Homo-Pfarrgemeinderat: Rom erwartet von Kardinal Schönborn Stellungnahme zu seiner Entscheidung


(Vatikan/​Wien) Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, die sich am Mitt­woch mit der Ver­söh­nung zwi­schen dem Hei­li­gen Stuhl und der Pius­bru­der­schaft befaßt, könn­te sich dem­nächst auch mit einer umstrit­te­nen Ent­schei­dung des Wie­ner Erz­bi­schofs Chri­stoph Kar­di­nal Schön­born beschäftigen.

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Der Kar­di­nal, selbst Mit­glied der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on, hat­te im März nach den Pfarr­ge­mein­de­rats­wah­len in einer Pfar­rei sei­ner Erz­diö­ze­se den beken­nen­den Homo­se­xu­el­len Flo­ri­an Stangl als Pfarr­ge­mein­de­rat bestä­tigt, obwohl der Orts­pfar­rer sich aus objek­ti­ven Grün­den unter Ver­weis auf die katho­li­sche Moral­leh­re und das Kir­chen­recht dage­gen aus­ge­spro­chen hatte.

Die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on for­der­te laut Berich­ten der öster­rei­chi­schen Tages­zei­tung Der Stan­dard den Erz­bi­schof von Wien auf, zur Ent­schei­dung Stel­lung zu neh­men. In der Erz­diö­ze­se bemüht man sich um Scha­dens­be­gren­zung. Der Spre­cher des Erz­bis­tums, Micha­el Prül­ler, erklär­te, „nichts von einem mög­li­chen Druck“ aus Rom zu wis­sen. Der Kar­di­nal habe die Ent­schei­dung „per­sön­lich“ getrof­fen und dies auf­grund „ver­schie­de­ner pasto­ra­ler Überlegungen“.

Die Auf­for­de­rung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on zu einer „per­sön­li­chen“ Ent­schei­dung Stel­lung zu neh­men, bedeu­tet in der kirch­li­chen Pra­xis eine erheb­li­che Ram­po­nie­rung von Anse­hen und Ver­trau­en für den Erz­bi­schof und Kardinal.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Mes­sa in latino

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3 Kommentare

  1. Fra­ge mich ja schon seit lan­gen, war­um sei­ne Emi­nenz nicht schon längst sus­pen­diert wur­de, (wenn dies bei all sei­nen schreck­li­chen Früch­ten wider Gott unse­rem Herrn, sei­nen Hei­li­gen Wil­len und der Einen, Hei­li­gen, Katho­li­schen und Apo­sto­li­schen Kir­che noch aus­rei­chen soll­te), aber ver­mut­lich ist man auch im Vati­kan (mit Aus­nah­me sei­ner Hei­lig­keit Papst Bene­dikt XVI) nicht mehr bereit für Gott dem Herrn ein­zu­tre­ten und für ein Nöti­ges JA oder NEIN zu sor­gen. Am besten drücken es ja die­se Wor­te des Vati­ka­ni­sten Fran­cis­co Cigue­na de la Tor­re aus: „Kar­di­nal Schön­born über­rascht nicht. Was über­rascht, ist, daß es ihm gestat­tet wird.“

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen

  2. „Die Auf­for­de­rung der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on zu einer „per­sön­li­chen“ Ent­schei­dung Stel­lung zu neh­men, bedeu­tet in der kirch­li­chen Pra­xis eine erheb­li­che Ram­po­nie­rung von Anse­hen und Ver­trau­en für den Erz­bi­schof und Kar­di­nal.“ meint Prüller.

    Die­se „per­sön­li­che“ Ent­schei­dung ist immer­hin die eines Kar­di­nals, Vor­sit­zen­den einer Bischofs­kon­fe­renz und Mit­glieds der Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on. Die­ser Kar­di­nal – hoher Ver­tre­ter von Kir­che und Kurie – spricht nicht für sich allein! Und er wider­spricht der Leh­re und bis­he­ri­gen Pra­xis der Kir­che. Er tut dies offi­zi­ell, publi­kums­wirk­sam und in allen sei­nen kirch­li­chen Funk­tio­nen. Klar muss er dazu Stel­lung neh­men. Das ist doch das Min­de­ste, was man erwar­ten darf von Kard. Schön­born. Mit Neu­gier war­te ich auch auf die Stel­lung­nah­me des Hei­li­gen Vaters dazu.

    Nach den unzäh­li­gen Vor­fäl­len der letz­ten Jah­re ist es kein Geheim­nis, dass die „erhebl. Ram­po­nie­rung von Anse­hen und Ver­trau­en“ des Wie­ner Kar­di­nals fast voll­stän­dig auf sein eige­nes Kon­to geht.

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