(Paris) Der Bischof von Frejus-Toulon, Msgr. Dominique Rey, weihte einen Seminaristen seiner Diözese in der außerordentlichen Form des römischen Ritus. Die Priesterweihe von Jean Christophe Pelegri fand am 23. Oktober 2011 in der Marienkathedrale von Toulon statt.
Die Weihe fand besondere Aufmerksamkeit, weil die Apostolische Instruktion Universae Ecclesiae, die Durchführungsbestimmungen zum Motu proprio Summorum Pontificum enthält, ausdrücklich festschreibt, daß Priesterweihen eigentlich in der ordentlichen Form des römischen Ritus erfolgen sollen. Im Alten Ritus dürfen die Ecclesia Dei-Gemeinschaften und andere Gemeinschaften weihen, denen eine entsprechende Erlaubnis erteilt wurde. Im Artikel 31 heißt es: Nur in den Instituten des geweihten Lebens und in den Gesellschaften des apostolischen Lebens, die der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei unterstehen, und in jenen, die weiterhin die liturgischen Bücher der forma extraordinaria verwenden, ist der Gebrauch des Pontificale Romanum von 1962 für die Spendung der niederen und höheren Weihen erlaubt.
Rom ließ jedoch umgehend erkennen, daß die Erteilung dieser Erlaubnis ohne weiteres gewährt würde. Das gilt auch für Diözesanbischöfe, die individuell für die Weihe eines Priesteramtskandidaten um diese Erlaubnis ansuchen können.
Toulon-Frejus ist die Diözese mit der im Verhältnis weitaus höchsten Zahl an Priesteramtsanwärtern ganz Frankreichs. Im diözesanen Priesterseminar werden die Seminaristen seit einigen Jahren in beiden Riten ausgebildet. Die Weihe des Neupriesters durch Diözesanbischof Rey wird als Beleg gewertet, daß Rom wohlwollend entsprechende Genehmigungen erteilt.
Text: Messa in Latino/Giuseppe Nardi
Bild: riposte-catholique.fr