Euthanasie: Vier Mythen zur Legalisierung des assistierten Suizid – Angehörige leiden nach Euthanasie an posttraumatischer Belastungsstörung


(Wien) Die Bür­ger­initia­ti­ve Death With Dignity im US-Bun­des­staat Mas­sa­chu­setts hat ihr Ziel nicht erreicht: In einer knap­pen Abstim­mung am 6. Novem­ber 2012 spra­chen sich 51 Pro­zent der Wäh­ler gegen eine Lega­li­sie­rung der ärzt­li­chen Bei­hil­fe zum Selbst­mord aus. Der Geset­zes­ent­wurf sah vor, daß Schwer­kran­ke, die nach Ein­schät­zung der Ärz­te „weni­ger als sechs Mona­te Lebens­war­tung“ haben, zukünf­tig legal töd­li­che Medi­ka­men­ten­do­sen erhal­ten dür­fen. Die Pati­en­ten müß­ten zurech­nungs­fä­hig sein, aus frei­em Wil­len ent­schei­den sowie ihren Wunsch schrift­lich und zwei­mal münd­lich äußern, hieß es in der Vor­la­ge. Eutha­na­sie ist bis­lang nur in zwei der 50 US-Bun­des­staa­ten – Ore­gon und Washing­ton – zulässig.

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Kri­ti­ker der Initia­ti­ve warn­ten vor Miß­brauch. Pro­gno­sen zur Lebens­er­war­tung sei­en schwie­rig und „nicht immer kor­rekt“, erklär­te der Ärz­te­ver­band Mas­sa­chu­setts Medi­cal Socie­ty. Der demo­kra­ti­sche Kon­gress­ab­ge­ord­ne­te Bar­ney Frank argu­men­tier­te dage­gen, bei der Ster­be­hil­fe gehe es um „indi­vi­du­el­le Rech­te und per­sön­li­che Freiheit“.

Eze­kiel Ema­nu­el, pro­mi­nen­ter Bio­ethi­ker der Uni­ver­si­ty of Penn­syl­va­nia School of Medi­ci­ne sowie Fel­low des Hasting Cen­ter hat­te im Vor­feld des Refe­ren­dums in der New York Times (online, 27. Okto­ber 2012) die „Vier Mythen zur Lega­li­sie­rung des ärzt­lich assi­stier­ten Sui­zid“ kritisiert.

Pati­en­ten, so heißt es, wür­den den ärzt­lich assi­stier­ten Sui­zid wegen uner­träg­li­cher kör­per­li­cher Schmer­zen for­dern. Das stim­me so nicht: Stu­di­en zei­gen, daß das Haupt­mo­tiv nicht kör­per­li­che Schmer­zen sind, son­dern „psy­chi­sche Bela­stun­gen“ wie Depres­si­on, Hoff­nungs­lo­sig­keit und Angst vor dem Ver­lust von Auto­no­mie. Die Ant­wort auf Selbst­mord­ge­dan­ken, die mit Depres­sio­nen und Hoff­nungs­lo­sig­keit ver­bun­den sind, kön­ne aber nicht sein, Men­schen Mit­tel bereit zu stel­len, um ihr Leben zu been­den, son­dern ihnen Bera­tung und Betreu­ung anzu­bie­ten, so Emanuel.

Ein wei­te­res Schein­ar­gu­ment: Die For­de­rung nach Bei­hil­fe zum Selbst­mord sei eine unaus­weich­li­che Fol­ge der Ent­wick­lung der High-Tech-Medi­zin, wenn sie ein Leben unnö­tig und unwür­dig ver­län­ge­re. Wie kommt es dann, fragt der Bio­ethi­ker, daß schon Grie­chen und Römer Eutha­na­sie-Befür­wor­ter waren? Nicht die Fort­schrit­te der High­tech-Medi­zin sei­en hier trei­ben­de Kraft, son­dern die Ver­herr­li­chung der per­sön­li­chen Ent­schei­dung des Individuums.

Mythos Num­mer Drei lau­te, daß der ärzt­lich assi­stier­te Sui­zid die Mög­lich­keit garan­tie­re, für alle das Lebens­en­de zu ver­bes­sern, wenn jedes Indi­vi­du­um einen qual­vol­len Tod ver­mei­den kön­ne. Tat­sa­che sei aber, daß selbst dort, wo ärzt­lich assi­stier­ter Sui­zid legal ist, nur weni­ge Men­schen dar­auf zurück­grei­fen. Wer wür­de also von einer Lega­li­sie­rung der Ster­be­hil­fe „pro­fi­tie­ren“? Eine klei­ne Eli­te Rei­cher, gut Gebil­de­ter. Und wer sind die Men­schen, die am ehe­sten miß­braucht wer­den, wenn assi­stier­ter Sui­zid lega­li­siert wird? fragt Ema­nu­el: „Die armen, schlecht aus­ge­bil­de­ten, ster­ben­den Pati­en­ten, die eine Bela­stung für ihre Ange­hö­ri­gen darstellen“.

