Das Urteil des Kölner Landgerichts zur Beschneidung von Jungen ist zu begrüßen


Ange­sichts der Kri­tik am Urteil zur Straf­bar­keit von Beschnei­dun­gen ist es not­wen­dig, die katho­li­sche Posi­ti­on dar­zu­stel­len. Lei­der hat dies der Vor­sit­zen­de der Unter­kom­mis­si­on für die reli­giö­sen Bezie­hun­gen zum Juden­tum der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz, Bischof Dr. Hein­rich Mus­sing­hoff in sei­ner Erklä­rung versäumt.

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Nach der Ankunft Chri­sti haben die Sakra­men­te [1]Unter den Geset­zes­bräu­chen des Alten Testa­men­tes gab es auch Sakra­men­te. Die­se Sakram­ten­te unter­schei­den sich von den Sakra­men­ten des Neu­en Testa­men­tes dadurch, daß sie kei­ne Gna­de bewirk­ten, … Con­ti­n­ue rea­ding des Alten Testa­men­tes auf­ge­hört, ihre Anwen­dun­gen wur­de nach der Ver­kün­dung des Evan­ge­li­ums zur Sünde:

Sie [Die Kir­che, Anmer­kung des Autors] glaubt fest, bekennt und lehrt, daß die Geset­zes­bräu­che des Alten Testa­men­tes bzw. des mosai­schen Geset­zes, die man in Zere­mo­nien, hei­li­ge Opfer und Sakra­men­te ein­teilt, weil sie ein­ge­setzt wor­den waren, um auf einen Künf­ti­gen hin­zu­deu­ten, zwar zu jener Zeit dem gött­li­che Kult ange­mes­sen waren, bei der Ankunft unse­res Herrn Jesus Chri­stus aber, auf den dadurch hin­ge­deu­tet wor­den war, auf­ge­hört und die Sakra­men­te des Neu­en Testa­ments ange­fan­gen haben. Jeder, der auch noch nach dem Lei­den (Chri­sti) sei­ne Hoff­nung auf Geset­zes­bräu­che setzt und sich ihnen gleich­sam als heils­not­wen­dig unter­wirft, so als ob der Glau­be an Chri­stus ohne die­se nicht ret­ten könn­te, hat töd­lich gesün­digt. Sie bestrei­tet jedoch nicht, daß sie vom Lei­den Chri­sti an bis zur Ver­kün­di­gung des Evan­ge­li­ums bei­be­hal­ten wer­den konn­ten, solan­ge man sie aller­dings nicht im gering­sten für heils­not­wen­dig erach­te­te; nach der Ver­kün­di­gung des Evan­ge­li­ums aber, so erklärt sie, kön­nen sie ohne Ver­lust des ewi­gen Hei­les nicht bei­be­hal­ten werden.

[ … ]

Allen also, die sich des christ­li­chen Namens rüh­men, schreibt sie mit allem Nach­druck vor, zu jeder Zeit, sei es vor oder nach der Tau­fe, von der Beschnei­dung Abstand zuneh­men; denn ob einer sei­ne Hoff­nung dar­auf setzt oder nicht: ohne Ver­lust des ewi­gen Hei­les kann (der Geset­zes­brauch der Beschnei­dung) über­haupt nicht ein­ge­hal­ten werden.

Kon­zil von Flo­renz: Bul­le „Can­ta­te Domi­no“: Dekret für die Jako­bi­ten, Den­zin­ger: 38., aktua­li­sier­te Auf­la­ge 1999

Die Ampu­ta­ti­on eines Kör­per­teils ist nur aus medi­zi­ni­scher Indi­ka­ti­on erlaubt. Die Fra­ge, ob eine fal­sche Reli­gi­on unge­hin­dert in unse­rem Land ihren Gepflo­gen­hei­ten nach­kom­men kann, hat das Köl­ner Land­ge­richt begrü­ßens­wer­ter­wei­se ver­neint. Eben­so wie Zeu­gen Jeho­vas rechts­staat­lich gehin­dert wer­den, ihren Kin­dern eine Blut­trans­fu­si­on zu ver­wei­gern, wer­den jene straf­recht­lich ver­folgt, die Min­der­jäh­ri­gen eine Kör­per­ver­let­zung in Form von Beschnei­dung zufügen.

Ein wei­te­res Ärger­nis an der Erklä­rung von Bischof Dr. Hein­rich Mus­sing­hoff ist, daß sie auch die Beschnei­dung von Mäd­chen indi­rekt rechtfertigt.

