1995 änderte der deutsche Bundestag die gesetzliche Regelung zum Abtreibungsrecht. Seitdem müssen Frauen, die straffrei ihr Kind im Mutterleib ermorden lassen wollen, eine „ergebnisoffene“ Beratung bei einer staatlich anerkannten Stelle mittels Schein nachweisen. Für die Mehrheit der deutschen Bistümer war dies leider kein Problem, so ließen die meisten Bistümer in ihren Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen die „Tötungslizenzen“ ausstellen.
Papst Johannes Paul II. mußte eingreifen und schrieb den deutschen Bischöfen im Januar 1998 „Gleichzeitig habe ich euch um der Klarheit eures Zeugnisses für die Unantastbarkeit jedes menschlichen Lebens willen eingeladen, in den kirchlichen (…) Beratungsstellen keine Bescheinigung mehr ausstellen zu lassen“ und forderte damit die christliche Selbstverständlichkeit, uneingeschränkt das Recht des Lebens eines jeden Menschen zu achten.
Am 23. Juni 1999 erklärte der damalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz Kardinal Lehmann in Bonn, der Papst verlange von der Kirche ein Höchstmaß an Entschiedenheit in ihrem Eintreten für das Lebensrecht ungeborener Kinder. Es könne keine „grundsätzlich illoyale Konfliktstrategie geben“. Daher würden die katholischen Beratungsstellen den Schein nur noch mit einem Zusatz ausstellen: „Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden.“ Kardinal Lehmann griff in dieser Pressekonferenz nochmals scharf den Vatikan und Papst Johannes Paul II. wegen der Aufforderung, das Lebensrecht eines jeden Menschen zu achten, an.
Auch mit dem Zusatz wäre nach deutscher Rechtslage die Ermordung des Kindes straffrei erlaubt und die Kirche an der Ermordung indirekt beteiligt. Deshalb wies der Vatikan die deutschen Bischöfe erneut an keine Scheine mehr auszustellen, die die straffreie Ermordung von Menschen ermöglicht.
Im September 1999 wurde dann von Aktivisten rund um das ZdK ein Verein gegründet, der zynisch den Namen Donum Vitae (Geschenk des Lebens) trägt. Dieser Verein will nach eigenen Angaben zwar Frauen ermutigen, ihr Kind zu behalten, stellt aber den gesetzlich geforderten Schein aus, mit dem dann straffrei das Kind ermordet werden kann.
Wiederholt mußte der Vatikan in den vergangenen zehn Jahren die deutschen Bischöfe ermahnen, diesen Verein nicht zu unterstützen.
(Jens Falk)