Priesterweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. sind unerlaubt


(Vati­kan) Die Prie­ster­wei­hen bei den Pius­brü­dern sind wei­ter­hin uner­laubt. Das schreibt der vati­ka­ni­sche Pres­se­saal an die­sem Mitt­woch in einer Pres­seno­te (deut­sche Über­set­zung). Auch wenn den vier Lefeb­v­re-Bischö­fen die Exkom­mu­ni­ka­ti­on genom­men wur­de, bedeu­te das nicht, daß die Bru­der­schaft eine kano­ni­sche Stel­lung inner­halb der katho­li­schen Kir­che habe, so die Note weiter.

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Solan­ge die Bru­der­schaft kei­nen ordent­li­chen Sta­tus in der katho­li­schen Kir­che besit­ze, sei­en ihre Mit­glie­der nicht berech­tigt, irgend­ei­nen Dienst in der Kir­che aus­zu­üben, so die vati­ka­ni­sche Stel­lung­nah­me. Der Vati­kan ver­wies dabei auf den Brief von Papst Bene­dikt XVI. an die Bischö­fe vom 10. März. Dar­in wer­de die Klä­rung von Lehr­fra­gen als Vor­aus­set­zung für eine kir­chen­recht­li­che Aner­ken­nung der Gemein­schaft benannt.

Die Umstruk­tu­rie­rung der vati­ka­ni­schen Kom­mis­si­on „Eccle­sia Die“ ste­he laut der Stel­lung­nah­me in näch­ster Zeit bevor. Die­se war bis­her für die Pius­bru­der­schaft zustän­dig gewe­sen. Erst nach der Fest­le­gung des neu­en Sta­tus die­ser Kom­mis­si­on kön­ne es einen Dia­log mit den Ver­ant­wort­li­chen der Pius­bru­der­schaft geben. Inhalt der künf­ti­gen Gesprä­che sei „die gewünsch­te Klä­rung der lehr­mä­ßi­gen und nach­fol­gend auch der dis­zi­pli­nä­ren Fra­gen, die völ­lig offen sind“, so der Vatikan.

Die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. gab kürz­lich bekannt, daß sie am 27. Juni in Zaitz­kofen die Prie­ster­wei­he durch­füh­ren will. An die­sem Mon­tag erklär­te die Bru­der­schaft, daß sie mit der Prie­ster­wei­he „die Ein­heit mit der Kir­che Roms zum Aus­druck brin­gen möchte“.

(RV)

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