(Vatikan) Die Apostolische Pönitentiarie gab gestern bekannt, daß Papst Benedikt XVI. für das ganze Jahr des Glaubens vom 11. Oktober 2012 bis zum 24. November 2013 einen vollständigen Ablaß gewährt. Das entsprechende Dekret Dono Sacrarum wurde am 14. September vom Kardinalgroßpönitentiar Manuel Monteiro de Castro unterzeichnet. Der vollständige Ablaß wird allen getauften Gläubigen gewährt, die sich im Stand der Gnade befinden, das heißt, die ihre Sünden bereuen, beichten, die Heilige Kommunion empfangen und für die Anliegen des Papstes beten. Er kann auch für das ewige Seelenheil eines Verstorbenen gewonnen und aufgeopfert werden.
Der Ablaß wird jenen gewährt, die ihr Glaubensbekenntnis oder ihr Taufversprechen erneuern und dies in einer festgelegten Form, an festgelegten Orten oder zu festgelegten Zeiten tun. Er wird jenen gewährt, die eine Wallfahrt zu Kirchen unternehmen, die für die Gewinnung des Ablaßes ausdrücklich ausgewählt wurden: zu einer päpstlichen Basilika, zu einer frühchristlichen Katakombe, zu einer Kathedralkirche, zu einer Marienwallfahrtskirche, zur Wallfahrtskirche eines Apostels etc., wenn sie einer Eucharistiefeier beiwohnen, das Glaubensbekenntnis in einer kanonisch gültigen Form ablegen und die Fürsprache der Gottesmutter, des Apostels oder des heiligen Kirchenpatrons anrufen, je nach Kirche, die sie aufsuchen.
Der Ablaß wird ebenso jenen gewährt, die eine Kirche aufsuchen, die nicht eigens für die Gewinnung des Ablaßes ausgewählt wurde, wenn sie dies an bestimmten Tagen tun: den Hochfesten des Herrn, den Marienfesten, den Apostelfesten oder dem Fest des Kirchenpatrons und am Fest Stuhl Petri. Ebenso jenen, die eine Taufkapelle oder andere Tauforte aufsuchen und dort ihr Taufversprechen in einer kirchlich anerkannten Form erneuern. Die genauen Bestimmungen können im Dekret Dono Sacrarum des Großpönitentiars nachgelesen werden.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Una Fides