Text: Linus Schneider
Bild: Unbekannt

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1 Unter den Geset­zes­bräu­chen des Alten Testa­men­tes gab es auch Sakra­men­te. Die­se Sakram­ten­te unter­schei­den sich von den Sakra­men­ten des Neu­en Testa­men­tes dadurch, daß sie kei­ne Gna­de bewirk­ten, son­dern die künf­ti­ge Gna­de anzeig­ten. Vgl. Den­zin­ger, 38 Auf­la­ge: 1310, 1348, 1602
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Katho­li­sches war die erste katho­li­sche Publi­ka­ti­on, die das Pon­ti­fi­kat von Papst Fran­zis­kus kri­tisch beleuch­te­te, als ande­re noch mit Schön­re­den die Qua­dra­tur des Krei­ses versuchten.

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15 Kommentare

  1. O unhei­li­ge Einfalt,
    das Gericht erhebt sich über das Grundgesetz!
    Fakt ist, daß die Juden ihren Mes­si­as nicht ange­nom­men haben und des­halb wei­ter mit dem AT leben.
    Die Beschnei­dung ist gött­li­che Vor­schrift für die Juden, nicht für uns.
    Unser Grund­ge­setz sichert die freie Reli­gi­ons­aus­übung für alle Men­schen. Wir haben den Juden nichts vorzuschreiben.
    Die Begrün­dung durch das Gericht ist gera­de­zu haar­sträu­bend, wenn es behaup­tet, daß durch die Beschnei­dung, – wann ist die Tau­fe dran? – die Per­sön­lich­keits­rech­te des Kin­des ver­letzt wür­den und daher erst nach per­sön­li­cher Ent­schei­dung vor­ge­nom­men wer­den dürften.

  2. Tut mir leid, aber oben zitier­tes Dekret kann nun mit bestem Wil­len nicht auf die Fra­ge der Beschnei­dung der Kin­der gläu­bi­ger Juden ange­wandt wer­den. Die schwe­re Sün­de ent­steht, wie das Kon­zils­de­kret aus­führt, durch die Annah­me einer Heils­wirk­sam­keit der Beschnei­dung neben dem Erlö­sungs­op­fer Chri­sti und ver­bie­tet die­sel­be aus­drück­lich allen Christ­gläu­bi­gen – dazu zäh­len gläu­bi­ge Juden eben gera­de nicht und sün­di­gen damit genau­so wenig wie wenn sie die Sonn­tags­mes­se versäumen.
    Die Gepflo­gen­hei­ten einer fal­schen Reli­gi­on wären dar­über hin­aus höch­stens dann zu ver­bie­ten, wenn sie gläu­bi­ge Katho­li­ken von der wah­ren Reli­gi­on abbräch­ten – wozu eine Beschnei­dung kaum in der Lage ist – oder eine ernst­haf­te Schä­di­gung Drit­ter bewirk­ten. Eine Beschnei­dung am Jun­gen ist wohl kaum eine ernst­haf­te Schä­di­gung. Ausser­dem bezweif­le ich, dass es dem Lan­des­ge­richt bei sei­nem Urteil um den Schutz der katho­li­schen Reli­gi­on ging… 🙂

  3. Hin­zu­fü­gen möch­te ich nur noch, dass die Beschnei­dung bei Jun­gen kei­nes­falls einer „Ampu­ta­ti­on“ gleich­kommt und mit der Ver­stüm­me­lung bei der Beschnei­dung von Mäd­chen über­haupt nicht zu ver­glei­chen ist. Nur die­se muss ver­bo­ten und bestraft werden.

  4. Herr Kon­rad Georg hat die gro­ße Gefahr, die dem Chri­sten­tum droht, klar erkannt. Die reli­giö­se Erzie­hung der eige­nen Kin­der durch die Eltern kann dann als Indok­tri­na­ti­on und als Ver­ge­wal­ti­gung der Per­sön­lich­keits­rech­te des Kin­des gewer­tet wer­den. Am besten „der Staat“ nimmt die Kin­der den Eltern weg und erzieht sie durch geschul­te „Fach­kräf­te“. Rous­se­au und die fran­zö­si­sche Frei­mau­r­er­re­vo­lu­ti­on las­sen grüßen!

  5. Die­ser Bei­trag ist eben­so abwe­gig wie das zugrun­de­lie­gen­de Schand­ur­teil, in des­sen Bewer­tung ich übri­gens zum ersten Mal im Leben mit Die­ter Grau­mann übereinstimme.

