Sieg auf ganzer Linie – wer katholisch sein will, muß weiter das Kirchenfeindliche mitzahlen


(Leip­zig) Auch vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt erlang­ten die deut­schen Bischö­fe ihren gewünsch­ten Sieg: Ein Katho­lik kann nicht vor dem Stan­des­amt erklä­ren, er tre­te aus der Kör­per­schaft des öffent­li­chen Rechts aus, um nicht mehr die kir­chen­feind­li­chen Aktio­nen und Initia­ti­ven der deut­schen Bischö­fe mit­zu­fi­nan­zie­ren. Das Grund­satz­ur­teil sagt nun: Wer for­mal aus der Kir­che aus­tritt und kei­ne Kir­chen­steu­ern mehr zahlt, ist nicht mehr Mit­glied der Glaubensgemeinschaft.

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Auch gegen­über dem Vati­kan haben sich die deut­schen Bischö­fe durch­ge­setzt, was papst­treue Katho­li­ken scharf kri­ti­sie­ren: „Sakra­men­te sind dem­nach käuf­lich: Wer Kir­chen­steu­er zahlt, kann die Sakra­men­te empfangen …

In der Kir­che ist es offen­sicht­lich mög­lich, dass Häre­si­en ver­brei­tet wer­den, Theo­lo­gen in Memo­ran­den zum Unge­hor­sam gegen die Kir­che, vor allem gegen den Papst auf­ru­fen, Dia­log­pro­zes­se gött­li­che Gebo­te – Ver­bot der Ehe­schei­dung und Wie­der­ver­hei­ra­tung – nivel­lie­ren, soge­nann­te kirch­li­che Ver­ei­ne im Schutz­raum der Kir­che gegen sie ope­rie­ren: Ver­feh­lun­gen gegen das Depo­si­tum Fidei, also gegen das Glau­bens­gut der Kir­che fal­len nicht unter den Maß­nah­men­ka­ta­log der Deut­schen Bischö­fe. Nur die Ver­wei­ge­rung ein­zel­ner, aus Pro­test gegen Miß­stän­de der genann­ten Art aus der Steu­er­zah­l­er­ge­mein­schaft der Kir­che aus­zu­tre­ten, wird mit Sank­tio­nen geahn­det, die der Exkom­mu­ni­ka­ti­on gleich­zu­set­zen sind.“

Nach der neu­en Reg­lung der Bischö­fe, wer­den Katho­li­ken, die ihre Kir­chen­steu­er­zah­lung aus Gewis­sens­grün­den ein­stel­len, die Sakra­men­te ver­wei­gert. Jenen Katho­li­ken bleibt nur noch, sich Ver­ei­ni­gun­gen wie der Pius­bru­der­schaft zuzuwenden.

Text: Linus Schneider

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