(Algir) Vier Algerier, die vom Islam zum Christentum konvertierten, wurden am 12. Dezember wegen Einrichtung eines illegalen Kultortes in der Kubilay im Osten Algeriens verurteilt. Es handelt sich um die ersten Urteile, die je in dem nordafrikanischen Staat aus diesem Grund verhängt wurden. Die angeklagten Christen Abdenour Raid, Nacer Mokrani e Idir Haoudj wurden zu zwei Monaten bedingter Gefängnishaft verurteilt. Das Urteil für Pastor Mahmoud Yahou lautet hingegen auf drei Monate Haft und 1000 Dinar Bußgeld.
Der Prozeß fand in Larbaa Nath irathen in Ostalgerien in der Region Tizi Ouzou statt. Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Gefängnis für die zwischen 35 und 45 Jahre alten Männer gefordert. Die islamische oder nicht-islamische Religionsausübung ist in Algerien an eine staatliche Genehmigung gebunden, in der auf der Grundlage eines Staatsgesetzes aus dem Jahr 2006 sowohl der Ort als auch der zuständige Verantwortliche genannt werden müssen. Die vier Christen wurden angeklagt, in der Region ohne behördliche Erlaubnis eine protestantische Gemeinde gegründet zu haben.
Laut Beobachtern spiegle der Prozeß die seit einigen Jahren verfolgte Politik des algerischen Staates gegenüber der christlichen Minderheit des Landes wider in Anwendung des Gesetzes Nr. 06–03. Das im Februar 2006 verabschiedete Gesetz bedeutet erhebliche Einschränkungen für nicht-islamische Religionsgemeinschaften.
Alle Gebäude und Wohnungen, die für religiöse Zwecke genützt werden, müssen den Behörden gemeldet und von diesen dafür freigegeben werden. Die Aufforderung zum Religionswechsel von Moslems steht seither unter Strafe, wobei vom Gesetz nicht näher definiert wird, was „Aufforderung“ bedeutet. Staatspräsident Abdelaziz Bouteflika, seit 1999 im Amt, erklärte, daß das Gesetz vollkommen in Übereinstimmung mit der algerischen Verfassung verabschiedet worden sei. Vor allem Christen weisen die Aussage zurück und erklären, daß das Gesetz eine Grauzone geschaffen habe, die es Regierung und Polizei erlaube, mit großem Spielraum gegen die religiösen Minderheiten vorzugehen, obwohl die Verfassung die Religionsfreiheit garantiere.
(Asianews/Giuseppe Nardi, Bild: Asianews)