    Die Beru­fung aufs Jako­bi­ten­de­kret des Flo­ren­ti­ner Kon­zils geht an der Sache völ­lig vor­bei. Ich zitie­re die Syn­ode: »Allen also, die sich des christ­li­chen Namens rüh­men, schreibt sie mit allem Nach­druck vor, zu jeder Zeit, sei es vor oder nach der Tau­fe, von der Beschnei­dung Abstand zunehmen.«

    Abge­se­hen davon, daß man den kon­kre­ten histo­ri­schen Kon­text des Dekrets betrach­ten müß­te, wen­det es sich offen­sicht­lich weder an Mus­li­me noch an Juden – und kann das auch gar nicht. Auch nicht an Hei­den aller Arten, ver­steht sich.

    Nie­mals hat die Kir­che Juden oder Musel­ma­nen die Beschnei­dung ihrer Söh­ne zu unter­sa­gen ver­sucht, noch etwa das Schäch­ten der Schlacht­tie­re. Viel­mehr ach­tet sie das Natur­recht und hält die Gewalt der Eltern über ihre Kin­der heilig.

    • Es sind erst die gott­lo­sen Ideo­lo­gien der Moder­ne, die es unter­neh­men, den Eltern ihre Kin­der zu ent­frem­den und end­lich zu ent­rei­ßen. – Man betrach­te, so man die Mög­lich­keit hat, ein­mal den natio­nal­so­zia­li­sti­schen Pro­pa­gan­da­strei­fen »Der ewi­ge Jude«. Ein „grü­nes“ Para­de­stück erster Güte, Tier­schutz der ersten Stun­de. Die ach so blut­rün­sti­gen Schäch­tun­gen wer­den aus­gie­big gezeigt und
      angeprangert.

      Es ist der­sel­be Geist, der den erwach­se­nen Mann ent­mün­digt, knech­tet und ver­sklavt, der ihm von Staats wegen vor­schrei­ben will, ob und wie er ein Tier schlach­ten darf, der auch sei­ne Kin­der ver­langt, der sie in Staats­schu­len zwingt, sie gegen den Vater indok­tri­niert und hirn­wäscht, der die Mut­ter von den Kin­dern trennt und in Fabrik oder Bureau zwingt, der nun auch end­lich Musel­ma­nen und Syn­ago­gen­söh­nen zu unter­sa­gen sich erdrei­stet, ihre Söh­ne nach ihrem reli­giö­sen Gebot zu beschnei­den und der bald auch uns jede Glau­bens­un­ter­wei­sung unse­rer Kin­der, ja schon sie zu tau­fen ver­bie­ten wird.

  6. Ich bin erleich­tert, daß die Kom­men­ta­to­ren die Pro­ble­ma­tik kor­rekt erkannt und beschrie­ben haben und den Arti­kel damit eben­so ein­schät­zen wie ich. Scha­de, daß in einem bis­lang durch höchst infor­ma­ti­ve und qua­li­tät­vol­le Bei­trä­ge auf­ge­fal­le­nen Por­tal so etwas ver­öf­fent­licht wer­den konnte.

  7. Ich ver­ste­he nicht wie man als Christ eine Kör­per­ver­let­zung dul­den, noch weni­ger wie man eine sol­che mit einer Tau­fe gleich­set­zen kann. Der Arti­kel zeigt, dass es Gren­zen für Eltern gibt und sie eben nicht eine gren­zen­lo­se Gewalt über ihre Kin­der haben. Auch wird nie­mand bestrei­ten, dass es wesent­li­che Unter­schie­de zwi­schen Schäch­tung eines Tie­res und Kör­per­ver­let­zung eines Men­schen gibt.

    Ich glau­be nicht, dass die reli­giö­se Tole­ranz so weit gehen muss, dass Beschnei­dun­gen jeg­li­cher Art gedul­det wer­den soll.

    Ohne aus dem Urteil ein katho­li­sches machen zu wol­len, es deckt sich sicher nur mit der katho­li­schen Posi­ti­on: Dem Gebot den Näch­sten nicht zu verletzten.

  8. Die Urteils­be­grün­dung des Gerichts „Per­sön­lich­keits­rech­te des Kin­des ver­letzt“ ist wirk­lich gefähr­lich, bei allem Ver­ständ­nis, dass eine kör­per­li­che Ver­let­zung grund­ge­setz­wid­rig ist. Das Urteil selbst geht in Ord­nung, nicht aber die Begrün­dung dazu.
    .
    Könn­te jemand bit­te mal dar­le­gen, was bei einer sog. Beschnei­dung a) eine Jun­gen, b) eines Mäd­chens genau abgeht? Z.B., wel­che Schmer­zen haben die Betrof­fe­nen? Gibt es Unter­schie­de beim Vor­ge­hen des Beschnei­dens? Ist das Beschnei­den wirk­lich Pflicht bei den Juden bzw. Mus­li­men? (Ich habe den Ein­druck gewon­nen, dass es schon inner­halb der Reli­gio­nen star­ke Unter­schie­de in der Bewer­tung und in der Pra­xis der Beschnei­dung gibt.)

