(Potsdam) Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in der Sache entschieden, daß auch im Land Brandenburg für private Schulträger die Möglichkeit besteht, ein reines Jungen- und/oder ein reines Mädchengymnasium zu betreiben.
Kläger war die Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft e.V., die seit 37 Jahren ein Mädchengymnasium in Jülich betreibt und zusammen mit einer Berlin-Brandenburger Elterninitiative in Potsdam ein Jungen- und/oder ein Mädchengymnasium gründen will. Das Bildungsministerium hatte einen Antrag der Fördergemeinschaft mit der Begründung abgelehnt, eine Schule nur für Jungen sei nicht genehmigungsfähig, da es in Brandenburg nur koedukative staatliche Schulen gebe.
Eingebettet in ein christlich-personales Erziehungskonzept erleichtert die Entscheidung des Gerichts eine geschlechtsspezifische Erziehung, die den Schülern und Schülerinnen in optimaler Weise gerecht wird, und verhindert die von immer mehr Wissenschaftlern und Bildungsexperten beklagten offenkundigen Nachteile für Jungen und Rollenfixierungen bei Mädchen. Die Fördergemeinschaft hofft, daß das Land Brandenburg im Interesse der Eltern und Schüler und Schülerinnen nunmehr diesen alternativen erzieherischen Ansatz toleriert.