Papst Benedikt XVI. erinnert: Mißbrauch habe die Kirche zu jeder Zeit mißbilligt und verurteilt


(Vati­kan) „Jesus nann­te die Kin­der als Vor­bild, um in das Reich Got­tes zu gelan­gen. Sei­ne Leh­re über die Kin­der und sei­ne Zärt­lich­keit im Umgang mit ihnen sind uns heu­te Appell zu Sor­ge und Respekt ihnen gegen­über.“ Das sag­te Papst Bene­dikt XVI. an die­sem Mon­tag bei einer Anspra­che vor der Voll­ver­samm­lung des päpst­li­chen Fami­li­en­ra­tes in Rom. Chri­stus fol­gend habe die Kir­che im Lau­fe der Jahr­hun­der­te den Schutz der Wür­de und der Rech­te Min­der­jäh­ri­ger geför­dert und sich selbst ihrer ange­nom­men, so Bene­dikt. Lei­der gebe es eini­ge Glie­der der Kir­che, die die­se Rech­te ver­letzt hät­ten, so der Papst. Sie ver­hiel­ten sich damit ent­ge­gen ihrem Auf­trag. Ein sol­ches Ver­hal­ten habe die Kir­che zu jeder Zeit miß­bil­ligt und ver­ur­teilt. Und genau das wer­de sie auch wei­ter tun, so Bene­dikt. Jesus habe har­te Wor­te benutzt gegen die, die „einen die­ser Klei­nen zum Bösen ver­führt“ hätten.

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Es sei vor allem die Fami­lie, basie­rend auf der Ehe von Mann und Frau, die Kin­der­rech­te gewähr­lei­ste, so der Papst wei­ter. Ins­be­son­de­re ver­wies er dabei auf die UN-Kin­der­rechts­kon­ven­ti­on, die in die­sem Jahr 20 Jah­re alt wird und The­ma bei der Ver­samm­lung des päpst­li­chen Fami­li­en­ra­tes ist. Der Hei­li­ge Stuhl begrü­ße die­se Kon­ven­ti­on, da sie posi­ti­ve Aus­sa­gen zu Adop­ti­on, Gesund­heits­ver­sor­gung, Erzie­hung, Behin­der­ten­schutz ent­hal­te. Auch sei in ihr der Schutz von Kin­dern vor Ver­wahr­lo­sung, sexu­el­lem Miß­brauch und Aus­beu­tung durch Kin­der­ar­beit ent­hal­ten, so Benedikt.

Auch der Prä­si­dent des Rates, Kar­di­nal Ennio Anto­nel­li, beton­te, Kin­der bräuch­ten einen Vater und eine Mut­ter, damit sie in einer aus­ge­gli­che­nen Umge­bung auf­wach­sen könn­ten. Von die­sem Befund aus­ge­hend sei es wich­tig, bei allen fami­li­en­po­li­ti­schen Erwä­gun­gen immer das Kin­des­wohl in den Mit­tel­punkt zu stel­len. Gleich­zei­tig kün­dig­te Anto­nel­li ein Schrei­ben des Rates an, daß sich mit den Grund­la­gen einer ernst­haf­ten Vor­be­rei­tung auf die Ehe befas­sen soll. Die bei­den The­men Ehe und Kin­der gehör­ten untrenn­bar zusam­men, so der Kar­di­nal. Des­halb dür­fe die Vor­be­rei­tung auf die Ehe nicht zu einer Pflicht­übung verkommen.

(RV)

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