  9. Mir ging es in dem Mei­nungs­bei­trag dar­um auf­zu­zei­gen, was die Kir­che zu Kör­per­ver­let­zun­gen und Ver­stümm­lung in Form einer Beschnei­dung bereits sagte.

    Auf der ande­ren Sei­te woll­te ich die berech­tig­te Fra­ge nach der Dul­dung von Gewohn­hei­ten fal­scher Reli­gio­nen stellen.

    Ich den­ke man kann die Beschnei­dung bis zum ach­ten Tag, wenn sie schmerz­frei für den Jun­gen prak­ti­ziert wird, durch­aus tolerieren.

    Die Beschnei­dung älte­rer Jun­gen ohne Betäu­bung (Man möge sich die ent­spre­chen­de Bil­der bei Goog­le anschau­en) sicher nicht.

    Das Land­ge­richt woll­te die­se Unter­schei­dung nicht tref­fen und stell­te die Straf­bar­keit jeg­li­cher Beschnei­dung von Jun­gen fest. Das ist mir lie­ber als die wei­te­re Dul­dung von Beschnei­dung älte­rer Jun­gen, die das mit vol­lem Bewuß­sein erle­ben müssen.

  10. Dan­ke, Herr Georg!
    wenig­stens einer hat es erkannt: heu­te die Beschnei­dung, mor­gen die Tau­fe. am besten ver­zich­ten wir künf­tig auch auf die Namens­ge­bung der Kin­der, bevor auch das als Ver­let­zung des Per­sön­lich­keits­rech­tes des Kin­des auf den „demo­kra­ti­schen“ Index kommt.

  11. In Deutsch­land spielt für die Recht­spre­chung das NT oder das AT kei­ne Rolle.

    Grund­sätz­lich gel­ten die Ele­men­tar-Rech­te des Men­schen, bzw. die Regeln des Grundgesetzes.
    Hier­zu eini­ge Merk­sät­ze, die dar­auf gründen:

    Selbst-Bestimmt­heit geht irrea­len, blo­ßen Ideen vor.
    Die Beschnei­dung Unmün­di­ger ist gesetzeswidrig.
    Die Selbst-Bestimmt­heit ist Urgrund des Rechts auf Unversehrtheit.
    Der Anspruch auf Unver­sehrt­heit wird durch Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützt.

    Art. 4 GG besei­tigt nicht Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG.
    Anders aus­ge­drückt: Die Frei­heit etwas glau­ben zu kön­nen erlaubt nicht jedes Han­deln, denn: Zwi­schen Glau­ben und Han­deln besteht ein grund­sätz­li­cher Unterschied.

    Auch der meist falsch gebrauch­te Begriff „Tole­ranz“ wirkt bei Beschnei­dung von Min­der­jäh­ri­gen nicht, denn:

    Geset­zes­ge­mä­ßes Handeln
    kann nicht toleriert,
    son­dern nur akzep­tiert werden.

    Geset­zes­wid­ri­ges Handeln
    kann weder toleriert,
    noch akzep­tiert werden.

    Bert Stef­fens
    Frei­er Philosoph
    Andernac

  12. Dem Phi­lo­so­phen ins Stammbuch:

    Erklä­ren Sie doch der Wis­sen­schaft, wie die Welt aus dem Nichts ent­ste­hen konn­te. Die­se sucht mit Ihren Expe­ri­men­ten im CERN krampf­haft nach einem Weg, wie sie die­se Fra­ge an Gott vor­bei deich­seln könne.

    Dann dür­fen Sie der Wis­sen­schaft auch noch auf wis­sen­schaft­lich ver­wert­ba­rer Basis per nach­voll­zieh­ba­rem Expe­ri­ment zei­gen, wie sie die Ursup­pe anzu­rüh­ren hat, damit in ihr brauch­ba­res Leben ent­steht!!! Ein­fach so.

    Sie haben es viel­leicht noch nicht bemerkt, daß ein wis­sen­schaft­li­ches Dog­ma in den übli­chen Plat­ti­tü­den abso­lut kei­ne Rol­le spielt: Leben kann nur aus Leben­dem hervorgehen.

    Weil die­se zwei Posi­tio­nen ohne Gott nicht vor­stell­bar sind, des­halb steht es uns zu, Got­tes Bedin­gun­gen anzuerkennen.

    Wenn die Väter des Grund­ge­set­zes so hin­ter­fot­zig gedacht hät­ten wie die Rich­ter jetzt, dann hät­ten sie ent­spre­chen­de Pas­sa­gen in den Arti­kel über die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten hineingeschrieben.

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