Motu Proprio für Gottesdienstkongregation – Benedikt XVI. setzt „Reform der liturgischen Reform“ fort


(Vati­kan) In den kom­men­den Wochen wird Papst Bene­dikt XVI. mit einem Motu pro­prio die Zustän­dig­kei­ten der Kon­gre­ga­ti­on für den Got­tes­dienst und die Sakra­men­ten­ord­nung neu ord­nen und der Kon­gre­ga­ti­on den Auf­trag ertei­len, die Lit­ur­gie in einer den „ursprüng­li­chen Inten­tio­nen des Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zils“ gemä­ßen Form zu för­dern. Kon­kret soll damit will­kür­li­chen Ver­än­de­run­gen durch ein­zel­ne Prie­ster (oder Lai­en) ein Rie­gel vor­ge­scho­ben wer­den. Der Ver­weis auf das Zwei­te Vati­ca­num bedeu­tet, daß Papst Bene­dikt XVI. an die Zeit vor der Lit­ur­gie­re­form, die erst 1970, fünf Jah­re nach Abschluß des Kon­zils erfolg­te, anknüp­fen will. Haupt­an­lie­gen des Pap­stes ist es, die Dimen­si­on der Hei­lig­keit der Lit­ur­gie zu stär­ken oder gar wiederzugewinnen.

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Das vor­be­rei­te­te Doku­ment hat bereits einen lan­gen Weg hin­ter sich. Es wur­de vom Päpst­li­chen Rat für die Geset­zes­tex­te und vom Staats­se­kre­ta­ri­at geprüft. Die Kon­gre­ga­ti­on ver­liert die Zustän­dig­keit für die Ehe­nich­tig­keits­ver­fah­ren von kirch­lich geschlos­se­nen, aber nie voll­zo­ge­nen Ehen. Rund 500 sol­cher Fäl­le gelan­gen jähr­lich bis in den Vati­kan. Es han­delt sich vor­wie­gend um im Kin­des­al­ter arran­gier­te Ehen und betrifft vor allem den asia­ti­schen Raum. Künf­tig wird dafür die Rota Roma­na zustän­dig sein.

Die Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on wird daher künf­tig nur mehr für die Lit­ur­gie zustän­dig sein. Der Vati­ka­nist Andrea Tor­ni­el­li zitiert unter Beru­fung auf „gut­in­for­mier­te Krei­se“, daß Papst Bene­dikt XVI. im Motu pro­prio „aus­drück­lich“ die „neue lit­ur­gi­sche Bewe­gung“ nen­nen könn­te, von der Kar­di­nal Anto­nio Cañi­zares Llove­ra beim Kon­si­sto­ri­um im Novem­ber 2010 gespro­chen hatte.

In einem Inter­view mit der Tages­zei­tung Il Giorn­a­le sag­te Kar­di­nal Cañi­zares Llove­ra vor Weih­nach­ten: „Die Lit­ur­gie­re­form wur­de mit gro­ßer Eile durch­ge­führt. Es herrsch­ten sehr gute Absich­ten und der Wunsch das Zwei­te Vati­ca­num umzu­set­zen. Man war aber vor­ei­lig … Die lit­ur­gi­sche Erneue­rung wur­de wie Labor­ver­su­che gese­hen, wie das Ergeb­nis von Vor­stel­lungs­kraft und Krea­ti­vi­tät, wie damals das magi­sche Wort lautete.“

Der Kar­di­nal, der nicht soweit ging, von einer „Reform der Reform“ zu spre­chen, füg­te hin­zu: „Nach dem Wunsch des Pap­stes sehe ich es für abso­lut not­wen­dig und drin­gend an, in der gesam­ten Kir­che eine neue, ein­deu­ti­ge und kraft­vol­le lit­ur­gi­sche Bewe­gung ins Leben zu rufen“, um den „will­kür­li­chen Defor­mie­run­gen“ und dem „Säku­la­ri­sie­rungs­pro­zeß, der lei­der auch inner­halb der Kir­che zuschlägt“, ein Ende zu bereiten.

Papst Bene­dikt XVI. nahm bereits bei den päpst­li­chen Lit­ur­gien eini­ge Kor­rek­tu­ren vor: das Kreuz als Mit­tel­punkt des Alta­res, knien­de Mund­kom­mu­ni­on, Gre­go­ria­ni­scher Gesang, Raum für die Stil­le. Dazu gehö­ren eben­so das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum, mit dem der triden­ti­ni­sche Ritus als außer­or­dent­li­che Form des römi­schen Ritus wie­der in das Zen­trum der Kir­che zurück­ge­holt wur­de und auch die aus­drück­li­che Beto­nung der eucha­ri­sti­schen Anbetung.

Im Vati­kan sei sogar eine Umbe­nen­nung der Got­tes­dienst­kon­gre­ga­ti­on ange­regt wor­den, so Tor­ni­el­li, in: Kon­gre­ga­ti­on der hei­li­gen Lit­ur­gie oder in Kon­gre­ga­ti­on der gött­li­chen Lit­ur­gie. Die Kon­gre­ga­ti­on soll sich also künf­tig um die­se „neue lit­ur­gi­sche Bewe­gung“ küm­mern, die der Papst ange­sto­ßen hat. Dazu soll inner­halb der Kon­gre­ga­ti­on auch eine neue Abtei­lung für Sakra­le Kunst und Musik errich­tet werden.

(Sacri Palazzi/​Giuseppe Nar­di, Bild: Sacri Palazzi)

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