Schließ­lich stel­le der ärzt­lich assi­stier­te Sui­zid selbst im medi­zi­ni­schen Sinn kei­nen „guten Tod“ dar, schließt Ema­nu­el sei­ne Kri­tik. Laut einer nie­der­län­di­sche Stu­die käme es immer wie­der zu Kom­pli­ka­tio­nen nach Ein­nah­me des töd­li­chen Medi­ka­ments – das nicht wirkt, den Tod über Tage hin­aus­zö­gert und in 18 Pro­zent der Fäl­le dazu führt, daß Ärz­te direkt in die Tötung ein­grei­fen müssen.

Auch für Ange­hö­ri­ge scheint der „sanf­te, siche­re und wür­di­ge Tod durch Ein­schla­fen im eige­nen Zuhau­se, umge­ben von den eng­sten Ange­hö­ri­gen“ – so die Ver­spre­chen auf der Home­page des Schwei­zer Sui­zid­bei­hil­fe­ver­ban­des Exit – alles ande­re als har­mo­nisch. Dies zeigt das Ergeb­nis einer jüngst im Fach­jour­nal Euro­pean Psych­ia­try publi­zier­ten Stu­die (2012: 27, 7, 542–546), in der 85 Fami­li­en­mit­glie­der oder enge Freun­de von Ster­be­wil­li­gen befragt wur­den, die vor 14 bis 24 Mona­ten einem assi­stier­ten Sui­zid durch Exit bei­gewohnt haben. 20 Pro­zent hat­ten eine post­trau­ma­ti­sche Bela­stungs­stö­rung (PTBS), bei zwei Drit­teln der Befrag­ten waren die Sym­pto­me voll aus­ge­prägt. 16 Pro­zent hat­ten eine Depres­si­on und 5 Pro­zent lit­ten immer noch unter ähn­lich star­ker Trau­er wie in den ersten Mona­ten (eine soge­nann­te kom­ple­xe Trau­er­re­ak­ti­on). Dazu trug aller­dings nicht nur die Situa­ti­on der Ster­be­be­glei­tung selbst bei, son­dern auch die foren­si­sche Unter­su­chung durch Poli­zei, Ärz­te und Staats­an­walt­schaft, die in der Schweiz jedem Frei­tod zwin­gend folgt, ergän­zen die Studienautoren.

Text: Imabe/​Linus Schneider
Bild: Archiv

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3 Kommentare

  1. Gott sei dank wur­de gegen die Ein­füh­rung gestimmt !

    Die Men­schen mer­ken erst wenn Sie vor Ihrem Schöp­fer ste­hen das das nicht gut war.

  2. Auch wenn ich inhalt­lich mit dem Autor in Bezug auf die Ableh­nung der Sui­zid­bei­hil­fe und erst recht der akti­ven Ster­be­hil­fe über­ein­stim­me, hal­te ich den mehr­fa­chen Bezug (sowohl im Text wie im Begleit­bild) auf die Eutha­na­sie im Drit­ten Reich für ver­fehlt. Die in Mas­sa­chu­setts abge­lehn­te Initia­ti­ve bezieht sich auf die Bei­hil­fe zu einem (frei­wil­li­gen) Sui­zid eines Ein­zel­nen, nicht auf eine Ermor­dung Behin­der­ter, um die „Volks­ge­sund­heit“ zu stär­ken. Ohne die­sen Bezug hät­te der sach­lich sonst rich­ti­ge Arti­kel viel seriö­ser gewirkt. Der Begriff Eutha­na­sie soll­te im deut­schen Sprach­ge­brauch für die Ver­bre­chen der Natio­nal­so­zia­li­sten reser­viert blei­ben, sonst wür­de man ihre Ver­bre­chen nur unnö­tig relativieren.

    • Ein typi­scher CDU-Kom­men­tar. Wor ist der Unter­schied? Die Nazis haben vor dem Zwang (sie­he Bild) argu­men­tiert. In Zukunft wer­den Eutha­na­sie­op­fer mit ähn­li­chen Argu­men­ten „über­zeugt“. War­um? Damit Sie mit Ihrer CDU dann sagen kön­nen es ist der „frei­wil­li­ge“ Wunsch.

      So wie heu­te die Abtrei­bung „frei­wil­lig“ ist, indem der Schwan­ge­ren kei­ne ech­te Wahl­frei­heit ermög­licht wird, son­dern ihr nein zum Kind von allen direkt und indi­rekt, nicht nur geför­dert, son­dern gefor­dert wird, so wird auch die CDU die Argu­men­te für die „frei­wil­li­ge“ Euthan­sie lie­fern und för­dern: Pfle­ge­ko­sten, Bela­stung für die Wirt­schaft. Und Sie als CDL wer­den, wie bei dem Abtrei­bungs­pro­blem das Fei­gen­blatt sein.

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