Benedikt XVI. gewährt zum „Jahr des Glaubens“ vollständigen Ablaß – Auch für Verstorbene


(Vati­kan) Die Apo­sto­li­sche Pöni­ten­tia­rie gab gestern bekannt, daß Papst Bene­dikt XVI. für das gan­ze Jahr des Glau­bens vom 11. Okto­ber 2012 bis zum 24. Novem­ber 2013 einen voll­stän­di­gen Ablaß gewährt. Das ent­spre­chen­de Dekret Dono Sacrarum wur­de am 14. Sep­tem­ber vom Kar­di­nal­groß­pö­ni­ten­ti­ar Manu­el Mon­tei­ro de Castro unter­zeich­net. Der voll­stän­di­ge Ablaß wird allen getauf­ten Gläu­bi­gen gewährt, die sich im Stand der Gna­de befin­den, das heißt, die ihre Sün­den bereu­en, beich­ten, die Hei­li­ge Kom­mu­ni­on emp­fan­gen und für die Anlie­gen des Pap­stes beten. Er kann auch für das ewi­ge See­len­heil eines Ver­stor­be­nen gewon­nen und auf­ge­op­fert werden.

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Der Ablaß wird jenen gewährt, die ihr Glau­bens­be­kennt­nis oder ihr Tauf­ver­spre­chen erneu­ern und dies in einer fest­ge­leg­ten Form, an fest­ge­leg­ten Orten oder zu fest­ge­leg­ten Zei­ten tun. Er wird jenen gewährt, die eine Wall­fahrt zu Kir­chen unter­neh­men, die für die Gewin­nung des Ablaß­es aus­drück­lich aus­ge­wählt wur­den: zu einer päpst­li­chen Basi­li­ka, zu einer früh­christ­li­chen Kata­kom­be, zu einer Kathe­dral­kir­che, zu einer Mari­en­wall­fahrts­kir­che, zur Wall­fahrts­kir­che eines Apo­stels etc., wenn sie einer Eucha­ri­stie­fei­er bei­woh­nen, das Glau­bens­be­kennt­nis in einer kano­nisch gül­ti­gen Form able­gen und die Für­spra­che der Got­tes­mut­ter, des Apo­stels oder des hei­li­gen Kir­chen­pa­trons anru­fen, je nach Kir­che, die sie aufsuchen.

Der Ablaß wird eben­so jenen gewährt, die eine Kir­che auf­su­chen, die nicht eigens für die Gewin­nung des Ablaß­es aus­ge­wählt wur­de, wenn sie dies an bestimm­ten Tagen tun: den Hoch­fe­sten des Herrn, den Mari­en­fe­sten, den Apo­stel­fe­sten oder dem Fest des Kir­chen­pa­trons und am Fest Stuhl Petri. Eben­so jenen, die eine Tauf­ka­pel­le oder ande­re Tauf­or­te auf­su­chen und dort ihr Tauf­ver­spre­chen in einer kirch­lich aner­kann­ten Form erneu­ern. Die genau­en Bestim­mun­gen kön­nen im Dekret Dono Sacrarum des Groß­pö­ni­ten­ti­ars nach­ge­le­sen werden.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Una Fides

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