Frankreich sagt Nein zur Euthanasie – In anderen Ländern wird Tötungsverbot unterminiert


(Paris) Der fran­zö­si­sche Senat lehn­te nach einer lan­gen, ange­reg­ten Debat­te einen Gesetz­ent­wurf ab, mit dem die Eutha­na­sie lega­li­siert wer­den soll­te. Am 18. Janu­ar hat­te die Gesetz­ge­bungs­kom­mis­si­on für sozia­le Ange­le­gen­hei­ten des Senats den Ent­wurf geneh­migt. Am Diens­tag wur­de er jedoch von einer Mehr­heit von 170 gegen 142 Sena­to­ren ange­lehnt. Vor der Abstim­mung sprach sich auch Mini­ster Fran­cois Fil­lon gegen das Gesetz aus: „Per­sön­lich ste­he ich der Lega­li­sie­rung einer akti­ven Ster­be­hil­fe ableh­nend gegenüber.“

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Ver­schie­de­ne Initia­ti­ven mobi­li­sier­ten gegen den Geset­zes­ent­wurf, so die Ver­ei­ni­gung „Plus digne la vie“, zu deren Grün­dern die Nobel­preis­trä­ger Elie Wie­sel (Schrift­stel­ler) und Fran­coise Bar­ré-Sinous­si (Viro­lo­ge) gehö­ren. Sie sam­mel­te Tau­sen­de Unter­schrif­ten, dar­un­ter auch jene des Chir­ur­gen Lau­rent Lan­tie­ri, der die erste Gesamt­ge­sichts­trans­plan­ta­ti­on durch­führ­te. „Für ein Gesetz stim­men, das die Eutha­na­sie lega­li­siert, hie­ße jeden mög­li­chen Fort­schritt der Medi­zin zu leug­nen“, so der Arzt gegen­über Le Mon­de. Die fran­zö­si­sche Ärz­te­schaft all­ge­mein äußer­te ihre Ableh­nung: „Die Ein­füh­rung eines sol­chen Rechts bedeu­tet die ver­wund­bar­sten, kran­ken und behin­der­ten Men­schen unkon­trol­lier­ba­ren Fol­gen aus­zu­set­zen.“ Abge­se­hen davon wür­de das Gesetz „das Ver­trau­en der Kran­ken in die Ärz­te und das Pfle­ge­per­so­nal kom­pro­mit­tie­ren und die Ärz­te selbst einem extre­men Druck aus­set­zen“, so die Ärztekammer.

Der Erfolg der Nein-Stim­men war nicht leicht. Kurz vor der Abstim­mung ver­öf­fent­lich­te eine par­tei­ische Pres­se eine Umfra­ge, wonach 94 Pro­zent der Fran­zo­sen für die Eutha­na­sie sei­en, wenn auch nur in bestimm­ten und zudem streng kon­trol­lier­ten Fäl­len. Bereits seit 2005 gibt es in Frank­reich ein Gesetz, das eine medi­zi­ni­sche Behand­lung „um jeden Preis“ untersagt.

So sind es auch in Zukunft „nur“ drei Staa­ten, die in Euro­pa den „süßen Tod“ lega­li­siert haben: die Nie­der­lan­de (das erste Land welt­weit, das 2001 die akti­ve Tötung ent­kri­mi­na­li­sier­te), Bel­gi­en und Luxem­burg. Die Debat­te wird auch nach dem fran­zö­si­schen Nein kaum ver­stum­men. Die Schweiz erlaubt bereits heu­te die „Mit­hil­fe“ bei „Selbst­mord“, wenn sie „unei­gen­nüt­zig“ erfolgt. 2010 gab es in meh­re­ren Län­dern Signa­le, die einen wei­te­ren Damm­bruch andeu­ten. In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land sprach sich der Bun­des­ge­richts­hof in einem Grund­satz­ur­teil für die „pas­si­ve Ster­be­hil­fe“ aus. Am 25. Juni 2010 gab er einer Frau Recht, die ihrer seit fünf Jah­ren im Koma lie­gen­den Mut­ter den Nah­rungs­schlauch durchtrennte.
In Schwe­den gab die staat­li­che Gesund­heits­be­hör­de ein posi­ti­ves Gut­ach­ten zur Eutha­na­sie ab. In Spa­ni­en sprach sich das Par­la­ment von Anda­lu­si­en für einen „wür­di­gen Tod“ aus. Eine For­mu­lie­rung, die in Wirk­lich­keit nach der Lega­li­sie­rung der Tötung unge­bo­re­ner Kin­der im Mut­ter­leib auch bei Gebo­re­nen das Tötungs­ver­bot durch­lö­chern soll.

(La Bus­so­la quotidiana/​Giuseppe Nar­di, Bild: BQ)

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