Jungfräulichkeitstests illegal – Verfahren gegen ägyptische Militärs vor Militärgericht anhängig


(Kai­ro) Die Jung­fräu­lich­keits­tests, die vom ägyp­ti­schen Mili­tär an Frau­en durch­ge­führt wur­den, waren ille­gal. Das Mili­tär hat­te sol­che Kon­trol­len an Frau­en durch­ge­führt, die bei den poli­ti­schen Kund­ge­bun­gen für die Demo­kra­ti­sie­rung des Lan­des ver­haf­tet wor­den waren. Die­se grund­sätz­li­che Fest­stel­lung traf ein Zivil­ge­richt in Kai­ro, nach­dem Sami­ra Ibra­him, die im März 2011 mit sechs wei­te­ren jun­gen Demon­stran­tin­nen ver­haf­tet wor­den war, Anzei­ge erstat­tet hatte.

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Wäh­rend ihrer Haft­zeit waren die jun­gen Frau­en vom Mili­tär gezwun­gen wor­den, sich einem Jung­fräu­lich­keits­test zu unter­zie­hen. Laut der Anzei­ge von Sami­ra wur­de der Test in Anwe­sen­heit meh­re­rer Offi­zie­re durchgeführt.

Sami­ra ist die ein­zi­ge der sie­ben Frau­en, die den Mut hat­te, nach der Haft­ent­las­sung Anzei­ge zu erstat­ten. Sie wur­de des­halb mehr­fach bedroht. Im März recht­fer­tig­te sich das Mili­tär mit der Behaup­tung, die Tests sei­en not­wen­dig gewe­sen, um Falsch­an­zei­gen durch die Akti­vi­stin­nen wegen Ver­ge­wal­ti­gung zu ver­hin­dern. Das Zivil­ge­richt hat­te aller­dings nicht über ihren Fall zu ent­schei­den, der von der Mili­tär­ge­richts­bar­keit ver­han­delt wird.

Zuletzt kün­dig­te ein hoher Offi­zier die Ver­le­gung des Fal­les an den Ober­sten Mili­tär­ge­richts­hof an. Er sag­te, daß die Ver­ant­wort­li­chen „gerecht“ bestraft wür­den, sofern sich jemand etwas zuschul­den kom­men habe las­sen. Bis­her ist nichts mehr gesche­hen. „Ich hof­fe, daß die Ent­schei­dung des Zivil­ge­richts mir hilft, gegen die Offi­zie­re zu gewin­nen“, erkär­te Sami­ra. „Sie kön­nen sagen, was sie wol­len. Ich aber ver­lan­ge, daß die, die mir das ange­tan haben, bestraft wer­den und auch jene, die den Befehl dazu erteilt haben.“

Das Urteil des Zivil­ge­richts könn­te einst­wei­len zur Sus­pen­die­rung der ange­klag­ten Mili­tärs füh­ren, bis zur end­gül­ti­gen Klä­rung durch die zustän­di­ge Gerichts­bar­keit. Zu den anhän­gi­gen Fäl­len zählt auch jener der jun­gen Demon­stran­tin Gha­da Kamal Abdel Raziq, die am 16. Dezem­ber wäh­rend einer Kund­ge­bung von Sol­da­ten getre­ten und geschla­gen wur­de. Die Bil­der gin­gen um die Welt.

„Die Schlä­ge gegen das Mäd­chen durch die Sol­da­ten und der Miß­brauch gegen ver­haf­te­te Frau­en haben das gan­ze Land schockiert“, erklär­te die jun­ge kop­ti­sche Katho­li­ken Riham Ram­zy aus Ober­ägyp­ten, die in der Demo­kra­tie- und Men­schen­rechts­be­we­gung Ägyp­tens aktiv ist. Am 20. Dezem­ber gin­gen Tau­sen­de Frau­en auf die Stra­ße, um für die Men­schen­wür­de der Frau zu demonstrieren.

Die stän­di­gen Vor­wür­fe gegen das Mili­tär zwin­gen die Streit­kräf­te zu grö­ße­rer Rück­sicht. Men­schen­rechts­ak­ti­vi­sten berich­ten, daß das Mili­tär sich immer weni­ger erlau­ben kön­ne. Am 25. Dezem­ber ord­ne­te ein Mili­tär­ge­richt die Frei­las­sung des Blog­gers Alaa Abd El Fattah an, der im Okto­ber wäh­rend des Mas­sa­kers vor dem Sitz des staat­li­chen Fern­se­hens ver­haf­tet wor­den war.

Text: Asianews/​Giuseppe Nardi
Bild: Asianews

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