Schweizer Juristen schlagen neuen Toleranz-Artikel in Verfassung vor


(Bern) Die Rechts­pro­fes­so­ren Jörg Paul Mül­ler vom „Vor­den­ker-Club Hel­vé­tique“ (CH) und Dani­el Thü­rer von der Uni­ver­si­tät Zürich haben einen kon­kre­ten Vor­schlag für einen neu­en „Tole­ranz-Arti­kel“ in der Bun­des­ver­fas­sung vor­ge­legt, der Sor­gen der Mina­rett­geg­ner und die The­men Bur­ka, Zwangs­hei­rat und Mäd­chen­be­schnei­dung auf­greift. Das berich­tet die von der AZ Medi­en Grup­pe her­aus­ge­ge­be­ne Zei­tung Sonn­tag vom 13. Dezember.

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Mit dem „Tole­ranz-Arti­kel“ wol­le man die „legi­ti­men Bedürf­nis­se der Befür­wor­ter der Mina­ret­t­in­itia­ti­ve auf­neh­men“, dies aber in einer Form von all­ge­mei­nen, „nicht dis­kri­mi­nie­ren­den Regeln“, sagen die bei­den. Auf ein Urteil der Gerich­te zu war­ten, hal­ten die Pro­fes­so­ren für „ver­fehlt“, es gehe viel­mehr um „ein Pro­blem, das unse­re Demo­kra­tie sel­ber lösen kann und muß“. Sie hal­ten das Mina­rett­ver­bot zwar für „rechts­gül­tig“, es habe sich aber „immer wie­der gezeigt, daß auch demo­kra­tisch zustan­de gekom­me­ne Ent­schei­de spä­ter wie­der der Kor­rek­tur bedürfen“.

Wört­lich heißt es im von den Juri­sten vor­ge­schla­ge­nen Ver­fas­sungs­text, den die Zei­tung Sonn­tag zitiert: „Die Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten neh­men in ihrer Dar­stel­lung im öffent­li­chen Raum, etwa bei Gebäu­den, Auf­ru­fen, Klei­der­vor­schrif­ten oder Sym­bo­len auf­ein­an­der und auf das Emp­fin­den und das Wohl der übri­gen Bevöl­ke­rung Rück­sicht.“ Und wei­ter: „Sie ver­mei­den ein bedrän­gen­des Auf­tre­ten.“ Damit sei zum Bei­spiel „aggres­si­ves Mis­sio­nie­ren“ gemeint, schrei­ben die Rechts­pro­fes­so­ren laut der Zei­tung in ihrem Kom­men­tar zum Toleranz-Artikel.

Abzu­leh­nen sei auch das öffent­li­che Auf­tre­ten in Klei­dun­gen, „die Angst ein­flö­ßen könn­te“. Das kön­ne etwa bei „extre­men For­men der Ver­schleie­rung“ der Fall sein. Also bei der Bur­ka. Die Juri­sten kom­men auch den Mina­rett-Geg­nern ent­ge­gen: Bau­ten, die „unan­ge­mes­sen den Gel­tungs- und Macht­an­spruch einer Reli­gi­ons­ge­mein­schaft aus­drücken“, sei­en eben­falls abzulehnen.

Zudem ver­pflich­tet der Tole­ranz-Arti­kel reli­giö­se Grup­pie­run­gen, die Demo­kra­tie und die Men­schen­rech­te zu respek­tie­ren. Damit sei­en „Prak­ti­ken wie Mäd­chen-Beschnei­dung und Zwangs­hei­rat“ ange­spro­chen, heißt es laut dem Sonn­tag im Kom­men­tar der Staatsrechtler.

(APD)

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