(Vatikan) Wird der selige Papst Johannes Paul II. bald heilig gesprochen? Kardinal Angelo Amato prüft derzeit ein zweites Wunder, das der Fürsprache Karol Wojtylas zugesprochen wird. Gegen die Skeptiker innerhalb und außerhalb der römischen Kurie, die eine Verlangsamung des durch die Anhänglichkeit vieler Gläubiger sofort nach seinem Tod eingeleiteten Verfahrens der Erhebung zur Ehre der Altäre fordern, scheint der Präfekt das Tempo vielmehr zu beschleunigen.
Kardinal Amato gab bekannt, daß die Anerkennung des zweiten Wunders unmittelbar bevorstehen könnte. Es handelt sich um eine unerklärbare Heilung, die vom Präfekten für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren einer gründlichen Untersuchung unterzogen wurde. Nach der am 1. Mai 2011 erfolgten Seligsprechung, bedarf es unter anderem eines zweiten, vom Heiligen Stuhl nach eingehender Prüfung anerkannten Wunders, um die Heiligsprechung vornehmen zu können.
Vom Postulator für das Heiligsprechungsverfahren wurden bereits zahlreiche wunderbare Heilungen geprüft, die der Fürsprache des verstorbenen Papstes zugeschrieben werden. Für die Seligsprechung war schließlich die Heilung der französischen Ordensschwester Marie Simon-Pierre ausschlaggebend, die als Wunder anerkannt wurde. Die Ordensschwester war an Parkinson erkrankt. Derselben Krankheit, die die letzten Lebensjahre des Papstes zum Kalvaria machte.
Für die Heiligsprechung braucht es eines zweiten Wunders, das sich erst nach der Seligsprechung zugetragen haben darf. Im Vatikan betont man, daß alles in der nötigen Ruhe und wissenschaftlichen Ernsthaftigkeit geprüft wird. Nur wenn von den verschiedenen Disziplinen der Medizin und der Naturwissenschaften keine wissenschaftliche Erklärung eines Phänomens erbracht werden kann, wird die Prüfung zur Anerkennung eines Wunders eingeleitet. Das Wunder muß dann vom Papst und von der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren anerkannt werden. Inzwischen wachse die Zahl mitgeteilter wunderbarer Heilungen, die dem polnischen Papst zugeschrieben werden, stetig an, wie die Heiligsprechungskongregation bestätigt.
Zu den untersuchten Fällen gehört auch jener eines polnischen Jungen, der durch einen Nierentumor an den Rollstuhl gefesselt war. „Nachdem er am Grab Johannes Pauls II. gebetet hatte, konnte er wieder gehen“, berichtet Kardinal Stansilaw Dziwisz, der Erzbischof von Krakau, der als Sekretär dem verstorbenen Papst besonders nahe stand. „Ich war selbst Zeuge vieler Gnaden, die Johannes Paul II. vermittelt hat, vor allem bei Krebserkrankungen.“
Ein anderer Fall betrifft einen 26 Jahre jungen Mann in Cleveland in den USA, der bei einem Raubüberfall durch die Kugel eines Verbrechers am Kopf schwer verletzt wurde. Die Ärzte hatten ihn bereits aufgegeben. Er wurde dennoch wieder gesund. Zurückgeführt wird die unerklärbare Heilung auf einen von Papst Johannes Paul II. gesegneten Rosenkranz.
Papst Benedikt XVI. gewährte eine Ausnahme von den geltenden Bestimmungen, laut denen mindestens fünf Jahre seit dem Tod einer Person vergangenen sein müssen, bevor ein Seligsprechungsverfahren eröffnet werden kann. Nach der Seligsprechung entschied der Postulator eine eigene Internetseite in fünf Sprachen einzurichten, um Gebetserhörungen und Zeugnisse mitteilen zu können . Auf der Seite gingen bereits mehrere Zehntausend Mitteilungen eingegangen.
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider