(Baku) Staatspräsident İlham Heydär oÄŸlu Äliyev von Aserbaidschan legte dem Parlament einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Religionsfreiheit vor. Nicht nur die christliche Minderheit kritisiert den Entwurf als „weitere Einschränkung der Religionsfreiheit“. Der Entwurf wird am 10. Juni vom Parlament behandelt.
Der Entwurf sieht vor, daß künftig mindestens 50 Personen die Bildung einer neuen religiösen Gemeinschaft, konkret zum Beispiel einer christlichen Pfarrei, mit ihrer Unterschrift unterstützen müssen. Bisher waren nur zehn Unterschriften notwendig. Dies berichte die Nachrichtenagentur Forum18. Weiters verlangt das Gesetz, daß eine zentrale Stelle die Kontrolle über alle anderen Gemeinschaften einer Religion auszuüben habe, damit der Staat die einzelnen Religion besser kontrollieren und überwachen könne.
Um „religiöse Kurse“ oder „religiöse Veranstaltungen wie Vorträge“ abhalten zu dürfen, setzt der von Staatspräsident Äliyev gewollte Gesetzentwurf eine ausdrückliche staatliche Genehmigung voraus. Dies gelte auch für die Abhaltung von Bibelkursen. Konkret würde dies bedeuten, daß Christen für jede Katechese oder auch nur, um gemeinsam die Heilige Schrift zu lesen, eine staatliche Erlaubnis einholen müßten.
Auch für den Islam ist die staatliche Kontrolle vorgesehen. Islamische Gemeinschaften müßten periodisch „Berichte über ihre Aktivitäten“ abliefern. Islamische Gemeinschaften könnten nur „bei einer Moschee und nur von aserischen Staatsbürgern“ gegründet werden.
Der Oppositionspolitiker Igbal Agazade kritisierte den Gesetzentwurf als verfassungs- und menschenrechtswidrig.
Das geltende Religionsgesetz stammt aus dem Jahr 2009 und brachte bereits starke Einschränkungen. Jede religiöse Gemeinschaft muß sich seither registrieren lassen. 2009 mußten alle Gemeinschaften neu registriert werden, auch jene, die bereits über eine staatliche Zulassung verfügten. Viele Gemeinschaften erhielten noch keine behördliche Zulassung und sind daher gezwungen in der „Illegalität“ zu wirken mit den damit verbundenen Risiken.
Die Verfünfachung der Mindestunterzeichner, die für den Antrag auf staatliche Anerkennung als religiöse Gemeinschaft (z.B. einer Pfarrei) notwendig sind, wird von Beobachtern als Versuch der aserischen Staatsführung gewertete, die Zahl der Antragsteller zu reduzieren. Das Gesetz sieht vor, daß erneut alle Gemeinschaften einen neuen Antrag, nunmehr aber mit mindestens 50 und nicht – wie 2009 – mit zehn Gründungsmitgliedern stellen müßten. Beobachter rechnen mit einem noch längeren Zulassungsverfahren, das der Staatsführung nach Belieben ermöglicht, ganze Gemeinschaften in die „Illegalität“ fallen und damit unter Druck setzen, verbieten oder gar verfolgen zu können.
Der größte Teil der Aseris sind Moslems, rund 85 Prozent davon Schiiten und 15 Prozent Sunniten. Durch die Sowjetherrschaft haben sich die traditionellen moslemischen Richtungen und Schulen stark verschoben.
Die Christen Aserbaidschans machen etwa vier Prozent der Bevölkerung aus. Der größte Teil von ihnen gehören der russisch-orthodoxen Kirche an. Dazu gibt es eine kleine katholische Gemeinschaft und verschiedene protestantische Gruppen. Unter anderem sind im Kaukasusstaat sechs Synagogen aktiv.
(Asianews/Giuseppe Nardi, Bild: Asianews)