Koptischer Priester mit Tod bedroht


(Kairo/​ Frank­furt) Wie die Inter­na­tio­na­le Gesell­schaft für Men­schen­rech­te (IGFM) berich­tet, wur­de gegen den kop­tisch-ortho­do­xen Prie­ster Este­fa­nos She­hata von den Älte­sten und geist­li­chen Füh­rern der mus­li­mi­schen Dorf­ge­mein­de Ezbet Dawood Yous­sef die Fat­wa (mus­li­mi­sche Urteils­schrift) ver­hängt, was einem Todes­ur­teil gleich­kommt. Anlaß dafür war die Bit­te des Prie­sters um Erlaub­nis, für sei­ne 800 Gläu­bi­ge umfas­sen­de Gemein­de einen eigens erbau­ten Gebets­saal nut­zen zu dür­fen. Nach dem Aus­spruch der Fat­wa muß­te der Geist­li­che aus Furcht um sein Leben das Dorf umge­hend verlassen.

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Nach­dem Este­fa­nos den Gebets­saal fer­tig gestellt hat­te, ging er zum Staats­si­cher­heits­dienst, der die Befug­nis über Kop­ten hat, um eine offi­zi­el­le Geneh­mi­gung für die Öff­nung des Saa­les ein­zu­ho­len. Dort bekam er mit­ge­teilt, daß man Ärger im Dorf ver­mei­den wol­le und er zunächst die mus­li­mi­schen Dorf­be­woh­ner befra­gen sol­le. Die Dorf­äl­te­sten reagier­ten wider Erwar­ten ver­är­gert und ver­häng­ten die Fat­wa über den Prie­ster, der dar­auf­hin aus dem Ort flie­hen muß­te. Von den Kop­ten des Ortes ver­lang­te man, den Prie­ster zur Rück­nah­me sei­nes Vor­ha­bens zu bewe­gen, in dem man sie aus­drück­lich dar­auf hin­wies, daß die Fat­wa jeden Mus­lim dazu berech­ti­ge, Este­fa­nos umzubringen.

Eine Fat­wa kann von jeder isla­mi­schen Füh­rungs­per­sön­lich­keit, aber auch von lokal respek­tier­ten Per­so­nen, wie den ägyp­ti­schen Älte­sten, aus­ge­spro­chen wer­den. Sie besitzt zwar kei­ne offi­zi­el­le (d.h. staat­li­che) Gül­tig­keit, aber der Staat schützt kei­nen Kop­ten, der mit der Fat­wa belegt wurde.

(PM/​ JF)

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