(Wien) Ein junger Österreicher, der mit seinem Freund zusammenlebt und diese Beziehung im Sinne des in Österreich geltenden Gesetzes als homosexuelle Partnerschaft eintragen hat lassen, wurde mit großer Mehrheit in den Pfarrgemeinderat der Pfarrei Stützenhofen in Niederösterreich gewählt. Stützenhofen gehört zur Erzdiözese Wien. Der zuständige Erzbischof, Christoph Kardinal Schönborn hat der Wahl nach einem „ausführlichen Gespräch“ und gegen die Empfehlung des Ortspfarrers seinen „Segen“ erteilt. Die Frage ist auch in Rom Gesprächsgegenstand, spätestens seit der Vatikanist Andrea Tornielli in der Tageszeitung La Stampa einen Artikel veröffentlichte.
Der Fall des 26jährigen Florian Stangl und noch mehr die Entscheidung Kardinal Schönborns wird in der katholischen Kirche weit über Österreich hinaus Diskussionen auslösen. Die Pfarrgemeinderäte sind eine vom Kirchenrecht vorgesehene Einrichtung mit dem Ziel, die Gläubigen an der Ausarbeitung und der Durchführung des Pfarrlebens mitwirken zu lassen. Stangl erhielt 96 von 142 abgegebenen Stimmen.
Katholische Lehre für Katholiken nur optional?
Der Pfarrer von Stützenhofen, Gerhard Swierzek forderte Stangl wegen des offensichtlichen Auslebens seiner Homosexualität auf, nicht die heilige Kommunion zu empfangen und auf seine Wahl zu verzichten. Stangl ist jedoch der Ansicht, selbst entscheiden zu können, welchen Teil der kirchlichen Lehre er für sich gelten läßt und welchen nicht: „Ich fühle mich an die Lehre der Kirche gebunden, aber die Forderung keusch zu leben, finde ich unrealistisch“, so Stangl öffentlich.
In einer ersten Reaktion erklärte der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, daß das Zusammenleben in einer eingetragenen homosexuellen Verbindung mit der Funktion eines Pfarrgemeinderats unvereinbar ist. Der junge Stützenhofener bat darauf um ein Gespräch mit Kardinal Schönborn, der sowohl Stangl als auch dessen Partner zum Mittagessen ins erzbischöfliche Palais einlud. Nach der Begegnung veröffentlichte der Erzbischof eine neue Stellungnahme. Darin tat er kund, daß es „auch unter den Pfarrgemeinderäten viele“ gebe, „deren Lebensentwürfe nicht in allem den Idealen der Kirche entsprechen. Im Blick auf ihr jeweiliges Lebenszeugnis in seiner Gesamtheit und auf ihr Bemühen um ein Leben aus dem Glauben freut sich die Kirche über ihr Engagement. Damit stellt sie die Ideale nicht in Frage.“
Kardinal Schönborn „beeindruckt“
Schönborn lobte die Teilnahme Stangls am Pfarrleben der niederösterreichischen Pfarrei und stellte fest, daß die „Formfehler“ bei der Wahl nicht das Wahlergebnis selbst in Frage stellen“. Der Kardinal führte aus, vom Glauben Stangls „sehr beeindruckt“ zu sein. Er könne nun verstehen, warum die Pfarrangehörigen ihn mit solcher Eindeutigkeit gewählt hätten.
Der Erzbischof annullierte die Wahl nicht, kündigte aber Änderungen der Wahlordnung an, um die Voraussetzungen genauer zu definieren, die Kandidaten für einen Sitz im Pfarrgemeinderat mitbringen müssen.
Schönborns Entscheidung wirft viele Fragen auf
Schönborns Entscheidung wirft mehr Fragen auf, als sie klärt. In seiner Stellungnahme geht der Kardinal mit keinem Wort auf die kirchliche Lehre zur Homosexualität, objektive Ausschließungs- und Nichtigkeitsgründe bei der Wahl eines Pfarrgemeinderates oder das geltende Kirchenrecht ein.
