In deutscher Übersetzung das Motuproprio, größtenteils basierend auf der englischen Übersetzung von Rorate Cæli.
APOSTOLISCHES SCHREIBEN – ALS MOTUPROPRIO ERLASSEN – ECCLESIÆ UNITATEM
- DIE EINHEIT DER KIRCHE zu schützen ist die Aufgabe – mit der Eilfertigkeit, allen die Mittel anzubieten, um auf angebrachte Weise auf dieser Berufung und göttliche Gnade zu antworten –, die in besonderer Weise die des Nachfolgers des Apostels Petrus ist, der das ewige und sichtbare Prinzip und Fundament der Einheit der Bischöfe und der Gläubigen ist. Die oberste und grundlegende Priorität der Kirche in jeder Epoche, die Menschen zur Begegnung mit Gott zu führen, muß bevorzugt sein bei den Bemühungen, das gemeinsame Zeugnis des Glaubens aller Christen zu einen.
- In Treue zu diesem Auftrag hat Papst Johannes Paul II. seligen Angedenkens in der Folge des Aktes, mit dem Erzbischof Marcel Lefebvre am 30. Juni 1988 vier Priestern unerlaubt die Bischofsweihe gespendet hat, am 2. Juli 1988 die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei eingerichtet, „die die Aufgabe hat, mit den Bischöfen, den Dikasterien der Römischen Kurie und den betreffenden Gruppen zusammenzuarbeiten, um die volle kirchliche Gemeinschaft der Priester, Seminaristen, Ordensgemeinschaften oder einzelnen Ordensleuten zu ermöglichen, die bisher auf verschiedene Weise mit der von Erzbischof Lefebvre gegründeten Bruderschaft verbunden waren und die mit dem Nachfolger Petri in der katholischen Kirche verbunden bleiben wollen; dies geschehe unter Wahrung ihrer geistlichen und liturgischen Traditionen, gemäß dem Protokoll, das am vergangenen 5. Mai von Kardinal Ratzinger und Erzbischof Lefebvre unterzeichnet wurde“.
- Auf diese Weise strikt an der gleichen Aufgabe festhaltend, der universalen Gemeinschaft der Kirche auch in ihrer sichtbaren Erscheinungsform zu dienen und alle Anstrengungen zu unternehmen, so daß es für all jene, die wirkliche Einheit begehren, möglich ist, in ihr zu bleiben oder sie wiederzufinden, haben Wir gewünscht, mit dem Motuproprio Summorum Pontificum die allgemeinen Hinweise bezüglich der Möglichkeit der Nutzung des Missale Romanum von 1962, die bereits im Motuproprio Ecclesia Dei enthalten waren, durch genauere und detailliertere Vorschriften zu erweitern und zu erneuern.
- In diesem Sinne – und mit dem gleichen Engagement, die Überwindung der Teilung und des Bruch in der Kirche zu begünstigen und eine Wunde zu heilen, die in einer immer schmerzhafteren Weise im Gewebe der Kirche gespürt wurde – haben Wir gewünscht, die Exkommunikation der vier unerlaubt von Msgr. Lefebvre geweihten Bischöfe aufzuheben. Mit einer solchen Entscheidung haben Wir beabsichtigt, ein Hindernis zu beseitigen, daß die Öffnung einer Tür zum Dialog verhindern könnte, und laden so die Bischöfe und die „Bruderschaft St. Pius X.“ ein, erneut den Weg zur vollen Gemeinschaft mit der Kirche zu finden. Wie Wir in dem Brief an die Bischöfe vom vergangenen 10. März erklärt haben, war die Aufhebung der Exkommunikation eine Maßnahme im Bereich der kirchlichen Disziplin, um die Personen der Gewissenslast, verkörpert durch die schwerste kirchliche Strafe, zu befreien. Die Fragen der Lehre aber bleiben natürlich, und die Bruderschaft hat, solange sie nicht geklärt sind, keinen kanonischen Status innerhalb der Kirche, und seine Mitglieder können kein Amt rechtmäßig ausüben.
- Da die Fragen, die mit der Bruderschaft behandelt werden müssen, im Wesentlichen doktrineller Natur sind, haben Wir beschlossen – 21 Jahre nach dem Motuproprio „Ecclesia Dei“, wie Wir es geplant hatten – die Kommission Ecclesia Dei umzustrukturieren, indem sie enger mit der Kongregation für die Glaubenslehre verbunden wird.
- Die Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei hat daher die folgende Gestalt:
- Der Präsident der Kommission ist der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre.
- Die Kommission ist, in ihrer eigenen Ordnung, zusammengesetzt aus dem Sekretär und den Offiziellen.
- Es wird Aufgabe des Kardinalpräsidenten sein, unterstützt durch den Sekretär, die wichtigsten Fälle und Fragen von doktrinellem Charakter bei den Prüfungen und der Beurteilung durch die ordentlichen Instanzen der Kongregation für die Glaubenslehre zu präsentieren, und die Ergebnisse dem obersten Urteil des Papstes zu unterbreiten.
- Mit dieser Entscheidung haben Wir insbesondere gewünscht, Unsere väterliche Fürsorge für die „Bruderschaft St. Pius X.“ zu zeigen, so daß es am Ende zur vollen Gemeinschaft mit der Kirche kommen möge.
Wir richten an alle eine dringende Einladung, ununterbrochen zum Herrn zu beten, auf die Fürsprache der seligen Jungfrau Maria, „ut unum sint“.
Gegeben zu Rom, bei Sankt Peter, am 2. Juli, im Jahre des Herrn 2009, dem fünften Jahr Unseres Pontifikats.
BENEDICTUS PP. XVI
(Übersetzung Martin Bürger)