Papst: „Ehen nicht nur verwalten, sondern pastoral begleiten“


(Vati­kan) Ehe­nich­tig­keits-Ver­fah­ren sind kein blo­ßer Ver­wal­tungs­akt, son­dern auch eine pasto­ra­le Her­aus­for­de­rung. Dar­auf hat Papst Bene­dikt XVI. an die­sem Frei­tag bei sei­ner Rede zur fei­er­li­chen Eröff­nung des Gerichts­jah­res der „Sacra Rota Roma­na“ hin­ge­wie­sen. Gerech­tig­keit und Näch­sten­lie­be müß­ten hier­bei Hand in Hand gehen und sei­en gemein­sam der Wahr­heit ver­pflich­tet. Vor den Rich­tern und Mit­ar­bei­tern des Gerichts mach­te er dar­auf auf­merk­sam, daß ihre Arbeit vor­ran­gig dem See­len­heil der betrof­fe­nen Ehe­leu­te die­nen müs­se und teil­ha­be am Wir­ken Chri­sti als guter Hirte.

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Von Got­tes- und Näch­sten­lie­be müß­ten auch die büro­kra­ti­schen Struk­tu­ren durch­drun­gen sein. Gleich­zei­tig hät­ten die Mit­ar­bei­ter der Rota die Insti­tu­ti­on der christ­li­chen Ehe zu schüt­zen und zu stär­ken. Die Recht­mä­ßig­keit der kirch­li­chen Ehe sei kein ver­wal­tungs­tech­ni­sches Sie­gel, son­dern betref­fe den Men­schen als Gan­zes und müs­se im Zwei­fels­fall sorg­sam geprüft wer­den. Ein gerech­tes Urteil fäl­le dabei nur, wer als Seel­sor­ger und mit gro­ßem Fein­ge­fühl auf die Ver­fah­ren blicke.

Das Gericht der Römi­schen Rota übt für den Papst die ordent­li­che Gerichts­bar­keit aus. Nach der Apo­sto­li­schen Signa­tur ist es das zweit­höch­ste Gericht des Apo­sto­li­schen Stuhls. Haupt­säch­lich befaßt sich die Römi­sche Rota mit Ehe­nich­tig­keits-Ver­fah­ren. Das römi­sche Gericht urteilt über die Gül­tig­keit kirch­li­cher Ehe­schlie­ßun­gen und ist dabei letz­te Beru­fungs­in­stanz der ein­zel­nen Diözesangerichte.

(RV)

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