gen Knechts­ge­stalt annahm war in allem uns gleich außer der Sünde.

      Die Aus­sa­gen des Cre­do bezie­hen sich auf sei­ne Gott­heit, nicht auf sei­ne Mensch­heit. Sie sol­len die Hae­re­sie, dass­Je­sus nur ein vor­bild­li­cher Mensch gewe­sen sei, bzw. Gott­heit und mensch­heit ver­mischt sei­en, dog­ma­tisch wider­le­gen. (vgl. Kon­zil von Nizäa)

      Got­tes Segen

      • Zunächst ein­mal bezeich­net Papst Bene­dikt XVI. mit dem Wort „Neu­schöp­fung“ nicht Maria, son­dern Chri­stus. Und Chri­stus ist auch in sei­ner Mensch­heit selbst­ver­ständ­lich KEINE Neu­schöp­fung, denn Chri­sti Annah­me des Mensch­seins ist eben kei­ne Schaf­fung eines neu­en mensch­li­chen Wesens, viel­mehr nahm das bereits sei­en­de gött­li­che Wesen Mensch­heit an.
        Selbst­ver­ständ­lich bezie­hen sich die Aus­sa­gen des Cre­dos auch auf sei­ne Mensch­heit, so wie die Aus­sa­gen über das Lei­den unter Pon­ti­us Pila­tus, die Kreu­zi­gung, erst recht natür­lich den Tod und die Auf­er­ste­hung, so eben auch die Aus­sa­gen über Chri­sti Mensch­wer­dung. Neben­bei bemerkt: Die Aus­sa­gen des Cre­do über Chri­sti Mensch­wer­dung bezie­hen sich schon logisch not­wen­di­ger­wei­se auf Chri­sti Menschheit.

        Im übri­gen sagt Chri­stus ja auch selbst, ange­spro­chen als Mensch, daß er schon ist, ehe Abra­ham wur­de, wie Shu­ca bereits dan­kens­wer­ter­wei­se schrieb. Also ist Chri­stus auch laut Offen­ba­rung als Mensch kei­ne Neuschöpfung.

  3. „Heißt es doch darin:“
    „Maria ist ein neu­er Anfang. Ihr Kind stammt von kei­nem Mann, son­dern ist Neuschöpfung“
    Nun in sei­nem Buch „Ein­füh­rung in das Chri­sten­tum“ hat unser Papst die Jung­frau­en­schaft der Mut­ter Got­tes noch „onto­lo­gisch“ umschrie­ben. Wie vie­le jun­ge Prie­ster und Theo­lo­gen haben die­ses gele­sen und was haben die dar­aus gemacht.
    Unser Papst könn­te mal ein Buch über die­se Wor­te des Herrn schreiben.
    „Johan­nes 8,58
    Jesus sprach zu ihnen: Wahr­lich, wahr­lich, ich sage euch: Ehe Abra­ham wur­de, bin ich.“
    Per Mari­am ad Christum.

  4. So wohl­tu­end sich die­ser dif­fe­ren­zier­te Arti­kel von den übli­chen pau­scha­len Forderungen.…„sie sol­len end­lich unter­schrei­ben.…“ abhebt, die Mög­lich­keit einer kir­chen­recht­li­chen Aner­ken­nung der FSSPX sehe ich wäh­rend die­ses Pon­ti­fi­kats nicht mehr.
    Um des Glau­bens wil­len kann die FSSPX jetzt nicht nach­ge­ben. Das dok­tri­nel­le Cha­os ist zu groß. Hat die Pius­bru­der­schaft auf ihre Stu­die „Das Pro­blem der Lit­ur­gie­re­form“, die sie an Johan­nes Paul II. rich­te­te, jemals eine Ant­wort erhal­ten? Mei­nes Wis­sens nicht. Die­se Ant­wort ist aber drin­gend erfor­der­lich. Ent­spricht die Theo­lo­gie des Pascha-Myste­ri­ums, die grund­le­gend für die Neue Mes­se ist, dem Kon­zil von Tri­ent oder ent­kernt sie des­sen dog­ma­ti­sche, nicht mehr hin­ter­frag­ba­re Aus­sa­gen ? Ist die­se Fra­ge nicht geklärt, darf die FSSPX der Neu­en Mes­se gar nicht zustim­men. Sie wür­de nicht nur das Erbe ihres Grün­ders, son­dern auch ihres Schutz­pa­trons, des hl. Pius X., ver­ra­ten. Das wäre für die FSSPX und die Kir­che ins­ge­samt ein Desaster.