Aus der Stellungnahme geht ebenso wenig hervor, worauf sich der Kardinal für seine Entscheidung stützt außer seinen subjektiven Eindrücken. Die Entscheidung, die genau den Erwartungen des Mainstream entspricht, ruft innerkirchlich starke Irritationen hervor.
Die „Formfehler“ auf die Schönborn anspielte, beziehen sich auf eine verpflichtende Erklärung, die alle Kandidaten, die sich einer Pfarrgemeinderatswahl stellen, unterschreiben müssen. Darin bekennen sich die Kandidaten zur Glaubenslehre und zur kirchlichen Ordnung.
Die katholische Kirche verurteilt nicht die Homosexuellen als Personen, sehr wohl aber das Ausleben der Homosexualität und lehnt deshalb jede Anerkennung von Sonderrechten ab, die aus dieser sexuellen Neigung hergeleitet werden wie die eingetragene Partnerschaften oder ein Adoptionsrecht.
In Stützenhofen hatten die Kandidaten diese Erklärung nicht unterzeichnet. Die ablehnende Haltung des Ortspfarrers, der in der Frage die katholische Lehre vertritt, scheint den Kardinal nicht weiter zu kümmern. Welche „Änderungen“ des Wahlrechts Msgr. Schönborn genau meinte, geht aus seiner Erklärung nicht hervor.
Das Pendel zwischen Mainstream und Glaubenslehre
Das Signal, das der Wiener Erzbischof aussendet ist eindeutig: Der einzelne Gläubige kann sich nach eigenem Belieben jene Teile des katholischen Glauben und der kirchlichen Ordnung zusammensuchen, die er annehmen und die er ablehnen will. Aus den öffentlichen Erklärungen geht nicht hervor, ob der Kardinal als Hirte den pastoralen Versuch unternahm, das niederösterreichische Pfarrgemeinderatsmitglied Stangl von der Richtigkeit der katholischen Lehre, weil gottgewollt, zu überzeugen und ihn von seiner ausgelebten Homosexualität abzubringen. Die Verlautbarungen nach dem Mittagessen zu dritt lassen dies nicht vermuten. Ebenso wenig, ob Stangl und die anderen Stützenhofener Pfarrgemeinderäte im nachhinein die verpflichtende Erklärung abgeben mußten und welche Glaubwürdigkeit eine solche im Falle Stangls hätte. Die Warnungen Papst Benedikts XVI. vor einer „Diktatur des Relativismus“ scheinen im erzbischöflichen Palais in Wien nur eingeschränkt Gehör zu finden.
Schönborn folgt Kardinal Martini
Einige Tage vor den Ereignissen in Österreich war es Kardinal Carlo Maria Martini, emeritierter Erzbischof von Mailand, der eine Öffnung Richtung Homo-Partnerschaften anregte. In einem Interviewbuch mit Ignazio Marino sprach er sich für die Verteidigung der Familie aus, die auf der Ehe von Mann und Frau beruhe. Gleichzeitig schiene es ihm „nicht schlecht“, wenn homosexuelle Beziehungen eine gewisse „Stabilität“ gewännen, weshalb der Staat diese auch „fördern“ könne.
Kardinal Scola verteidigt Ehe und Familie
Völlig anderer Meinung ist dagegen der regierende Erzbischof von Mailand und Nachnachfolger Martinis, Angelo Kardinal Scola. Mit Blick auf das bevorstehende Weltfamilientreffen in Mailand erklärte er, daß der „Begriff Familie sich nicht für andere Formen des Zusammenlebens eignet. Sich dennoch darauf zu versteifen, ihn unbedingt gebrauchen zu wollen, verwirrt und führt nur dazu die kostbare konstitutionellen Aspekte der wahren Familie zu entleeren“, wie der Vatikanist Andrea Tornielli berichtet.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Messa in Latino