(Stuttgart) Der Dogmatiker, der Priesterbruderschaft St. Pius X., Pater Matthias Gaudron, weist darauf hin, daß die „Karnevalsmessen“, die augenblicklich in Deutschland stattfinden, unerlaubt sind, da sie sowohl dem Gesetz als auch der 2000jährigen Tradition der Kirche widersprechen.
Er begründet seine Aussage mit der Konstitution Sacrosanctum Concilium des II. Vatikanums in der es in Nr 22 § 3 heißt: „Deswegen darf überhaupt niemand sonst, auch wenn er Priester wäre, auf eigene Faust in der Liturgie etwas hinzufügen, wegnehmen oder ändern!“
Was in der Karnevalszeit in den Kirchen geschieht, ist nicht nur gegen die Heiligkeit eines geweihten Kirchenraumes, sondern gegen jedes katholische Verständnis des Meßopfers, so P. Matthias Gaudron.
In der Konstitution Sacrosanctum Concilium des II. Vatikanums heißt es weiter: „Die heilige Liturgie ist vor allem Anbetung Gottes“ (SC 33) und: „Die Regelung der Liturgie hängt einzig von der Autorität der Kirche ab; und zwar liegt diese beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof“ (SC 22 §1).
Die deutschen Bischöfe werden als eifrige Verfechter des II. Vatikanischen Konzils gebeten, dem unwürdigen Spektakel in den katholischen Kirchen unverzüglich Einhalt zu gebieten und sich an die Vorschriften des Konzils bezüglich der Liturgie zu halten, wie es im Übrigen ihr Schweizer Amtsbruder Bischof Vitus Huonder bereits tat.
„Es ist mit Sicherheit gegen die Intention der Konzilsväter, daß seit den 70er Jahren geradezu eine Kultur der Willkür und der Banalität in die heilige, gottesdienstliche Handlung Einzug gehalten hat. Theater- und Unterhaltungseinlagen haben das Opfer Christi am Kreuz, das auf den Altären sakramental erneuert wird, verdrängt. Priester in Kostümierung sind ebenso an der Tagesordnung wie Katholiken, die mit Narrenmützen in den Kirchen Polonaise tanzen.“
Die Abbildungen (Bildschirmfotos) stammen von einer Web-Seite einer katholischen Gemeinde, die über einen „Faschingsgottesdienst“ berichtete.
(JF)