  5. „Damit bin ich bei einem wei­te­ren wich­ti­gen Punkt: Was heißt „die An­er­ken­nung des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils als Teil die­ser Tradition.“
    Das heißt das die Pius­bru­der­schaft sich geirrt hat und einen völ­lig fal­schen Kampf über drei­ßig Jah­re geführt hat. Rom will kei­ne Aus­söh­nung. Rom will die Ver­nich­tung des Glau­bens vor dem Kon­zil. Rom will Öku­me­ne mit dem Pro­te­stan­tis­mus und wenn man nach „Assi­si“ schaut wahr­schein­lich viel mehr. Ich kann die Pius­bru­der­schaft nur war­nen. „Ehe der Hahn zwei­mal kräht hat er euch schon drei­mal über den Tisch gezo­gen“. Kei­ne Aner­ken­nung des Kon­zils. Vol­le Kon­zen­tra­ti­on 2017 auf Fati­ma und nicht auf die­se geplan­te öko­me­ni­sche Super­no­va des 500 Jahrestages.
    Per Mari­am ad Christum.

  6. Mit Ver­laub, Shu­ca, aber die Pius­bru­der­schaft muss nun wirk­lich nicht gewarnt wer­den. Nicht von uns, die wir hier nur kommentieren…
    Ich stim­me Ihnen aber in dem Punkt zu: Prie­ster und Gläu­bi­ge müss­ten sich ver­ra­ten füh­len, wenn die Bedin­gun­gen „Roms“ aner­kannt wür­den: Aner­ken­nung der Neu­en Mes­se, Aner­ken­nung des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils als Kon­zil, das sich naht­los in die vor­he­ri­gen Kon­zi­li­en ein­ord­nen lässt und zusätz­lich noch die Aner­ken­nung, dass der jewei­li­ge Papst (das „leben­di­ge Lehr­amt“) bestim­men kann, was zur Tra­di­ti­on gehört und was nicht.
    Die Pius­bru­der­schaft hat das bereits ein­deu­tig abge­lehnt. Sie muss also nicht gewarnt und damit der fal­sche Ein­druck erweckt wer­den, als sei dies verhandelbar.
    Den­noch kann ich nur hof­fen, dass der Gesprächs­fa­den nicht völ­lig abreißt…Aber ich brau­che der FSSPX „kei­nen Rat zu geben“ ;-). Ihre Obe­ren wis­sen, dass die Situa­ti­on Rom gegen­über nicht nor­mal ist. Weil die Kir­che sich in einer Not­si­tua­ti­on befindet.

  7. Sehr balan­ciert und über­zeu­gend! Nur eines wür­de ich nicht zustim­men– dass die Fra­ge, wie DH gegen die über Jahr­hun­der­te ver­bind­lich vor­ge­tra­ge­ne Leh­re ankom­men sol­le, bis zur Stun­de nicht beant­wor­tet sei. Die Fra­ge ist in der letz­ten Zeit sehr wohl beant­wor­tet wor­den. Vom eng­li­schen Phi­lo­so­phen Tho­mas Pink: http://​www​.aca​de​mia​.edu/​6​3​9​0​6​1​/​W​h​a​t​_​i​s​_​t​h​e​_​C​a​t​h​o​l​i​c​_​d​o​c​t​r​i​n​e​_​o​f​_​r​e​l​i​g​i​o​u​s​_​l​i​b​e​rty

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