Tausendfache Körperverletzung an alten Menschen darf nicht länger ignoriert werden – Schwerpunktstaatsanwaltschaften müssen für Ermittlungsdruck sorgen


(Berlin/​ Ham­burg) „Was mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen, alten Men­schen in Deutsch­land geschieht, ist tau­send­fa­che Kör­per­ver­let­zung. Und das täg­lich“, sagt der Geschäfts­füh­ren­de Vor­stand der Pati­en­ten­schutz­or­ga­ni­sa­ti­on Deut­sche Hos­piz Stif­tung, Eugen Brysch, zu der gestern von der Rechts­me­di­zin am Uni­ver­si­täts­kli­ni­kum Ham­burg-Eppen­dorf (UKE) vor­ge­stell­ten Stu­die. Die For­scher hat­ten 8.500 tote Senio­ren unter­sucht und alar­mie­ren­de Bewei­se für Pfle­ge­män­gel wie schwe­re Druck­ge­schwü­re, deso­la­te Gebis­se und Unter­ernäh­rung fest­ge­stellt. „Erschreckend an die­ser Stu­die ist vor allem, daß die Ergeb­nis­se nicht neu sind“, kom­men­tiert Brysch. „Die Kata­stro­phe in der Pfle­ge ist bekannt. Was folgt, wenn wie­der ein­mal ein Pfle­ge­skan­dal an die Ober­flä­che kommt, ist immer das Glei­che: Zunächst gibt es einen kol­lek­ti­ven Auf­schrei des Ent­set­zens, und dann gehen alle wie­der zur Tages­ord­nung über.“

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Jetzt müss­ten end­lich Leh­ren gezo­gen wer­den, for­dert Brysch. „Falsch­par­ken wird in Deutsch­land kon­se­quen­ter bestraft als Kör­per­ver­let­zung gegen­über pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen. Es gibt kei­nen Ermitt­lungs­druck. Damit sich das ändert, müs­sen Schwer­punkt­staats­an­walt­schaf­ten ein­ge­rich­tet wer­den. Zustän­dig hier­für sind die Bun­des­län­der. Die Justiz­mi­ni­ster müs­sen ihre Gene­ral­staats­an­walt­schaf­ten dazu anwei­sen. Nur wenn kom­pro­miß­los gegen die andau­ern­de Kör­per­ver­let­zung an alten Men­schen vor­ge­gan­gen wird, kann sich die momen­ta­ne Situa­ti­on ändern.“

(PM/​JF)

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